Frau wartend am Flughafen auf Verspäteter Flug

Hat Ihr Flug Verspätung?

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  • > Was sind Ihre Rechte?

  • > Passagierrechte bei Flugverspätungen

  • > Dauer der Verspätung

  • > Flugstrecke und Flugroute: innereuropäisch oder außereuropäisch

  • > Ausnahme: Flugverspätung durch höhere Gewalt

Ihr Flug ist verspätet. Was sind Ihre Rechte?

Ihr Flug hat Verspätung, wurde verschoben oder gar annulliert? Natürlich sind Sie enttäuscht! Nicht nur die zusätzliche Wartezeit ist ärgerlich. Sicher hatten Sie ursprünglich ganz andere Pläne für die unfreiwillig verlorene Zeit.

Sie hätten zum Beispiel lieber Ihren Urlaub genossen, im eigenen Bett geschlafen oder die Zeit mit Ihren Liebsten verbracht. Zum Glück können Sie bei einer Flugverspätung eine Entschädigung für den dadurch entstandenen Zeitverlust erhalten.

Passagierrechte bei Flugverspätungen laut EU-Verordnung 261/2004

Früher hatte man einfach Pech, wenn der Flug verspätet war. Die Fluggesellschaften hatten alle Freiheiten, ihre Flugpläne zu ändern, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen und Flüge zu überbuchen. Zum Glück gehört dies der Vergangenheit an.

Auf Grundlage der europäischen Verordnung 261/2004 sind die Fluggesellschaften nun verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen, wenn Flüge verspätet sind. Dank dieser Verordnung ist die Zahl der Verspätungen und Flugänderungen drastisch zurückgegangen. Und Sie als Fluggast haben einen Anspruch auf eine Entschädigung für den Zeitverlust. Dieser Betrag kann beträchtlich sein

Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Entschädigung haben, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • der Dauer der Verspätung
  • der Flugstrecke
  • der Flugroute: innereuropäisch oder außereuropäisch
  • der Ursache der Verspätung: liegt höhere Gewalt vor oder nicht?

Die Höhe der Entschädigung hängt also nicht davon ab, wie viel Sie für Ihr Flugticket bezahlt haben. Wenn Sie ein Ticket für 100 Euro gekauft haben, können Sie trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Flugticket haben!

Sie haben jedoch nur dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn die Flugverspätung unter die europäische Verordnung 261/2004 fällt. Erfüllt Ihr verspäteter Flug diese Bedingung nicht? Dann haben Sie keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, aber wahrscheinlich auf Betreuungsleistungen. Denn diese sind im Vertrag von Montreal geregelt und gilt für alle Länder. Also auch wenn Sie zum Beispiel von Japan in die USA fliegen.

„Die Höhe der Entschädigung kann bis zu 600 Euro pro Ticket betragen.“

Dauer der Verspätung

Die Dauer der Flugverspätung ist maßgeblich für den Anspruch und die Höhe der Entschädigung.

Hat Ihr Flug weniger als 2 Stunden Verspätung?

Verspätet sich Ihr Flug um weniger als 2 Stunden, erhalten Sie leider keine Entschädigung.

Hat Ihr Flug mehr als 2 Stunden Verspätung?

Verspätet sich Ihr Flug um mehr als zwei Stunden, dann haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen bzw. Versorgungsleistungen. Das bedeutet, dass Ihnen die Fluggesellschaft bei einer längeren Verspätung Essen und Getränke zur Verfügung stellen muss.

Gegebenenfalls muss die Fluggesellschaft eine Übernachtungsmöglichkeit für Sie organisieren und die Kosten für den Hin- und Rücktransport übernehmen.

Hat Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung?

Verspätet sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden , dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, es sei denn, Ihr Flug fällt nicht unter die EU-Verordnung oder es liegt höherer Gewalt vor.

Flugstrecke und Flugroute: innereuropäisch oder außereuropäisch

Die Höhe des Betrags, auf den Sie einen Anspruch haben, hängt zum einen von der Flugstrecke ab und zum anderen ob es sich um einen innereuropäischen oder außereuropäischen Flug handelt. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises, sondern erhalten eine pauschale Entschädigung für den Zeitverlust.

