Was sind Ihre Fluggastrechte, wenn technische Probleme auftreten?
Ihre Sicherheit als Fluggast hat für jede Fluggesellschaft höchste Priorität! Deswegen ist es möglich, dass Ihr Flug beim kleinsten Hinweis auf technische Probleme annulliert wird oder sich aufgrund von Checks und Reparaturen verspätet. So ärgerlich das im Einzelfall ist – selbstverständlich geht hier die Sicherheit vor.
Technische Probleme während des Fluges
Wenn Ihr Flugzeug bereits abgehoben ist, kann der Verdacht auf ein technisches Problem oder eine Warnanzeige dazu führen, dass der Pilot von der geplanten Flugroute abweicht und zwischenlandet.
In einer solchen Situation entscheidet der Pilot aus der Luft gemeinsam mit dem Sicherheitspersonal am Boden, ob das Flugziel sicher erreicht werden kann, oder ob der Flug abgebrochen werden muss. Tritt das Problem bereits kurz nach dem Start auf, kehrt das Flugzeug in der Regel zum Startflughafen zurück.
Auch wenn es vor allem um die Sicherheit der Passagiere geht, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit auf Entschädigung. Wenn Sie mehr als drei Stunden später als geplant an Ihrem Zielflughafen ankommen, steht Ihnen unter gewissen Umständen eine Entschädigung zu. Gerne berufen sich Fluggesellschaften bei jeglicher Form von technischen Problemen fast reflexartig auf „außergewöhnliche Umstände“. Wir von EUclaim konnten jedoch in vielen Fällen das Gegenteil beweisen und haben Ihre Rechte erfolgreich durchgesetzt.
Welche technischen Probleme können den Flugverkehr einschränken?
Nicht nur Schäden oder Probleme am Flugzeug selbst können dazu führen, dass ein Flug annulliert oder umgeleitet wird. So ein Flughafen steckt voller Technik. Von der einfachen Glühbirne bis zur Hightech-Software sollte für einen glatten Ablauf alles funktionieren. Was aber, wenn wie in Atlanta ein Stromausfall den gesamten Flughafen lahmlegt? Dann bleibt Ihnen kaum etwas anderes übrig, als geduldig auszuharren, bis das Problem behoben wurde oder bis man Ihnen eine Alternative zu Ihrem geplanten Flug anbietet. Wenn technische Probleme am Flughafen bestehen, sieht das Fluggastrecht in der Regel keine Entschädigungen vor. Auf so einen technischen Zwischenfall hat die Fluggesellschaft schließlich keinen Einfluss. Lediglich für Ihre Verpflegung und eventuelle Unterkunft muss diese dann kostenlos sorgen.
Auch Softwareprobleme gehören zu den technischen Defekten. Schlimmstenfalls treten diese im Flugzeug selbst auf. Im Fall der beiden Boing 737 Abstürze in Äthiopien und Indonesien führte das zu einem weltweiten Flugverbot für dieses Modell. Bei etwaigen Flugverboten, entstanden durch technische Probleme, müssen die Fluggesellschaften jedoch keine Entschädigung für Ausfälle und Co. leisten. Nicht sie haben diese global geltenden Entscheidungen getroffen, sondern die Luftfahrtbehörden. Auch wenn es zu Software-Störungen im Bereich der Flugsicherheit kommt, wie in Langen geschehen, dürfen die Fluglinien „außergewöhnliche Umstände“ geltend machen.
Wann sieht das Fluggastrecht eine Erstattung bei technischen Problemen für Sie vor?
Bei Problemen am Flugzeug selbst sind Ihre Aussichten auf eine finanzielle Entschädigung sehr gut. Es liegt in der Verantwortung einer Fluglinie, ihre Maschinen so zu warten, dass sie jederzeit einsatzbereit sind. Selbst, wenn das technische Problem erst beim letzten Check vor dem Abflug entdeckt wurde, können Sie Ihre Rechte geltend machen. Die Airline muss damit rechnen, dass einzelne Flugzeugteile nicht ewig funktionieren und muss auf solche Situationen vorbereitet sein und entsprechende Ersatzmaschinen zur Verfügung stellen. Gelingt das nicht und Ihr Flug wird annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, können Sie unter Umständen Entschädigungsansprüche geltend machen.
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