Flugverbot: Boeing 737 Max bleibt weltweit am Boden
Nach dem zweiten Absturz einer Boeing 737 Max 8 innerhalb weniger Monate verhängen alle Länder ein Startverbot für sämtliche Maschinen dieses Typs. Für deutsche Reisende führt das bislang kaum zu Beeinträchtigungen.
Absturz am Sonntag
Eine Boeing 737 Max 8 von Ethiopian Airlines startete am frühen Sonntagmorgen von Addis Abeba nach Nairobi, stürzte jedoch nach wenigen Minuten ab. Bereits im Oktober letzten Jahres stürzte das gleiche Flugzeugmodell von Lion Air nach dem Start vor Jakarta ins Meer. Experten haben nun auffällige Ähnlichkeiten im Flugverlauf der beiden Boeings festgestellt. Eine neu eingeführte Flugsteuerungssoftware, die aufgrund falscher Daten eingriff, hatte damals zum Unfall in Indonesien geführt. Ob die neue Software auch in Äthiopien eine Rolle spielte, wird zurzeit noch geprüft. Bei den beiden Abstürzen waren insgesamt 346 Menschen ums Leben gekommen.
Auch USA verhängen Flugverbot
Noch am gleichen Tag des Ethiopian-Absturzes verhängten China und Indonesien ein Flugverbot für das Modell, am Dienstagabend sperrte die European Aviation Safety Agency (EASA) den gesamten europäischen Luftraum für die 737 Max. Nun zieht auch die amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) Konsequenzen: Die USA sprach am Mittwoch als letztes Land weltweit ein Flugverbot für den betroffenen Flugzeugtyp aus. Auch Boeing selbst empfiehlt, den Flugbetrieb der 737 Max aus Vorsichtsmaßnahmen vorübergehend einzustellen. Besonders betroffen sind American Airlines, Air Canada und Southwest Airlines. TUIfly zählt zu den größten Betreibern mit Modellen der 737 Max in Europa. Durch das Fremd-Chartern von Flugzeugen und Umbuchen von Passagieren versucht TUIfly, den Ausfall der Modelle zu kompensieren. Auch Norwegian hält in seiner Flotte viele Maschinen des betroffenen Flugzeugtyps.
Noch keine Auswirkungen in Deutschland
Reisende in Deutschland müssen zurzeit jedoch kaum mit Einschränkungen rechnen, da hier nur wenige Flugzeuge dieses Typs im Einsatz sind. In Frankfurt a. M. fielen am Mittwoch wegen des Flugverbots zwei Flüge aus, an anderen großen Flughäfen wie München, Berlin-Tegel, Köln/Bonn und Hamburg gibt es keine Auswirkungen. Sollte das Flugverbot bis in die Osterferien hinein andauern, könnte es aber auch in Deutschland zu spürbaren Kapazitätsproblemen kommen, da in den Schulferien deutlich mehr Flüge stattfinden. Eine Entschädigung wird es für die ausgefallenen Flüge voraussichtlich nicht geben, da die Annullierungen auf die Anordnung der Europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA zurückzuführen sind. Die Streichung der Flüge ist also nicht durch die Fluggesellschaften selbst entschieden worden und es handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen außergewöhnlichen Umstand. Betroffene Passagiere haben allerdings in jedem Fall den Anspruch, auf einen anderen Flug umgebucht zu werden oder ihr Geld zurückzubekommen. Wer einen Flug geplant hat und unsicher ist, mit welchem Maschinentyp sein Flug durchgeführt wird, braucht nur seine Flugnummer googlen. In der Regel wird der Flugzeugtyp aber auch bei der Online-Buchung angegeben.
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