
Recht auf Entschädigung bei Flugannullierung
Flug annulliert Entschädigung, Ihre Rechte und Möglichkeiten
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person. Doch das ist nicht alles! Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Flugausfällen verschiedene Rechte. Die offizielle Verordnung finden Sie hier.
Flug annulliert Entschädigung, Ihre weiteren Rechte:
In der Regel nimmt die Airline direkt Kontakt mit Ihnen auf (meist per E-Mail) und bietet Ihnen eine alternative Flugverbindung an. Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob Sie diese Ersatzbeförderung akzeptieren oder nicht.
Falls Sie den Ersatzflug ablehnen, können Sie stattdessen eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises verlangen.
Rückerstattung des Ticketpreises
Wenn die Fluggesellschaft keinen Ersatzflug anbietet oder Sie den Flug nicht mehr antreten möchten, haben Sie Anspruch auf eine volle Rückerstattung der Ticketkosten.
Ersatzflug
Die Airline muss Ihnen einen alternativen Flug zum Zielort anbieten. Falls dies nicht möglich ist, können Sie eine Erstattung fordern.
Verzicht auf den Flug nach 5 Stunden Wartezeit
Falls Ihr Flug um mehr als 5 Stunden verspätet oder annulliert wurde, können Sie von Ihrer Reise absehen und eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Verpflegung und Erfrischungen
Das Recht auf Verpflegung hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Wartezeit ab:
- Mindestens 2 Stunden Wartezeit bei Flügen bis zu 1.500 km
- Mindestens 3 Stunden Wartezeit bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km
- Mindestens 4 Stunden Wartezeit bei Flügen über 3.500 km
Bei längeren Wartezeiten muss die Fluggesellschaft Ihnen Essen und Getränke zur Verfügung stellen.
Unterkunft und Transport
Falls eine Übernachtung erforderlich ist, muss die Airline Ihnen ein Hotelzimmer sowie den Transport dorthin bereitstellen.
Aktuelle annullierte Flüge
Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den aktuellsten annullierten Flügen. Ist Ihr Flug nicht in der Liste? Geben Sie einfach den Namen der Fluggesellschaft oder den Abflughafen ein und überprüfen Sie direkt, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Sie können bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum noch eine Entschädigung beantragen.
Flug annulliert Entschädigung, was tun?
Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie unternehmen sollten:
- Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen: Fragen Sie nach Ihren Möglichkeiten und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Annullierung an.
- Nach Ersatzoptionen fragen: Verlangen Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung.
- Gründe für die Annullierung erfragen und Beweise sammeln: Lassen Sie sich die Stornierungsgründe schriftlich geben.
- Belege aufbewahren: Falls Sie aufgrund der Annullierung Zusatzkosten haben (Hotel, Essen, Transport), bewahren Sie alle Rechnungen auf.
- Prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben: In vielen Fällen steht Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu.
Flug annulliert Entschädigung – Wann habe ich Anspruch?
Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, wann Sie über die Annullierung informiert wurden und aus welchem Grund der Flug gestrichen wurde. Die EU-Verordnung legt fest:
- Ihr Flug startet aus einem EU-Land oder landet in der EU mit einer europäischen Airline
- Die Annullierung wurde nicht durch höhere Gewalt verursacht
Zeitpunkt der Benachrichtigung:
- Mehr als 14 Tage vor Abflug informiert? Kein Anspruch auf Entschädigung.
- 14 bis 7 Tage vor Abflug informiert? Falls Ihr Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet oder mehr als 4 Stunden später ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
- Weniger als 7 Tage vor Abflug informiert? Falls Ihr Ersatzflug mehr als 1 Stunde früher startet oder mehr als 2 Stunden später ankommt, haben Sie ebenfalls Anspruch.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Nicht jede Flugannullierung führt automatisch zu einer Entschädigung. Wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, entfällt der Anspruch. Dazu gehören:
- Unwetter (starker Schneefall, Stürme, Vulkanasche)
- Politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken
- Streiks des Flughafen- oder Sicherheitspersonals
- Technische Probleme, die nicht in der Kontrolle der Airline liegen
Flug annulliert Entschädigung, wie hoch ist der Betrag?
Die Höhe der Entschädigung ist von der Flugstrecke abhängig und kann bis zu 600 Euro pro Person betragen.
