Fluggastrechte: Schlichtungsstelle nimmt Arbeit auf

Grundsätzlich ist eine Schlichtungsstelle für Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 an die sich Fluggäste wenden können zu begrüßen. Bringt die Institution Schlichtung doch ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und Akzeptanz für das Thema Fluggastrechte. Dieses Mehr bedeutet, dass Flugreisende Ihre Rechte besser kennen und bereit sein werden diese auch einzufordern. Wohin das führen wird ist aber noch ungewiss.

Allein bei Air Berlin liegen momentan 30.000 Beschwerden aller Art und warten auf Bearbeitung. Ob die SÖP dem Bedarf an Schlichtersprüchen für alle teilnehmenden Fluggesellschaften gerecht werden kann, wird sich vor allem unter dem Aspekt der Geschwindigkeit und der Ausgestaltung der Schlichtersprüche zeigen. Die Schlichtung ist auf einen Kompromiss angelegt und die Schlichtersprüche sind nicht bindend. Sollten die Flugreisenden vor allem dann, wenn der Anspruch besteht und eigentlich eine vollständige Zahlung erwartet werden kann, mit dem Kompromiss der Schlichtung nicht einverstanden sein, steht der Gang zum Gericht weiter offen. Der Passagier würde so jedoch weitaus länger auf seine Entschädigung warten müssen und die Fluggesellschaft müsste im Falle der Niederlage doppelt zahlen, da die Kosten der Schlichtung von Ihr getragen werden.

Die Flugreisenden werden wohl genau hinschauen, ob die Nutzung der Schlichtungsstelle für sie in zeitlicher und ökonomischer Sicht Sinn macht. Wird die Schlichtung bei der SÖP diesen Erwartungen gerecht werden können? Wir wünschen der SÖP jedenfalls viel Erfolg bei Ihrem Unterfangen.

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