Passagierrechte bei Airline-Insolvenz
Airline-Insolvenzen während der Corona-Pandemie
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind viele
Fluggesellschaften auf Unterstützungen durch den Staat angewiesen. Trotz
unterschiedlicher Maßnahmen der Fluggesellschaften stehen viele von ihnen vor
großen finanziellen Problemen.
Laut Medienberichten meldeten seit Beginn der Corona-Pandemie unter anderem Flybe, Thomas Cook Aviation, die Tochterformen von Norwegian Air, Air Vergin Australia, South African Airways, LGW und Air Mauritius Insolvenz an. Zuletzt drohte sogar Lufthansa mit einer Insolvenz. Wir haben einmal zusammengefasst, was grundsätzlich im Falle einer Airline-Insolvenz gilt.
Fluggesellschaft insolvent– Bekomme ich mein Geld zurück?
Für deutsche Unternehmen und solche, die in Deutschland Geschäfte machen, gilt § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier ist festgelegt, dass dem Kunden in einem Insolvenz-Fall keine finanziellen Schäden entstehen dürfen.
Wenn Sie eine Pauschalreise über einen Reiseanbieter gebucht haben, haben Sie gute Chancen den Ticketpreis erstattet zu bekommen. Laut BGB hat der Reiseveranstalter sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis sowie Kosten für notwendige Aufwendungen, erstattet werden. Wenden Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich an Ihren Reiseveranstalter, dieser ist in der Regel gegen Insolvenzen versichert und kann Ihnen den Kaufpreis zurückerstatten. Außerdem ist er dazu verpflichtet, einen alternativen Flug für Sie zu finden. Bei guter Vernetzung Ihres Reiseanbieters, kann dieser Sie über eine alternative Airline zu Ihrem Reiseziel oder zurück nach Hause befördern lassen.
Bei unvorhersehbaren Umständen legt die EU allerdings auch fest, dass der Reiseveranstalter den abgeschlossenen Reisevertrag fristlos kündigen darf, wenn zum Beispiel keine Umbuchungen mehr möglich sind. Mit der Kündigung werden bereits geleistete Anzahlungen erstattet, die Reise findet jedoch nicht statt.
Reisesicherungsschein vom Reiseveranstalter: Sichern Sie sich ab
Ebenfalls gesetzlich festgelegt ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden einen Reisesicherungsschein (Reisepreissicherungsschein) ausstellen muss, wenn eine Anzahlung getätigt wurde. Der Reisesicherungsschein dient der Absicherung des Kunden: Er bestätigt, dass der Veranstalter gegen Insolvenzen von Fluggesellschaften versichert ist.
Wenn durch die Airline Insolvenz angemeldet wird und der Reisende zum Beispiel bereits im Ausland ist, greift die Versicherung und der Rücktransport wird von der Versicherung finanziert.
Diese Absicherung gilt vor allem bei Pauschalreisen. Ausgeschlossen sind dabei Reisen unter 75 Euro, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung beinhalten. Kunden, die ihre Reise mit einem Billigflieger gebucht haben, gehen leider leer aus.
Erstattung bei Flugticketbuchung direkt über die Airline
Sollten Sie das Flugticket hingegen direkt bei der Airline gekauft haben, haben wir leider keine guten Nachrichten für Sie. Auch hier müssen Sie schnellstmöglich handeln und Ihren Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises geltend machen, dieser wird dann im Insolvenzverfahren berücksichtigt. Leider ist der Entschädigungsanspruch nur ein Teil der gesamten Insolvenzmasse, sodass Fluggästen eine niedrige Priorität zugeordnet wird. In diesem Fall bekommt man maximal einen Teil des Preises zurückerstattet, die sogenannte Insolvenzquote.
Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens wird das noch vorhandene Vermögen anteilig an die jeweiligen Gläubiger ausgezahlt. Forderungen gegen die Fluggesellschaft werden in einer Insolvenztabelle festgehalten. Entsprechend der Insolvenzquote fällt die Zahlung an die Fluggäste aus. Oft läuft diese leider gegen Null, wie zum Beispiel im Fall der Niki-Airline.
Die größten Airline Pleiten der letzten Jahre
Die große Air Berlin Pleite
Die Pleite von Air Berlin war ein Schock für alle Mallorca-Reisenden, war die Airline doch vor allem durch regelmäßige Flüge zur beliebtesten Insel der Deutschen bekannt. Am 27.10.2017 landete der letzte Flieger von Air Berlin am Flughafen Berlin-Tegel. Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft nach der Lufthansa hatte bereits im August Insolvenz angemeldet.
Die 1978 gegründete Fluggesellschaft sollte eigentlich durch die Lufthansa und einen weiteren Käufer gerettet werden. Als dieser absprang, bedeutete das das Ende für die Airline mit Herz.
Der Fall Germania
Seit Februar 2019 bleiben auch die 31 Flugzeuge der deutschen Airline Germania am Boden. Das Unternehmen hatte Insolvenz angemeldet und mit sofortiger Wirkung alle Flüge eingestellt. Die für das Fortbestehen des Flugbetriebs notwendigen 15 Millionen Euro konnte die Fluggesellschaft nicht schnell genug aufbringen und ein Sponsor war kurzfristig abgesprungen.
Mehrere tausend Passagiere waren von der Insolvenz betroffen, einige von ihnen verweilten zu diesem Zeitpunkt noch am Urlaubsort und wollten mit Germania zurück in die Heimat fliegen. So hatten die großen Reiseveranstalter einiges zu tun, um für die Gäste schnell Ersatz zu besorgen.
Unter der Pleite leiden nicht nur die Passagiere, sondern auch Flughäfen, die verstärkt auf die Airline gesetzt haben. Nach Air Berlin war Germania zum Beispiel in Nürnberg der zweitgrößte Fluganbieter.