Frau wartend am Flughafen auf Verspäteter Flug

EU-Fluggastrechte

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Welche Rechte haben Sie als Fluggast?

In der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ist klar definiert, welche Entschädigung Fluggesellschaften bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung bis zu drei Jahre rückwirkend zahlen müssen. Die EU-Verordnung 261 trat 2005 in Kraft, um die Rechte des Fluggastes innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Denn Nichtbeförderung und annullierte oder verspätete Flüge verursachen Fluggästen große Unannehmlichkeiten und sind so ein Ärgernis. Daher stehen Passagieren unter Umständen Entschädigungen von bis zu 600 Euro (im Erfolgsfall abzüglich unserer Provision in Höhe von 29 % inkl. MwSt. und 33,- € Verwaltungsgebühren pro Person) zu. Trotz eines Rechtsanspruchs, tun sich Airlines häufig schwer damit, Passagieren die ihnen zustehende Entschädigung zu zahlen. In solchen Fällen verhilft EUclaim Fluggästen zu ihrem Recht.

Entschädigungssummen gemäß EU-Verordnung

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Aber Achtung: Bei einem Flug mit einer Länge von 3.500 km oder mehr und einer Verspätung zwischen drei und vier Stunden haben Sie laut der sogenannten Sturgeon-Entscheidung ein Recht auf 50 Prozent der Entschädigung.

Wir helfen Ihnen, hier den Überblick zu behalten und prüfen für Sie ausgiebig, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben und wenn ja, wie hoch diese ausfällt.

Fluggastrechte bei „außergewöhnlichen Umständen“

Sollte die Fluggesellschaft beweisen können, dass der Problemflug auf einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand zurückgeht, trifft sie keine Schuld an der Verspätung. In diesen Fällen haben Sie als Fluggast kein Recht auf eine Entschädigung.

Unter außergewöhnliche Umstände fallen:

  • Schlechte Wetterbedingungen
  • Streik (einzelfallabhängig)
  • Terrorgefahr/politische Instabilität
  • Naturkatastrophen (z. B. Aschewolke)
  • Notlandungen (z. B. nach medizinischen Zwischenfällen)

Ein technisches Problem am Flugzeug wird in den meisten Fällen nicht als außergewöhnlicher Umstand angesehen, Sie haben also Recht auf eine Entschädigung.

Ihr Recht auf Betreuungsleistungen

In der EU-Verordnung 261 ist festgelegt, dass Sie als Fluggast ein Recht auf eine angemessene Betreuung haben, während Sie am Flughafen warten müssen. Hierunter fällt zum Beispiel die Versorgung mit Essen und Trinken oder eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.

Eine Ersatzbeförderung können Sie fordern, wenn Ihr Flug

  • annulliert wurde,
  • mind. fünf Stunden verspätet war oder
  • überbucht wurde.

In all diesen Fällen haben Sie jedoch die Wahl zwischen der Ersatzbeförderung und der Rückerstattung der Kosten. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, die angebotene Ersatzbeförderung wahrzunehmen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, auf eigene Faust einen anderen Flug zu buchen, informieren Sie die Fluggesellschaft darüber und holen sich eine schriftliche Einwilligung der Airline. Das hilft Ihnen bei der Rückerstattung des Ticketpreises. Ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, hängt von der Ankunftszeit am Zielort ab.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung mit unserem Kalkulator. Dieser zeigt Ihnen nicht nur an, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, sondern auch, wie hoch diese ist.

Warum benötige ich EUclaim, um meinen Anspruch durchzusetzen?

Airlines ignorieren häufig Forderungen für Ausgleichszahlungen oder weisen diese mit dem Verweis auf außergewöhnliche Umstände ab. Warum? Naja, einen Versuch ist es wert. Passagiere verfügen selten über die nötigen Informationen und Rechtsexpertise, um der Airline das Gegenteil zu beweisen.