Flugziele innerhalb der EU

  • Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung von 250 €, wenn Ihr verspäteter Flug über eine Entfernung von bis zu 1.500 km (z.B. von Hannover nach London) mindestens 3 Stunden Verspätung hatte.
  • Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung von 400 €, wenn Ihr verspäteter Flug über eine Entfernung von mehr als 1.500 km (z.B. von Frankfurt nach Athen) mindestens 3 Stunden Verspätung hatte.

Flugziele außerhalb der EU

  • Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung von 250 €, wenn Ihr verspäteter Flug über eine Entfernung von bis zu 1.500 km (z.B. von Frankfurt nach Zürich) mindestens 3 Stunden Verspätung hatte.
  • Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung von 400 €, wenn Ihr verspäteter Flug über eine Entfernung bis einschließlich 3.500 km (z.B. von Hamburg nach Istanbul) mindestens 3 Stunden Verspätung hatte.
  • Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung von 600 €, wenn Ihr verspäteter Flug über eine Entfernung von mehr als 3.500 km (z.B. von Frankfurt nach New York) mindestens 4 Stunden Verspätung hatte.
  • Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung von 300 € (50% von 600 €), wenn Ihr verspäteter Flug über eine Entfernung von mehr als 3.500 km eine Verspätung von 3 bis 4 Stunden hatte.
Entfernung Globus Weltkarte Flugverspätung

Entschädigungsbeträge

>2 Stunden Verspätung
<1.500 km und > 3 Std. Verspätung
>1.500 km und > 3 Std. Verspätung
>3.500 km und > 3 Std. Verspätung
>3.500 km und > 4 Std. Verspätung
Innerhalb der EU
Entstandene Kosten für
Betreuungsleistungen.
250 Euro
400 Euro
Außerhalb der EU
Entstandene Kosten für
Betreuungsleistungen.
250 Euro
400 Euro
300 Euro
600 Euro

Ihr Flug hat mehr als fünf Stunden Verspätung und es lohnt sich nicht mehr, die Reise anzutreten? Dann können Sie kostenlos stornieren und haben sowohl einen Anspruch auf Ausgleichszahlung sowie die Erstattung des Flugpreises.

Entschädigung, wenn Ihr Flug in der EU gestartet ist und Sie umsteigen mussten

Ihr Flug hatte keine Verspätung in Europa, aber Sie mussten außerhalb Europas umsteigen, um Ihr Ziel zu erreichen? Und Ihr letzter Flug hatte mehr als 3 Stunden Verspätung? Wenn beide Flüge Bestandteil einer Buchung sind, können Sie trotzdem eine Ausgleichszahlung verlangen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne im Hinblick auf Ihre individuelle Situation.

Ermitteln Sie Ihre Flugdistanz

Ausnahme: Flugverspätung durch höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet eine Entschädigung zu zahlen. Verspätet sich Ihr Flug aufgrund höherer Gewalt um 2 Stunden oder mehr, haben Sie jedoch Anspruch auf Betreuungsleistungen.

Hier ein paar Beispiele für höhere Gewalt:

  • schlechtes Wetter
  • Streiks, die nicht das eigene Personal der Fluggesellschaft betreffen
  • Terroristische Bedrohungen
  • Blitzeinschlag
  • Vogelschlag („Bird Strike”)
  • medizinische Notfälle
  • nachgewiesene Herstellungsfehler am Flugzeug

Kompliziert? Unsere Flugdatenbank gibt Ihnen Sicherheit

Es gibt also eine ganze Reihe von Regeln und Ausnahmen, die für Ihren Aanspruch auf Entschädigung maßgeblich sind.

Aus diesem Grund hat EUclaim eine Datenbank mit allen Flugdaten und verspäteten Flügen entwickelt. So können Sie anhand Ihrer Flugnummer ganz einfach Ihre Rechte überprüfen, ohne alle Details zu kennen und selbst prüfen zu müssen.

Täglich analysieren wir über 13 Millionen Flug-, Nachrichten- und Wetterdaten. Auf Grundlage aller Daten erstellen wir eine aktuelle Liste der verspäteten Flüge, bei denen wir wissen, dass keine höhere Gewalt vorlag und die Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Anhand Ihrer Flugnummer können Sie sofort überprüfen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund von Flugverspätung haben. Anschließend können Sie Ihren Antrag schnell und einfach einreichen. Dies dauert nur 3 Minuten.

