Klagewelle: Amtsgericht muss mehr Richter einstellen

Die Fluggesellschaft Condor lehnt generell eine Entschädigung gemäß der EG Verordnung 261/2004 ab, obwohl die Rechtslage deutlich sei. Ein Sprecher der Fluggesellschaft meint jedoch, dass diese Verordnung ungenau formuliert ist.

In den meisten Fällen urteilt der Richter jedoch gegen die Fluggesellschaft und wird den Passagieren den Ausgleichsanspruch zugesprochen.

In Deutschland gibt es Unternehmen, die sich auf die EG Verordnung spezialisiert haben und deren Dienste auf Erfolgsbasis anbieten.

Artikel Frankfurter Rundschau vom 7. Februar 2013. Zum Originalartikel.

Prüfen Sie Ihren Flug

Technischer Defekt kein außergewöhnlicher Umstand

Iberia: Umsteigezeit zu knapp?
Fragen?
1 1