Streiks können viele Probleme im Flugverkehr verursachen

Als Beispiel kann der Streik des Sicherheitspersonals in den vergangenen Monaten an den Flughäfen von Düsseldorf, Hamburg und Köln genannt werden. Hierdurch waren tausende Flugreisende betroffen, nicht nur an den angegebenen Flughäfen. Auch Flüge, die diese Flughäfen anfliegen sollten, waren hiervon betroffen. Der Flugverkehr wird durch diese Streiks erheblich beeinträchtigt. Die Maschinen, die rausgehen, sind oftmals leer geflogen.

EUclaim hat eine Analyse von drei Flughäfen, Düsseldorf, Frankfurt und Berlin-Tegel, für eine Periode von vier Monaten gegenüber die gleiche Periode im Vorjahr erstellt. So sehen wir am Flughafen Düsseldorf  eine beträchtliche Zunahme der Annullierungen, jedoch eine Abnahme der Anzahl Flugbewegungen. Auch am Flughafen Frankfurt wurden weniger Flüge durchgeführt, die Annullierungen sind jedoch mit 21 % gestiegen. Flughafen Berlin-Tegel hat gegenüber dem Vorjahr dagegen mehr Flüge durchgeführt. An allen drei Flughäfen sieht man eine deutliche Zunahme von Annullierung als auch Verspätungen.

Wie auch bei schlechten Wetterbedingungen sind Streiks außergewöhnliche Umstände und kann kein Ausgleichsanspruch gemäß der EG Verordnung 261/2004 geltend gemacht werden. Der Anspruch auf Betreuungsleistung besteht jedoch in beiden Fällen.

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