Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) setzt sich für Fluggastrechte ein
Die Deutsche Presseagentur (dap) meldete am Wochenende, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Rechte von Fluggästen auf dem derzeitigen Niveau halten will.
Maas sagte am Wochenende im Rahmen des Tags der offenen Tür der Bundesregierung in Berlin, man wolle an der Ausgleichszahlung bei einer Verspätung von drei Stunden festhalten. “Wir wollen an dieser Stelle nicht das Recht der Fluggäste verschlechtern.“ Daher sei auch das letzte Wort in der Diskussion mit der EU-Kommission noch nicht gesprochen.
Flugpassagiere können derzeit bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung von ihrer Fluggesellschaft verlangen. Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2009 stehen dem Verbraucher bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden die gleichen Ausgleichszahlungen wie bei der Annullierung eines Fluges zu. Das sind je nach Länge der Flugstrecke und Reiseziel 250, 400 oder 600 Euro.
Dies sind für Flugreisende sehr erfreuliche Nachrichten. EUclaim hofft, das sich Deutschland mit dieser Position im europäischen Ministerrat durchsetzen kann. Wir halten sie auf dem Laufenden sobald wir Weiteres aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erfahren.
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