Vorteile EUclaim

Genau deswegen gibt es uns. Wir greifen auf die weltweit einzigartige Flugdatenbank von Lennoc Flight Intelligence zu. Hier werden täglich über 13 Millionen Flug-, Wetter- und gesellschaftspolitische Daten analysiert und ausgewertet. Sie erfahren mit wenigen Klicks, ob Sie Anspruch auf Entschädigung, gemäß Fluggastrechteverordnung,  haben. Wir können genau belegen, warum Sie Anspruch haben, verfügen über die nötige Rechtsexpertise und gehen – wenn nötig –  mit unseren Vertragsanwälten sogar für Sie vor Gericht. So konnten wir bereits 733.636 Passagieren helfen Ihre Fluggastrechte wahrzunehmen.

Alles Wichtige in einem Video erklärt

Weitere relevante Rechtsgrundlagen und  Rechtssprechung rund um Flugpassagierrechte

Montrealer Übereinkommen

Das Übereinkommen von Montreal ist nicht nur in der EU, sondern in fast allen Ländern der Welt gültig. In Deutschland ist das Übereinkommen seit 2004 in Kraft.

Das Übereinkommen von Montreal beschreibt die Rechte von Fluggästen in Bezug auf Verletzungen, Flugprobleme wie Verspätungen und Annullierungen sowie Gepäckprobleme. Eine wichtige Ergänzung der Verordnung 261/2004 durch das Übereinkommen von Montreal besteht darin, dass Sie Anspruch auf „Betreuung“ haben, wenn Sie mehr als zwei Stunden aufgehalten werden.

Das Montrealer Übereinkommen besagt, dass die Fluggesellschaft für die Ankunft des Gepäcks verantwortlich ist und bei Verlust oder Beschädigung haftbar gemacht werden kann.

Das Sturgeon-Urteil

Die Verordnung 261/2004 betraf ursprünglich nur die Rechte von Fluggästen im Falle einer Flugannullierung.

Die Familie Sturgeon hatte eine 25-stündige Flugverspätung, die von der Fluggesellschaft Condor als „Verspätung“ und nicht als „Annullierung“ eingestuft wurde. Daher mussten sie gemäß der Verordnung 261/2004 keine Entschädigung zahlen. Die Familie Sturgeon ging gerichtlich dagegen vor.

Dies führte 2009 zum Sturgeon-Urteil, einer Ergänzung der Verordnung 261/2004, in der Ihre Rechte im Falle einer Flugverspätung und die entsprechenden Entschädigungen festgelegt sind.

Wallentin-Hermann-Urteil

Das Wallentin-Hermann-Urteil ist eine Ergänzung zur Verordnung 261/2004, die 2008 in Kraft getreten ist. Die Familie Walletin-Hermann musste aufgrund eines technischen Defekts eine Verspätung von mehr als vier Stunden hinnehmen. Die Fluggesellschaft Alitalia kam zu dem Schluss, dass es sich bei dem technischen Defekt um höhere Gewalt handelte und zahlte daher nicht die Entschädigung, auf die die Familie gemäß der Verordnung 261/2004 Anspruch hatte.

Der Europäische Gerichtshof entschied schließlich, dass ein technischer Defekt an einem Flugzeug nicht unter außergewöhnliche Umstände fällt, es sei denn, dieser Defekt ist auf einen Herstellungsfehler, Sabotage oder Terrorismus zurückzuführen.

Verordnung 889/2002

Die europäische Verordnung 889/2002 legt die Rechte von Fluggästen in Bezug auf ihr Gepäck fest. Genau wie die Verordnung 261/2004 ist sie nur gültig, wenn Sie von einem EU-Land aus oder von außerhalb der EU mit einer europäischen Fluggesellschaft geflogen sind.

Die Verordnung 889/2002 regelt Ihre Rechte bei Verlust Ihres Gepäcks und die Entschädigung, auf die Sie einen Rechtsanspruch haben.

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