Höhe der Gebühr
pro Person
-
€250
Kurze Strecke
<1500 km
Berlin – London
-
€400
Mittlere Entfernung
1500 – 3500 km
Dusseldorf – Marrakech
-
€600
Langstrecke
>3500 km
Frankfurt – Bali
Kann ich auch für ältere Flüge eine Entschädigung beantragen?
Ja! Auch für Flüge, die in den letzten drei Jahren annulliert wurden, können Sie noch eine Entschädigung geltend machen. Prüfen Sie einfach Ihren Anspruch mit unserem Entschädigungsrechner.
Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis
Es ist wichtig zu wissen, dass die finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro losgelöst von der Höhe des Ticketpreises ist. Das bedeutet, dass die Entschädigung in manchen Fällen sogar höher sein kann als der ursprünglich gezahlte Preis für das Ticket. Die genaue Höhe wird auf Basis der Flugstrecke berechnet. Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um Ihre mögliche Entschädigung zu ermitteln!
Häufig gestellte Fragen bei Flugannullierung
-
Flugausfall – Was sind meine Rechte?
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, ist es ein klarer Vorteil, wenn Sie über Ihre Rechte informiert sind. Ihre wichtigsten Rechte bei Flugausfall im Überblick:
- ENTSCHÄDIGUNG: Bei einem gestrichenen Flug können Sie laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person haben.
- ERSATZFLUG: Sie haben Anspruch auf einen Ersatzflug. Kann dieser nicht gestellt werden, steht Ihnen eine Rückerstattung der Ticketkosten zu.
- VERPFLEGUNG: Sind Sie gestrandet? Startet der Ersatzflug erst am nächsten Tag muss die Fluggesellschaft eine Übernachtung organisieren. Bereits ab zwei Stunden stehen Ihnen Snacks oder Getränke zu.
- ZEIT: Ihre Verspätung ist bereits länger her? Ihre Rechte bei einer Flugannullierung gelten in der Regel drei Jahre und kann in einigen Fällen bis zu fast vier Jahre betragen.
In der EU-Verordnung 261 sind Ihre Rechte als Passagier eindeutig geregelt. Die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet, Sie als Fluggast umgehend über den Flugausfall zu informieren. Und sie muss dafür sorgen, dass Sie auf andere Weise Ihr Reiseziel erreichen. Sollte sie dazu nicht in der Lage sein, erhalten Sie die Ticketkosten zurück.
-
Wann wurden Sie über die Annullierung informiert?
Die Fluggesellschaft muss Sie zeitnah über den Flugausfall informieren. In der Praxis sieht das häufig leider etwas anders aus. Um zu klären, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben und wenn ja, wie hoch diese ausfällt, ist es entscheidend, wann Sie von der Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro über den Flugausfall informiert wurden:
- Wurden Sie weniger als eine Woche vorher informiert? Sind Sie mehr als eine Stunde früher gestartet und/oder mit einer mindestens zweistündigen Verspätung angekommen? In diesen Fällen steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung zu.
- Wurden Sie sieben bis 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert und sind mehr als zwei Stunden früher losgeflogen als geplant und/oder mehr als vier Stunden später an Ihrem Ziel angekommen, können Sie ebenfalls eine Entschädigung erhalten.
- Hat Ihnen die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vorher Bescheid gegeben, dass der Flug ausfallen wird, haben Sie keinen Anspruch.
-
Muss ich bei einer Flugannullierung den angebotenen Ersatzflug wahrnehmen?
Nein, prüfen Sie lieber, ob es einen früheren und/oder billigeren Flug gibt – auch bei anderen Fluggesellschaften. Vor dem neuen Flug sollten Sie allerdings die Fluggesellschaft des gestrichenen Flugs darüber informieren, wenn Sie die Fluggesellschaft wechseln, damit sie Ihnen ihr Einverständnis über die neue Buchung schriftlich aushändigt. Das ist später bei der Rückerstattung des Ticketpreises von Vorteil.
Übrigens: Selbst wenn Sie den Ticketpreis zurückerstattet bekommen, haben Sie gemäß EU-Verordnung zusätzlich möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.
-
Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung bei „außergewöhnlichen Umständen“?