Anspruch ohne Flugnummer ermitteln

Sie haben Ihre Flugnummer nicht zur Hand, möchten aber wissen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben? Wir haben für Sie eine Liste der zuletzt verspäteten Flüge zusammengestellt:

Wählen Sie die Fluggesellschaft oder den Flughafen aus

Entschädigung einfordern

Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren verspäteten Flug haben, können Sie diese einfordern.

Die Fluggesellschaften sind zwar verpflichtet, Ihnen im Fall einer Flugverspätung eine Entschädigung zu zahlen, tun dies aber oft nur widerwillig. Meist werden sie dies nicht ohne weiteres tun. Selbst große Fluggesellschaften wie KLM, Lufthansa und British Airways verletzen ihre Pflichten massiv.

Wenig Chancen, wenn Sie Ihre Rechte selbst geltend machen möchten

Fluggäste, die sich bei der Fluggesellschaft über die Flugverspätung beschweren, werden oft sofort abgewiesen. Die Fluggesellschaften schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Privatperson vor Gericht gehen und Erfolg haben, als gering ein. Viele Passagiere haben dadurch viel Zeit und Geld verloren, ohne die ihnen gesetzlich zustehende Entschädigung zu erhalten.

Mit EUclaim 97 % Erfolgsquote

EUclaim vertritt die Interessen und Rechte von Fluggästen. In 97 Prozent der Fälle gelingt es den Anwälten von EUclaim, die Entschädigung für Ihren verspäteten Flug von der Fluggesellschaft zu erhalten. Und das kostenlos! Wir erhalten erst – und nur dann – einen Teil der Entschädigungssumme, wenn die Fluggesellschaft gezahlt hat. Mit diesem Geld können wir wiederum anderen Fluggästen helfen und dafür sorgen, dass die Airlines ihren Verpflichtungen nachkommen.

Anspruch auf Betreuungsleistungen

Möglicherweise haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, weil Ihr Flug weniger als drei Stunden verspätet war oder weil Ihr Flug aus anderen Gründen nicht unter die einschlägige EU-Verordnung fällt. Sie haben jedoch Anspruch auf Betreuungsleistungen und auf die Erstattung der Kosten, die Ihnen durch die Verspätung entstanden sind. Diese Kostenerstattung müssen Sie selbst gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.

Antrag kostenlos einreichen

Haben Sie sich dafür entschieden, das Geld, das Ihnen zusteht über EUclaim geltend zu machen? Für diesen Service zahlen Sie zunächst nichts. Unsere Anwälte setzen alles daran, Ihre Forderung durchzusetzen. Dazu gehören gegebenenfalls auch Gerichtsverfahren, Gerichtsvollzieher und Pfändungen. Erst, wenn Sie den vollen Betrag zurückerhalten haben, zahlen Sie eine Provision für die geleistete Arbeit. Diese beträgt 29 % inkl. MwSt. auf die erhaltene Entschädigungssumme, zuzüglich 33,00 € Verwaltungsgebühr pro Person.

Sie haben einen Entschädigungsantrag eingereicht: Wie geht es weiter?

Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die Anwälte von EUclaim werden für Sie tätig. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um das Geld, das Ihnen zusteht, von der Fluggesellschaft einzufordern. Wir gehen nicht nur in Ihrem Namen vor Gericht, sondern treiben das Geld auch ein, wenn die Fluggesellschaft nach einem Gerichtsurteil nicht zahlt – bis hin zur Pfändung. Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Alles, was Sie tun müssen, ist zu warten. Die Auszahlung kann sehr schnell erfolgen. Manchmal kann das Verfahren jedoch auch länger dauern. Dann ist Geduld gefragt. Wir halten Sie jederzeit über Ihre persönliche Akte und die Fortschritte im Verfahren auf dem Laufenden.

Benötigen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns

Haben Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Oder brauchen Sie Hilfe bei der Antragstellung? EUclaim ist für Sie da. Sie können uns per E-Mail oder Chat kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne!

14467 Fluggäste haben EUclaim eine auf Trustpilot mit 4,4 von 5 Sternen bewertet.

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