Flug annulliert?
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Ihr Flug wurde annulliert. Was sind Ihre Rechte?
Ihr Flug wurde annulliert. Darüber sind Sie sicher sehr verärgert. Werden Sie Ihren Zielort noch erreichen? Und was passiert mit dem Transfer? Sind Sie rechtzeitig am vereinbarten Ort? Ein annullierter Flug kann ziemlich viel Stress verursachen. Was können Sie jetzt tun?
Glücklicherweise haben Sie als Fluggast Ansprüche im Falle einer Flugannullierung. EUclaim setzt sich für die Rechte von Flugpassagieren ein und hilft ihnen, die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten, wenn ihr Flug annulliert wurde. Wir informieren Sie gerne über Ihre Rechte. Möchten Sie lieber sofort wissen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und wie hoch diese ist?
Wenn Ihr Flug annulliert wird, bedeutet das noch lange nicht, dass Ihre Pläne hinfällig sind. Die Fluggesellschaft sollte Sie gut darüber unterrichten, welche Möglichkeiten es gibt, wenn der Flug annulliert werden sollte.
Ihre Rechte im Überblick:
- Die Fluggesellschaft muss Ihnen einen alternativen Flug anbieten. Akzeptieren Sie diesen, landen aber früher oder später als geplant, haben Sie Recht auf eine Entschädigung.
- Sie können den alternativen Flug ablehnen. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft Ihnen das Geld für Ihre Tickets erstatten. Sie haben zudem Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
- Sie können selbst einen alternativen Flug buchen. Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Flugkosten erstatten und eventuelle Zusatzkosten übernehmen. Auch hier gilt: Sollte Ihr Alternativflug viel früher oder später ankommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung.
- Sollten Sie längere Zeit warten müssen, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung für Essen, Trinken und einen eventuellen Hotelaufenthalt.
- Wenn Ihnen durch die Annullierung Ihres Fluges Kosten entstanden sind, können Sie diese von der Fluggesellschaft zurückfordern.
Annullierter Flug – Wann erhalten Sie eine Entschädigung?
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen folgende bedingungen erfüllt sei:
- Ihr Flug muss unter die Fluggastrechteverordnung 261/2004 fällt. Dies ist der Fall, wenn Ihr Flug in einem EU-Mitgliedstaat startet oder wenn Sie von außerhalb der EU mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen.
- Wenn Ihr annullierter Flug unter die Verordnung fällt, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Das zweite Kriterium ist der Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Annullierung mitgeteilt wurde.
- Wenn Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert wurden, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
- Wenn Sie zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Abflug informiert wurden und mehr als 2 Stunden früher abgeflogen oder mehr als 4 Stunden später angekommen sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
- Wenn Sie 7 Tage oder weniger vor dem Abflug informiert wurden und Sie mehr als 1 Stunde früher abgeflogen oder mehr als 2 Stunden später angekommen sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
- Es dürfen keine Gründe vorliegen, wegen der die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden kann. Das ist der Fall, wenn ein Flug aufgrund höherer Gewalt, auch bekannt als außergewöhnliche Umstände, annulliert wird. Beispiele sind schlechte Wetterbedingungen, ein Streik der Flugsicherung oder eine terroristische Bedrohung.
Höhe der Erstattung
Der Betrag, den Sie erstattet bekommen können, hängt von der Entfernung des annullierten Fluges und der Verspätung ab, mit der Sie Ihr Ziel erreicht haben.
Wie hoch sind die Entschädigungssummen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung?
Wie hoch sind die Entschädigungssummen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung?
Flugziele innerhalb der EU
- Sie haben einen Anspruch auf 250 Euro Entschädigung bei einem annullierten Flug mit bis zu 1.500 km Entfernung (z.B. Hannover nach London).
- Sie haben einen Anspruch auf 400 Euro Entschädigung bei einem annullierten Flug mit mehr als 1.500 km Entfernung (z.B. Frankfurt nach Athen).
Flugziele außerhalb der EU
- Sie haben einen Anspruch auf 250 Euro Entschädigung bei einem annullierten Flug mit bis zu 1.500 km Entfernung (z.B. Frankfurt nach Zürich).
