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Seit 2007 setzt sich EUclaim für die Fluggastentschädigung im Falle von Verspätungen oder Annullierungen von Privat- und Geschäftsflügen ein. Geregelt wurden die Rechte von Fluggästen im Jahr 2005 durch die EU-Verordnung 261/2004.
Fluggesellschaften weisen berechtigte Ansprüche von Passagieren oftmals massenhaft zurück und halten sich nicht an die EU-Fluggastverordnung – trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage. Oder sie berufen sich – häufig zu Unrecht – auf außergewöhnliche Umstände. Ihnen als Fluggast fehlen oft Beweise, die Rechtsexpertise oder manchmal einfach nur die Zeit, um Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Wir gleichen dieses Informationsdefizit aus, übernehmen sämtliche Arbeit für Sie und setzen uns damit aktiv für den europäischen Verbraucherschutz ein.
Reichen Sie Ihren Fall bei EUclaim ein und treten Sie der Fluggesellschaft gestärkt gegenüber. Sollte die Airline nach unseren außergerichtlichen Schritten die Zahlung verweigern, gehen wir – ohne Mehrkosten – für Sie vor Gericht. Wir haben bereits über 80 Millionen Euro für Fluggäste erstritten. Vertrauen auch Sie auf unsere langjährige Erfahrung!