Urteil:Pilot darf betrunkenen Passagieren Mitflug weigern

Wer unter Flugangst leidet, greift am Flughafen gern mal zu einem alkoholischen Getränk. Aber Vorsicht: Wer zu tief ins Glas geschaut hat, verliert unter Umständen seinen Platz im Flugzeug.

Das gehe aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor (Az.: 18 C 181/13), berichtet Süddeutsche.de unter Berufung auf die Zeitschrift “ReiseRecht aktuell“.

Demnach dürfen sich Piloten weigern, stark alkoholisierte Fluggäste an Bord zu nehmen. Außerdem könnten Stewardessen ihnen alkoholische Getränke wegnehmen.

Betrunkener Passagier verpasst Anschlussflug

Im konkreten Fall kam es auf einem Flug nach Riga zu einem Streit zwischen einem Fluggast und dem Bordpersonal. Im Verlauf der Auseinandersetzung wollte eine Flugbegleiterin dem Passagier seine im Duty-Free-Shop erworbene Wodkaflasche wegnehmen, worauf es zu einer Rangelei kam.

Nach der Landung in Riga informierte der Pilot die Polizei über den Vorfall, die den durstigen Fluggast ins Polizeirevier brachte. Weil er deswegen seinen Anschlussflug nach Tel Aviv verpasste, verklagte der Passagier die Airline auf die Erstattung des Ersatztickets in Höhe von 520 Euro sowie auf Schmerzensgeld wegen unangemessener Behandlung auf der Polizeiwache – vergeblich.

Pilot hat in der Luft das Sagen

Nach Meinung der Berliner Amtsrichter müsse der Kläger an Bord grundsätzlich die Anweisungen der Besatzung befolgen, so Süddeutsche.de. Der Pilot übe luftpolizeiliche Hoheitsgewalt aus. Deswegen dürfe er auch betrunkene Reisende vom Weiterflug ausschließen.

Für rechtmäßig befand es das Gericht laut dem Bericht auch, den Vorfall am Zielort der Polizei zu melden. Für ein mögliches Fehlverhalten der Polizei könne hingegen nicht die Airline verantwortlich gemacht werden.

Weitere Informationen zum Urteil erhalten Sie unter dejure.org.

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