- Sie haben einen Anspruch auf 400 Euro Entschädigung bei einem annullierten Flug mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km (z.B. Hamburg nach Istanbul)
- Sie haben einen Anspruch auf 600 Euro Entschädigung bei einem annullierten Flug mit mehr als 3.500 km Entfernung (z.B. Frankfurt nach New York)
- Bei einem Flug mit einer Entfernung von mehr als 3.500 Kilometern, der eine Verspätung von zwei bis vier Stunden hat, haben Sie Anspruch auf eine 50-prozentige Entschädigung.
Erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Ticket
Sie können also pro Ticket bis zu 600 Euro Entschädigung für einen annullierten Flug erhalten. Es ist möglich, dass dieser Betrag höher ist als der, den Sie für Ihr Ticket bezahlt haben. Die Entschädigung, auf die Sie nach der Verordnung Anspruch haben, ist unabhängig von den Kosten für Ihr Ticket.
Ermitteln Sie Ihre Flugdistanz
Verpflegungszuschuss und Übernachtung bei langen Wartezeiten
Wenn Sie lange auf Ihren Flug warten müssen, haben Sie immer ein Recht auf Versorgungsleistungen. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen, Ihnen u. a. Essen, Getränke und eine Hotelübernachtung zur Verfügung stellen muss, wenn der Abflug sehr viel später erfolgt.
Wann Sie Anspruch auf Versorgungsleistungen haben, hängt von der Entfernung des Fluges und der Dauer der Wartezeit ab:
- Bei einem Flug mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km und nach 2 Stunden zusätzlicher Wartezeit
- Bei einem Flug mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km und nach 3 Stunden zusätzlicher Wartezeit
- Bei einem Flug mit einer Entfernung von mehr als 3.500 km und nach 4 Stunden zusätzlicher Wartezeit
Die Versorgungsleistungen umfassen Essen, Trinken und gegebenenfalls eine Übernachtung in einem Hotel. Sie haben immer Anspruch auf Versorgungsleistungen – auch, wenn Ihre Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist oder Ihr Flug nicht von der Verordnung abgedeckt ist. Das Recht auf Versorgungsleistungen ist im Übereinkommen von Montreal verankert. Fast alle Länder werden von diesem Übereinkommen erfasst. Selbst wenn Sie also von Japan in die USA fliegen, haben Sie Anspruch auf diese Leistungen.
Flug mit Umstieg annulliert?
Haben Sie einen Umstieg und verpassen Ihren Anschlussflug, weil Ihr erster Flug annulliert wurde? Dann ist es entscheidend, ob beide Flüge zusammen oder getrennt gebucht wurden.
- Wenn beide Flüge Teil einer einzigen Buchung sind, ist das Endziel ausschlaggebend. Die Entfernung zu Ihrem endgültigen Reiseziel ist maßgeblich für Ihre Rechte und die Entschädigung, die Sie geltend machen können.
- Haben Sie die Tickets einzeln gebucht? Dann beziehen sich Ihre Passagierrechte nur auf den ersten Flug. Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, den Sie separat gebucht haben? Dann sind Sie selbst verantwortlich und können diese Kosten nicht von der Fluggesellschaft des ersten Fluges zurückfordern.
Kompliziert? Mit unserer Flugdatenbank sorgen wir für Klarheit
Es bestehen also zahlreiche Regeln und Ausnahmen. Ist Ihr Flug 3 Stunden später angekommen oder 1 Stunde früher abgeflogen? War die Ursache für die Annullierung höhere Gewalt oder nicht? Wie groß war die Distanz Ihres Fluges? Das sind Fragen, mit denen Sie sich nicht beschäftigen möchten. Sie möchten wissen, woran Sie sind, ohne alle Einzelheiten zu kennen.
Anhand Ihrer Flugnummer können Sie sofort prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren annullierten Flug haben und wie hoch diese ausfällt. Danach können können wir sofort für Sie Ihren Antrag einfach und schnell einreichen. Es dauert nur 3 Minuten.
Kürzlich annullierte Flüge prüfen
Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren annullierten Flug haben, kennen aber die Flugnummer nicht? Wir haben die kürzlich annullierten Flüge für Sie zusammengestellt.
Flüge, die heute annulliert wurden
Die unten genannten Flüge wurden kürzlich annulliert und die Passagiere dieser Flüge können einen Antrag einreichen, um ihre Entschädigung geltend zu machen.
