Schlichtungsstelle für Luftfahrtunternehmen kommt

Damit ist der Weg grundsätzlich frei für Schlichtungsstellen im Luftverkehr. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der ordentliche Gerichtsweg verschlossen ist. Für Fluggäste, die sich nicht von den Fluggesellschaften hinhalten lassen wollen und nicht an einer Schlichtung teilnehmen wollen steht weiterhin der Weg zu den Gerichten sofortig offen. EUclaim steht allen Fluggästen weiterhin in gewohnt kompetenter Weise bei der Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche zur Seite. EUclaim begrüßt die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, da das Thema Fluggastrechte dadurch einen größeren Bekanntheitsgrad erlangt und das Ausgleichsbegehren der Fluggäste eine deutlich erhöhte Akzeptanz erfährt.

Schlichtungsverfahren können zukünftig von privaten Schlichtungsstellen durchgeführt werden, soweit die Fluggesellschaft freiwillig an dem Verfahren teilnimmt. Für alle anderen Fluggesellschaften wird eine behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Die Gebühr für das behördliche Schlichtungsverfahren beträgt 290 EUR und ist von der Fluggesellschaft zu tragen.

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