Die Fluggesellschaft ist immer dann verantwortlich, wenn diese nicht nachweisen kann, dass sogenannte außergewöhnliche Umstände Gründe für die Flugannullierung waren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 muss die Fluggesellschaft in Fällen von außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung an die Passagiere bezahlen, da sie nicht verantwortlich für das Problem war. Zu diesen zählen beispielsweise:
- Unwetter/Schlechte Wetterbedingungen
- Streik (einzelfallabhängig)
- Terrorgefahr/politische Instabilität
- Naturkatastrophen (z. B. Vulkanausbruch)
- Notlandungen (z. B. nach medizinischen Zwischenfällen)
- Flughafensperrungen, z.B. Drohnensichtung
Viele Fluggesellschaften zeigen sich uneinsichtig und stellen sich als zähe Kontrahenten heraus, wenn es um berechtigte Ansprüche von Passagieren geht. Gerne schieben sie die Gründe für Flugprobleme auf außergewöhnliche Umstände, häufig zu Unrecht. Der Weg zur Entschädigung kann für Sie lang und stressig werden, falls Sie überhaupt zu Ihrem Recht kommen. Wir kennen uns aus im Paragraphen-Dschungel und dank unserer umfassenden Datenbank haben wir die Beweise, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Das spart Ihnen Zeit und Nerven.
-
Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf Entschädigung habe?
Um Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen, müssen Sie lediglich Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum in unseren Kalkulator eingeben sowie gegebenenfalls die Flugdaten des Ersatzfluges. Innerhalb weniger Sekunden wird Ihnen angezeigt, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben könnten und wenn ja, wie hoch dieser ausfallen würde. Die Prüfung ist vollkommen unverbindlich für Sie.
Sie möchten uns mit dem Einfordern Ihrer Ausgleichszahlung beauftragen? Das geht ganz einfach und schnell. Zudem gibt es keinerlei Risiko, denn unsere Provision wird von Ihrer Entschädigung nur dann abgezogen, wenn wir erfolgreich waren.
-
Wie erhalte ich meine Entschädigung für einen Flugausfall?
Die EU-Verordnung 261 umfasst unter anderem Ihre Rechte bei einer Flugannullierung. Warum also sollte es so schwierig sein, diese Entschädigung auf eigene Faust einzufordern? Das liegt daran, dass Unwissenheit, fehlende Erfahrung und mangelnde Beweise von Passagieren häufig von den Fluggesellschaften ausgenutzt werden. Entweder werden Schreiben der Fluggäste mit dem Hinweis abgewiesen, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handele oder gänzlich ignoriert. Wie soll der einzelne Passagier dagegen ankommen? Genau genommen stehen hier die Chancen eher schlecht.
Wir gehören zu den ersten Fluggastrechteportalen in der EU und haben seit 2007 schon mehr als einer halben Million Passagieren geholfen. Wir nutzen die weltweit größte Flugdatenbank und wissen genau, warum Ihr Flug tatsächlich ausgefallen ist. 13 Millionen Daten zu Flügen, Wetter und gesellschaftspolitischen Themen werden täglich von unserem Team ausgewertet. Bei uns gibt es keinerlei versteckte Kosten oder Risiken. Erst bei Erfolg erhalten wir eine Provision in Höhe von 31 % inkl. MwSt. und 33,- € Verwaltungsgebühren pro Person.
-
Flug annulliert: Was kann ich am bereits am Flughafen machen?
Während Sie am Flughafen auf Ihren Ersatzflug warten, können Sie dazu beitragen, dass wir Ihre Entschädigung leichter und schneller einfordern können. Mit folgenden Maßnahmen erhöhen Sie zudem die Wahrscheinlichkeit, Ihre Zusatzkosten von der Fluggesellschaft erstattet zu bekommen:
- Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft über den Flugausfall. Hierfür gibt es meistens bereits Vordrucke, in die Datum, Uhrzeit, Ort, Grund der Annullierung sowie die Unterschrift eines Mitarbeiters eingetragen werden müssen.
- Machen Sie Beweisfotos von der Anzeigetafel.
- Quittungen von Getränken und Speisen sollten Sie aufbewahren, denn gewisse Kosten hierfür können von der Fluggesellschaft übernommen werden.
- Sprechen Sie mit Mitreisenden und tauschen Sie Kontaktdaten aus. So bleiben Sie auf dem Laufenden, welche Verspätungsgründe die Airline Mitfliegenden nennt.

kontrolliert von Paul Veneker
Paul Vaneker ist Senior Flight Intelligence und hat für KLM und Transavia gearbeitet. Er tritt häufig in den Medien auf, um die Rechte von Fluggästen zu verteidigen.
Mehr über PaulBrauchen Sie Hilfe? Kontakt aufnehmen
Wurde Ihre Frage nicht beantwortet? Oder brauchen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Wir helfen Ihnen gerne!