Ist Ihr Flug hier nicht aufgeführt, wurde aber kürzlich annulliert? Kontrollieren Sie dann die annullierten Flüge verschiedener Fluggesellschaften oder Flughäfen.
Wählen Sie die Fluggesellschaft oder den Flughafen aus
Antrag auf Entschädigung einreichen
Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren verspäteten Flug haben, können Sie einen Antrag stellen, um diese Ausgleichszahlung zu erhalten. Obwohl die Fluggesellschaften verpflichtet sind, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen, sind sie natürlich nicht gerade bestrebt, dies auch zu tun. In den meisten Fällen werden sie es sicher nicht von sich aus machen. Selbst große Fluggesellschaften wie Lufthansa, KLM und British Airways vernachlässigen ihre Pflicht erheblich.
Geringe Erfolgsaussichten, wenn Sie den Antrag auf Entschädigung für Ihre Flugannullierung selbst einreichen
Wenn Passagiere bei der Fluggesellschaft einen Antrag auf Entschädigung für ihren annullierten Flug einreichen, erhalten sie oft eine negative Antwort. Die Fluggesellschaften schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Privatperson vor Gericht gehen und Erfolg haben, als gering ein. Viele Fluggäste haben dadurch viel Zeit und Geld verloren, ohne letztlich die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
97-prozentige Erfolgschance, wenn Sie über EUclaim einen Antrag auf Entschädigung stellen
EUclaim vertritt die Interessen von Fluggästen. In 97 Prozent der Fälle gelingt es den Anwälten von EUclaim, das Geld für Ihren annullierten Flug von der Fluggesellschaft zurückzufordern. Wir leiten für Sie kostenlos ein Gerichtsverfahren ein; Sie entrichten nur dann eine Provision an uns, wenn die Fluggesellschaft auch gezahlt hat.
Flug annulliert? Darum sollten Sie Ihren Antrag auf Entschädigung über EUclaim stellen
- EUclaim tritt bereits seit 16 Jahren als Interessenvertreter von Flugpassagieren auf.
- Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 Prozent – Ihr Antrag auf Entschädigung liegt damit bei EUclaim in den besten Händen.
- In nur 3 Minuten wissen Sie, wie Ihre Rechte aussehen und können Sie Ihren Antrag auf Entschädigung einreichen.
- Wir bieten Ihnen kostenlose juristische Unterstützung und scheuen auch einen eventuellen Rechtsstreit nicht.
- Sie entrichten nur dann eine prozentuale Gebühr, wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung gezahlt hat.
Fordern Sie, was Ihnen zusteht, und reichen Sie einen Antrag auf Entschädigung ein! Die Juristen von EUclaim machen sich für Sie an die Arbeit und stellen sicher, dass die Fluggesellschaft Ihre Entschädigung bezahlt.
Antragsstellung auf Entschädigung für Ihren annullierten Flug dauert nur wenige Minuten
Haben Sie sich dazu entschieden, Ihr Geld über die Anwälte von EUclaim zurückzufordern? Für diese Dienstleistung müssen Sie zunächst nichts bezahlen. Unsere Anwälte setzen alles daran, das Geld für Sie zurückzubekommen. Dazu gehören Gerichtsverfahren, Gerichtsvollzieherkosten und Pfändungen. Erst, wenn Sie den vollen Betrag zurückerhalten haben, zahlen Sie uns ein Erfolgshonorar für die von uns geleistete Arbeit.
Dieses beläuft sich auf 29 Prozent des erhaltenen Betrags, zuzüglich 33 Euro Verwaltungskosten (inkl. MwSt.) pro Person. Für diese relativ geringe Gebühr können wir Ihnen und anderen zukünftigen Fluggästen, die betroffen sind, helfen.
Sie können zunächst kostenlos und unverbindlich Ihren Anspruch prüfen. Wenn Sie das Recht auf eine Entschädigung haben, können Sie im Anschluss einen Antrag stellen, um Ihr Geld zurückzuerhalten. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Ihr Flug wurde annulliert und Sie haben einen Antrag auf Entschädigung eingereicht: Wie geht es jetzt weiter?
