Flughafen Verspätung
21 March 2023

Fliegen mit Übergewicht: Passe ich in den Flugzeugsitz?

Sie möchten fliegen und fragen sich, ob Sie in einen Flugzeugsitz passen werden. Was sollten Sie beim Fliegen mit Übergewicht beachten? EUclaim gibt Ihnen praktische Tipps.

Sitzbreite ist nicht für Größe 52 ausgelegt

Sie werden bald fliegen. Natürlich wissen Sie, dass Sie in einem Flugzeug nicht viel Platz haben. Bei den meisten Fluggesellschaften können Sie zusätzliche Beinfreiheit buchen. Doch was ist, wenn der gewünschte zusätzliche Platz für die Sitzbreite benötigt wird und nicht zum Ausstrecken der Beine?

Der durchschnittliche Raum in einem Flugzeug hat sich im Laufe der Jahre verringert. Die durchschnittliche Breite des Flugzeugsitzes (von der Mitte der Armlehne bis zur Mitte der nächsten Armlehne) beträgt 43 Zentimeter. In einigen Fällen, z. B. in großen Flugzeugen, die für Interkontinentalflüge eingesetzt werden, beträgt die Sitzbreite 46 Zentimeter.

Das bedeutet, dass der Flugzeugsitz bis zur Frauengröße 40 bis 42 noch gut passt, aber bei größeren Größen lässt sich ein Körperkontakt mit dem Nachbarn nicht mehr vermeiden. Bis zu welcher Größe Sie in einen Flugzeugsitz passen, hängt von Ihrer Statur ab.

Fliegen mit Übergewicht: Extraplatz bei der Airline buchen

Die Menschen werden im Durchschnitt immer größer und schwerer. Für manche Fluggäste ist der Sitz daher zu schmal und sehr unbequem. Der Umgang der Fluggesellschaften mit den Bedürfnissen der übergewichtigen Personen ist allerdings unterschiedlich. Sie können einen zusätzlichen Sitzplatz buchen, wenn Sie mehr Platz als den Standardsitz im Flugzeug benötigen. Viele Fluggesellschaften gewähren einen Rabatt von etwa 25 Prozent auf den zweiten Sitzplatz.

Wann ein zweiter Sitz erforderlich ist, ist unterschiedlich geregelt. Manche Fluggesellschaften haben keine Standardregeln für Personen, für die der Sitz zu schmal ist. Sie empfehlen lediglich, einen zusätzlichen Sitzplatz zu buchen, machen dies aber nicht zur Pflicht.

Andere Fluggesellschaften handhaben die Richtlinie, dass man nicht mehr in den Flugzeugsitz passt, sobald sich die Armlehne nicht mehr anheben oder absenken lässt. Oder wenn sich der Standardgurt nicht anlegen lässt und Sie hier eine Verlängerung benötigen. Falls das nicht möglich ist, sind Sie verpflichtet, einen zweiten Sitzplatz hinzuzubuchen.

Wenn Sie sich über die Regeln der Fluggesellschaft informieren möchten, dann lesen Sie sich bitte das Kleingedruckte durch oder Sie nehmen vorher Kontakt mit ihr auf.

Ich passe nicht in den Sitz – was nun?

Ein Trost: Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie nicht mitfliegen können, falls Sie nicht in einen Flugzeugsitz passen. In der Geschichte von EUclaim ist es noch nicht vorgekommen, dass Fluggästen aufgrund ihres (Über-)Gewichts oder ihrer Größe die Beförderung verweigert wurde. Es findet sich immer eine Lösung. Falls das Flugzeug nicht ausgebucht ist, können Sie als übergewichtige Person oftmals einen Platz erhalten, bei dem Sie keinen Sitznachbarn haben. Falls nicht, wird es natürlich sehr eng. Aber man wird Sie nicht zurücklassen.

Überschreitung des Flugzeugsgewichts könnte Probleme verursachen

Ein wichtiger Aspekt beim Fliegen, an den man vielleicht nicht sofort denkt, ist, dass die Kapazität eines Flugzeugs für ein bestimmtes Gewicht ausgelegt ist. So darf das vorgeschriebene Gewicht aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden. Auf beliebten Flugrouten wird es aber keine Probleme geben. Denn für diese Flüge werden in der Regel größere Flugzeuge eingesetzt, die mehr „Puffer“ bieten. Sie müssen sich also nicht wiegen, bevor Sie das Flugzeug besteigen.

Nur Ihr Gepäck wird gewogen. Das Gewicht Ihres Gepäcks ist ausschlaggebend für die Höhe der Abfertigungsgebühren und wird bei der Berechnung der Gesamtkapazität des Flugzeugs nicht berücksichtigt. Es wird ein durchschnittliches Gepäckgewicht von 17 kg pro Person zugrunde gelegt.

Die Fluggesellschaften verwenden Berechnungsmodelle der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit), um zu ermitteln, wie viele Personen sie befördern dürfen. Dabei wird von einem Durchschnittsgewicht von 88 kg für einen Mann, 70 kg für eine Frau und 35 kg für ein Kind ausgegangen.

Quelle: https://www.easa.europa.eu/

Falls Sie sich für einen Regionalflug in einem kleinen Flugzeug entscheiden, kann das Gewicht aber von Bedeutung sein. Im Jahr 2003 stürzte beispielsweise eine Beachcraft 1900D in Charlotte, USA, ab, weil das Gewicht der Passagiere zu hoch war. 19 Passagiere und zwei Besatzungsmitglieder wurden getötet.

Nur wenn das zu erwartende Gewicht viel höher ist als die EASA-Gewichte, wie bei Militärflügen mit schwerem Gerät oder Kurzstreckenflügen in kleinen Flugzeugen, spielen die einzelnen Gewichte eine Rolle, und eine Personenwaage kann erforderlich sein.

Fliegen mit Übergewicht: Doppelter Sitz, doppelter Anspruch

Hat Ihr Flug erhebliche Verspätung oder wurde er gestrichen? Dann haben Sie in vielen Fällen Recht auf Schadensersatz. Anhand Ihrer Flugnummer können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Aber was ist, wenn Sie einen Doppelsitz buchen mussten, weil Sie nicht in einen normalen Flugzeugsitz passen, oder weil Sie einfach gerne mehr Platz haben möchten?

Hier gibt es eine Grauzone. Im Grunde geht es um eine Person, aber zwei Tickets. Die Fluggesellschaften argumentieren im Fall von mitreisenden Babys zum Beispiel regelmäßig, dass hier keine Ansprüche geltend gemacht werden können, da es kein eigenes Flugticket für das Baby gibt. EUclaim führt mehrere Gerichtsverfahren für Fluggäste, die zwei Sitzplätze gebucht haben. Denn es gibt es ja zwei Tickets. Ob Gerichte jedoch auch eine doppelte Entschädigung zusprechen werden, bleibt abzuwarten. Melden Sie uns auf jeden Fall, wenn Sie geltend machen möchten, dass Sie einen Doppelsitz gebucht haben.

Entschädigung bei Flugverspätung oder -ausfall

Egal, ob ein oder zwei Sitzplätze gebucht wurden: Vor Verspätungen oder gar Annullierungen sind Sie nie sicher. Sollten Sie in eine solche Situation geraten, haben Sie aber unter Umständen Recht auf eine Entschädigung. EUclaim unterstützt Sie auf diesem Weg. Überprüfen Sie in unserem Kalkulator kostenlos, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

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