Flughafen Verspätung
13 June 2023

Verspätete und annullierte Flüge: Diese Versorgungsleistungen stehen Ihnen zu

Ob Urlaubs- oder Geschäftsreise – eine Verspätung oder gar ein ganzer Flugausfall ist ärgerlich und passt nicht in die Zeitplanung. Doch so unerfreulich das auch sein mag: Neben der Entschädigung für den abweichenden Flug haben Passagiere auch Anspruch auf verschiedene Versorgungsleistungen vor Ort. Was Ihnen in welchem Fall genau zusteht, haben wir für Sie aufgelistet.

Wann habe ich Anspruch auf Versorgungsleistungen?

Laut EU-Verordnung 261/04 haben Reisende das „Recht auf angemessene Betreuung“, während Sie am Flughafen warten müssen. Das gilt auch bei Flugabweichungen, die auf äußere Umstände zurückzuführen sind. Die Betreuungs- bzw. Versorgungsleistungen umfassen Essen, Trinken, Kommunikationskosten und gegebenenfalls eine Übernachtung in einem Hotel. Ab wann und welche Versorgungsleistungen Sie beanspruchen können, hängt von der Dauer der Verspätung sowie der Entfernung ihres Reiseziels ab:

Diese Faktoren entscheiden über die Versorgungsleistungen

  1. Bei einer Reise mit einem Ziel von weniger als 1.500 km stehen Ihnen bereits nach 2 Stunden Verspätung Versorgungsleistungen zu. Sie haben das Recht auf Getränke, Mahlzeiten sowie Telefonate und E-Mails.

Ein Beispiel: Sie fliegen von Düsseldorf nach Wien (ca. 800 km). Ihr Flug sollte um 14 Uhr starten, verspätet sich aber auf 16:30. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Getränke, Mahlzeiten, Telefonate und E-Mails.

  1. Bei einer Reise mit einem Ziel bis 3.500 km stehen Ihnen nach 3 Stunden Verspätung Versorgungsleistungen zu. Sie haben auch hier das Recht auf Getränke, Mahlzeiten sowie Telefonate und E-Mails.

Ein Beispiel: Sie fliegen von Düsseldorf nach Istanbul (ca. 2.000 km). Ihr Flug sollte um 12 Uhr starten, verspätet sich aber auf 15:30. In diesem haben Sie Ansprüche auf Getränke, Mahlzeiten, Telefonate und E-Mails!

  1. Bei einer Reise mit einem Ziel ab 3.500 km stehen Ihnen nach 4 Stunden Verspätung Versorgungsleistungen zu. Die Rechte beziehen sich auch hier auf Getränke, Mahlzeiten, Telefonate und E-Mails.

Ein Beispiel: Sie fliegen von Düsseldorf nach New York (ca.6.000 km). Ihr Flug sollte um 10 Uhr starten, verspätet sich aber auf 15 Uhr. Dann haben Sie Ansprüche auf Getränke, Mahlzeiten, Telefonate und E-Mails.

Kann Ihr Flugzeug nicht mehr am selben Tag starten, ist die Entfernung des Reiseziels irrelevant! In diesem Fall haben Sie das Recht auf eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.

Achtung: Diese Rechte haben Sie nur, wenn Ihr Flug vor weniger als 7 Tagen gecancelt wurde!

Wann habe ich keinen Anspruch auf Versorgungsleistungen?

Sie haben keinen Anspruch auf Versorgungsleistungen, wenn die oben genannten Faktoren nicht zutreffen.

Beispiele:

Sie fliegen von Düsseldorf nach Wien und ihr Flug hat eine Stunde Verspätung, so stehen Ihnen keine Versorgungsleistungen zu.

Sie fliegen von Düsseldorf nach Istanbul und Ihr Flug hat 2 Stunden Verspätung, so stehen Ihnen keine Versorgungsleistungen zu.

Sie fliegen von Düsseldorf nach New York und Ihr Flug hat 3 Stunden Verspätung, so stehen Ihnen keine Versorgungsleistungen zu.

Was genau steht mir als Versorgungsleistung am Flughafen zu?

Mein Flug hat Verspätung, die Dauer- und Entfernungskriterien sind erfüllt. Kann ich mich also am Flughafen austoben und es mir kulinarisch gut gehen lassen?

Ganz so einfach ist es leider nicht!

In der Regel erhalten Sie von der Fluggesellschaft Gutscheine, mit denen Sie an bestimmten Stellen Essen und Getränke kaufen können. Fragen Sie am Flughafen das Personal der Fluggesellschaft!

Falls keine Gutscheine von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden, können Sie Essen und Getränke selbst kaufen und die Rechnung einreichen.

Wichtig: Bewahren Sie auf jeden Fall den Beleg auf, andernfalls haben Sie kein Recht auf Rückerstattung.

In der Fluggastrechtsverordnung heißt es außerdem, dass der Geschädigte Anspruch auf „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ hat. Wenn Sie also eine sehr große Menge an Essen und Getränken kaufen, wird sich die Fluggesellschaft weigern, die Kosten zu übernehmen!

Zählt Alkohol als Erfrischung?

Sie möchten mit Ihrem Partner an die italienische Mittelmeerküste fliegen. Bedauerlicherweise hat Ihr Flug fast 3 Stunden Verspätung. Sie sind zwar verärgert, versuchen aber das Beste daraus zu machen. Sie bestellen sich ein Glas Wein, stoßen an und läuten den Urlaub ein. Die Rechnung kann schließlich später bei der Fluggesellschaft eingereicht werden. Oder?

Nein, das ist nicht möglich!

Achtung: Alkoholische Getränke sind keine Erfrischung im Sinne der Fluggastrechteverordnung!

Im April 2023 urteilte ein Richter*, dass Alkohol in der Regel keine erfrischende, sondern eine gegenteilige Wirkung habe. Die Passagiere, die geklagt hatten, bekamen ihr Geld für 2 Aperitifs nicht zurück. Alkoholfreies Bier hingegen würde nach Ansicht des Gerichts als Erfrischung durchgehen.

*Urteil vom AG Hannover, 13.04.2023, Az.: 513 C 8538/22

Fazit:

  • Laut der Fluggastrechtsverordnung 261/04 haben Reisende mit Flugverspätungen oder Ausfällen ein Recht auf Versorgungsleistungen.
  • Welche Leistungen beinhaltet sind, hängt von der Dauer der Verspätung sowie der Flugdistanz
  • Werden die Faktoren nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Versorgungsleistungen.
  • Die meisten Fluggesellschaften händigen Gutscheine für Lebensmittel und Getränke Fragen Sie das Bodenpersonal. Wenn Sie keine Gutscheine erhalten, können Sie sich „im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit“ selbst verpflegen. Wenn Sie den Beleg aufbewahren, erhalten Sie das Geld von der Fluggesellschaft zurück.
  • Alkoholische Getränke sind keine Erfrischung. Sollten Sie in der Wartezeit Alkohol kaufen, erhalten Sie das Geld, trotz Quittung, nicht zurück.

Entschädigung bei Flugproblemen

Eine Flugverspätung oder -annullierung ist immer ärgerlich. Neben den genannten Versorgungsleistungen haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung des verspäteten oder ausgefallenen Fluges. EUclaim hilft Ihnen dabei, diesen wirksam zu machen.

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