EU-Fluggastrechte: Deutschland pro Verbraucherschutz

Die Fluggastrechte in Europa sollen neu geregelt werden. Zur Zeit verhandelt der Verkehrsministerrat der europäischen Mitgliedsstaaten darüber, wie diese Rechte künftig aussehen sollen. Wird der Rat die Rechte der Verbraucher in Europa schützen oder schwächen?

Unter dem Druck der als Fürsprecher der Airlines auftretenden Länder Großbritannien und Niederlande sollen nach dem Willen des Verkehrsministerrates künftig bei Verspätungen mehr als 72 Prozent der Ansprüche auf eine Entschädigung entfallen. Verspätungen sollen danach bis zu 12 Stunden lang entschädigungsfrei bleiben. Heute müssen Airlines bereits ab drei Stunden entschädigen.

Airlines sollen auch bei technischen Defekten nicht mehr zahlen

Daneben wird den Fluggesellschaften eine neue Möglichkeit eingeräumt, sich dem Entschädigungsanspruch zu entziehen: bei technischen Defekten.

Technische Defekte stehen einer Entschädigung bisher nicht entgegen. Künftig sollen die Fluglinien bei allen unerwarteten Flugsicherheitsmängeln von ihrer Zahlungspflicht befreit werden, wenn sie ihre Maschinen ordnungsgemäß gewartet haben.

Technische Mängel sind grundsätzlich relevant für die Flugsicherheit. Darüber hinaus sind die Fluggesellschaften ohnehin gesetzlich zu häufigen Wartungen verpflichtet und müssen dieser Pflicht nachkommen, um ihre Betriebserlaubnis nicht zu verlieren. Im Klartext: Unter Verweis auf die ordnungsgemäße Wartung werden sie der Zahlung einer Entschädigung künftig entgehen.

Deutschland gegen Beschneidung von Fluggastrechten

Erfreulicherweise hat der Staatssekretär des Justiz- und Verbraucherministeriums, Gerd Billen, für die deutsche Regierung Position bezogen und verkündet, dass Deutschland keine Beschneidung der Rechte der Fluggäste wolle. Nun gilt es, diese Position im Verkehrsministerrat gegenüber den anderen Ländern mit Nachdruck zu vertreten.

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