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, müssen Sie nichts weiter tun. Die Anwälte von EUclaim setzen sich für Sie ein. Wir unternehmen alles in unserer Macht Stehende, um Geld von der Fluggesellschaft einzufordern. Wir ziehen nicht nur in Ihrem Namen vor Gericht, sondern treiben auch das Geld ein, wenn die Fluggesellschaft nach einem Gerichtsurteil nicht zahlt. Und zwar bis hin zur Pfändung. Sie bekommen also, was Ihnen zusteht. In 97 Prozent der Fälle haben wir Erfolg.
Alles, was Sie tun müssen, ist abzuwarten. Gegebenenfalls haben Sie das Geld schon schnell auf Ihrem Konto, aber der Prozess kann sich auch länger hinziehen, wenn sich die Fluggesellschaften nicht an die Regeln halten. Manchmal muss man also Geduld aufbringen. Wir halten Sie mit Hilfe Ihres persönlichen Dossiers über die Fortschritte auf dem Laufenden.
Haben Sie noch Fragen zu Ihren Rechten bei einer Annullierung Ihres Flugs?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Im Folgenden beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu annullierten Flügen, Ihren Rechten und der Beantragung einer Entschädigung.
Häufig gestellte Fragen bei Flugannullierung
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Flugausfall – Was sind meine Rechte?
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, ist es ein klarer Vorteil, wenn Sie über Ihre Rechte informiert sind. Ihre wichtigsten Rechte bei Flugausfall im Überblick:
- ENTSCHÄDIGUNG: Bei einem gestrichenen Flug können Sie laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person haben.
- ERSATZFLUG: Sie haben Anspruch auf einen Ersatzflug. Kann dieser nicht gestellt werden, steht Ihnen eine Rückerstattung der Ticketkosten zu.
- VERPFLEGUNG: Sind Sie gestrandet? Startet der Ersatzflug erst am nächsten Tag muss die Fluggesellschaft eine Übernachtung organisieren. Bereits ab zwei Stunden stehen Ihnen Snacks oder Getränke zu.
- ZEIT: Ihre Verspätung ist bereits länger her? Ihre Rechte bei einer Flugannullierung gelten in der Regel drei Jahre und kann in einigen Fällen bis zu fast vier Jahre betragen.
In der EU-Verordnung 261 sind Ihre Rechte als Passagier eindeutig geregelt. Die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet, Sie als Fluggast umgehend über den Flugausfall zu informieren. Und sie muss dafür sorgen, dass Sie auf andere Weise Ihr Reiseziel erreichen. Sollte sie dazu nicht in der Lage sein, erhalten Sie die Ticketkosten zurück.
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Wann wurden Sie über die Annullierung informiert?
Die Fluggesellschaft muss Sie zeitnah über den Flugausfall informieren. In der Praxis sieht das häufig leider etwas anders aus. Um zu klären, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben und wenn ja, wie hoch diese ausfällt, ist es entscheidend, wann Sie von der Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro über den Flugausfall informiert wurden:
- Wurden Sie weniger als eine Woche vorher informiert? Sind Sie mehr als eine Stunde früher gestartet und/oder mit einer mindestens zweistündigen Verspätung angekommen? In diesen Fällen steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung zu.
- Wurden Sie sieben bis 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert und sind mehr als zwei Stunden früher losgeflogen als geplant und/oder mehr als vier Stunden später an Ihrem Ziel angekommen, können Sie ebenfalls eine Entschädigung erhalten.
- Hat Ihnen die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vorher Bescheid gegeben, dass der Flug ausfallen wird, haben Sie keinen Anspruch.
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Muss ich bei einer Flugannullierung den angebotenen Ersatzflug wahrnehmen?
Nein, prüfen Sie lieber, ob es einen früheren und/oder billigeren Flug gibt – auch bei anderen Fluggesellschaften. Vor dem neuen Flug sollten Sie allerdings die Fluggesellschaft des gestrichenen Flugs darüber informieren, wenn Sie die Fluggesellschaft wechseln, damit sie Ihnen ihr Einverständnis über die neue Buchung schriftlich aushändigt. Das ist später bei der Rückerstattung des Ticketpreises von Vorteil.
Übrigens: Selbst wenn Sie den Ticketpreis zurückerstattet bekommen, haben Sie gemäß EU-Verordnung zusätzlich möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.
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Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung bei „außergewöhnlichen Umständen“?
