EUclaim-Experte: So kommen Fluggäste nach dem Flugchaos 2018 an ihr Geld

Stundenlanges Warten in der Abflughalle, unfreiwillige Verlängerungen am Urlaubsort oder Flüge, die einfach ersatzlos gestrichen wurden – den Flugsommer 2018 möchten viele Passagiere einfach nur vergessen.
Flugzeug über den Wolken

Politikredakteurin Dorothee Torebko rollte das Chaosjahr auf, warf einen Blick in die Zukunft und holte sich von EUclaim-Experte Tim Lamyon Tipps zu Passagierrechten.

Flugchaos im Sommer 2018

Flughäfen, Luftfahrtgesellschaften und Flugsicherung gelangten im Sommer 2018 an ihr Limit. Zu wenig Sicherheitspersonal, zu wenige Fluglotsen und zu kleine Zeitfenster führten an den Flughäfen im Land reihenweise zu Verspätungen und Flugausfällen. EUclaim ermittelte: Über 29.000 Flüge wurden 2018 ersatzlos gestrichen, über 8.500 Flüge landeten mit mehr als drei Stunden Verspätung – Rekord!

Situation am Himmel könnte sich weiter verschlimmern

In ihrem Überblicksartikel analysierte die Journalistin jedoch nicht nur die Gründe für das Flugchaos des letzten Jahres, sondern wagte gemeinsam mit Branchenexperten auch einen Blick in die Zukunft. Die traurige Bilanz: Die Probleme könnten sich verschlimmern. So soll der Flugverkehr weiterhin zunehmen. Zudem sind Fluglotsen aktuell Mangelware auf dem Markt. Ob es so kommt oder ob die eilig ergriffenen Maßnahmen seitens der Politik doch greifen, wird sich spätestens ab Mai zeigen. Dann beginnt der Sommerflugplan.

EUclaim-Experte gibt Tipps zu Passagierrechten

Was Passagiere tun können, wenn ihr Flug plötzlich ausfällt, erklärte EUclaims Deutschland-Chef Tim Lamyon der Redaktion. Er wies darauf hin: Die Airline muss immer eine Ersatzbeförderung anbieten, zum Beispiel einen anderen Flug oder eine Bahnfahrt. Ab einer längeren Wartezeit am Flughafen haben Passagiere auch Anspruch auf Getränke und Mahlzeiten. Und wenn der Grund für die Annullierung kein außergewöhnlicher Umstand wie Unwetter oder ein medizinischer Notfall waren, stehen die Chancen auf eine finanzielle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung sogar gut. Die kompletten Artikel lest ihr auf swp.de, moz.de und schwaebische-post.de.

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