Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert Bundesrat
Fluggäste können ihre Streitigkeiten mit Luftfahrtunternehmen künftig zügig, außergerichtlich und vor allem kostenlos beilegen. Wer einen Anspruch hat aufgrund von großer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung, aber auch bei Gepäckbeschädigung oder –verlust, kann sich demnächst an Schlichtungsstellen wenden.
Voraussetzung für das Verfahren ist, dass die Airline innerhalb von 30 Tagen ab Zahlungsaufforderung nicht gezahlt hat und der Zahlungsanspruch 5.000 EUR nicht übersteigt. Das Luftfahrtunternehmen kann jedoch nicht zur Schlichtung gezwungen werden – die Teilnahme am Schlichtungsverfahren sowie die Annahme eines Schlichtungsvorschlags sind freiwillig. Die Schlichtungsstellen sollen von den Luftfahrtunternehmen selbst in privatrechtlicher Form errichtet werden und eine einvernehmliche Streitbeilegung herbeiführen.
Trotz der geforderten Freiwilligkeit haben Passagiere gute Aussichten: Schon jetzt haben sich deutsche Airlines der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) und ausländische Airlines des Board of Airline Representatives in Germany e.V. (BARIG) für eine Beteiligung ausgesprochen, darunter Condor, Lufthansa, Tuifly, Air France und Iberia. Mit positivem Beispiel geht die Luftlinie Ryanair voran. Bereits heute können Passagiere Streitigkeiten mit Ryanair in der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) beilegen. Für den Fall, dass ein Luftfahrtunternehmen nicht Mitglied einer privaten Schlichtungsstelle ist, soll der Fall beim Bundesamt für Justiz behördlich geschlichtet werden können.
EUclaim begrüßt die Einrichtung der Schlichtungsstelle; wird dadurch doch die Akzeptanz gegenüber den Rechten der Flugreisenden gestärkt. Darüber hinaus wird die erhöhte mediale Aufmerksamkeit dieses Thema einer breiten Öffentlichkeit weiter näher bringen, so dass in Zukunft bedeutend mehr Flugreisende Ihre Anprüche versuchen werden, durchzusetzten. Schließlich muss sich noch beweisen, ob die Schlichtung zu Kompromissen oder aber zur vollständigen Befriedigung der bestehenden Ansprüche der Passagiere führt.
Bericht von:
Marta Antochewicz LL.M.
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