Die Fluggesellschaft ist immer dann verantwortlich, wenn diese nicht nachweisen kann, dass sogenannte außergewöhnliche Umstände Gründe für die Flugannullierung waren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 muss die Fluggesellschaft in Fällen von außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung an die Passagiere bezahlen, da sie nicht verantwortlich für das Problem war. Zu diesen zählen beispielsweise:
- Unwetter/Schlechte Wetterbedingungen
- Streik (einzelfallabhängig)
- Terrorgefahr/politische Instabilität
- Naturkatastrophen (z. B. Vulkanausbruch)
- Notlandungen (z. B. nach medizinischen Zwischenfällen)
- Flughafensperrungen, z.B. Drohnensichtung
Viele Fluggesellschaften zeigen sich uneinsichtig und stellen sich als zähe Kontrahenten heraus, wenn es um berechtigte Ansprüche von Passagieren geht. Gerne schieben sie die Gründe für Flugprobleme auf außergewöhnliche Umstände, häufig zu Unrecht. Der Weg zur Entschädigung kann für Sie lang und stressig werden, falls Sie überhaupt zu Ihrem Recht kommen. Wir kennen uns aus im Paragraphen-Dschungel und dank unserer umfassenden Datenbank haben wir die Beweise, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Das spart Ihnen Zeit und Nerven.
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Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf Entschädigung habe?
Um Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen, müssen Sie lediglich Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum in unseren Kalkulator eingeben sowie gegebenenfalls die Flugdaten des Ersatzfluges. Innerhalb weniger Sekunden wird Ihnen angezeigt, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben könnten und wenn ja, wie hoch dieser ausfallen würde. Die Prüfung ist vollkommen unverbindlich für Sie.
Sie möchten uns mit dem Einfordern Ihrer Ausgleichszahlung beauftragen? Das geht ganz einfach und schnell. Zudem gibt es keinerlei Risiko, denn unsere Provision wird von Ihrer Entschädigung nur dann abgezogen, wenn wir erfolgreich waren.
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Wie erhalte ich meine Entschädigung für einen Flugausfall?
Die EU-Verordnung 261 umfasst unter anderem Ihre Rechte bei einer Flugannullierung. Warum also sollte es so schwierig sein, diese Entschädigung auf eigene Faust einzufordern? Das liegt daran, dass Unwissenheit, fehlende Erfahrung und mangelnde Beweise von Passagieren häufig von den Fluggesellschaften ausgenutzt werden. Entweder werden Schreiben der Fluggäste mit dem Hinweis abgewiesen, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handele oder gänzlich ignoriert. Wie soll der einzelne Passagier dagegen ankommen? Genau genommen stehen hier die Chancen eher schlecht.
Wir gehören zu den ersten Fluggastrechteportalen in der EU und haben seit 2007 schon mehr als einer halben Million Passagieren geholfen. Wir nutzen die weltweit größte Flugdatenbank und wissen genau, warum Ihr Flug tatsächlich ausgefallen ist. 13 Millionen Daten zu Flügen, Wetter und gesellschaftspolitischen Themen werden täglich von unserem Team ausgewertet. Bei uns gibt es keinerlei versteckte Kosten oder Risiken. Erst bei Erfolg erhalten wir eine Provision in Höhe von 29 % inkl. MwSt. und 33,- € Verwaltungsgebühren pro Person.
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Flug annulliert: Was kann ich am bereits am Flughafen machen?
Während Sie am Flughafen auf Ihren Ersatzflug warten, können Sie dazu beitragen, dass wir Ihre Entschädigung leichter und schneller einfordern können. Mit folgenden Maßnahmen erhöhen Sie zudem die Wahrscheinlichkeit, Ihre Zusatzkosten von der Fluggesellschaft erstattet zu bekommen:
- Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft über den Flugausfall. Hierfür gibt es meistens bereits Vordrucke, in die Datum, Uhrzeit, Ort, Grund der Annullierung sowie die Unterschrift eines Mitarbeiters eingetragen werden müssen.
- Machen Sie Beweisfotos von der Anzeigetafel.
- Quittungen von Getränken und Speisen sollten Sie aufbewahren, denn gewisse Kosten hierfür können von der Fluggesellschaft übernommen werden.
- Sprechen Sie mit Mitreisenden und tauschen Sie Kontaktdaten aus. So bleiben Sie auf dem Laufenden, welche Verspätungsgründe die Airline Mitfliegenden nennt.