
Flugverspätung? Flugausfall?
Jetzt mit EUclaim Entschädigung sichern!
So einfach funktioniert’s
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1
Flugdaten eingeben
Erfahren Sie kostenlos in wenigen Sekunden, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben – und das 3 Jahre rückwirkend.
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2
EUclaim legt los
Beauftragen Sie uns, setzen wir Ihre Ansprüche mit unseren erfahrenen Rechtsexperten durch. Hierfür gehen wir für Sie bis vor Gericht.
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Geld zurück
Im Erfolgsfall zahlen wir Ihnen Ihre Entschädigung direkt auf Ihr Konto aus, abzüglich unserer Provision.
Warum EUclaim?
Größte Erfahrung
Seit 2007 haben wir bereits über 500.000 Passagieren dabei geholfen mehr als 100.000.000 € Entschädigung zu erhalten. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung!
Einzigartige Datenbank
Wir analysieren täglich mehr als 13 Millionen Flugdaten. Diese helfen uns sowohl bei der Einschätzung, als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kein Erfolg? Keine Kosten!
Bei uns gibt es keine versteckten Zusatzkosten. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision in Höhe von 29 % inkl. MwSt. und 33,- € Verwaltungsgebühren pro Person. Sie tragen daher keinerlei Risiko.
Mit welcher Fluggesellschaft sind Sie geflogen?
Aktuell
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19.05.2023
Ab welchem Alter darf man alleine fliegen?
Als Teenager ohne Eltern in den Urlaub fliegen? Oder die Familie im Ausland besuchen – geht das? Ab welchem Alter darf man alleine fliegen? Und wie sieht es mit Hilfe oder Begleitung auf dem Flug aus?Lesen Sie hier mehr
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16.05.2023
Verstorbener Co-Pilot ist keine höhere Gewalt
Ein Urteil stärkt die Passagierrechte: Eine kurzfristige Flugannullierung aus personellen Gründen stellt keine höhere Gewalt da. EUclaim erklärt, was das für Fluggäste bedeutet.Lesen Sie hier mehr
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21.04.2023
Darf man Essen mit ins Flugzeug nehmen?
Erfahren Sie, ob Sie Essen mit ins Flugzeug nehmen dürfen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Regeln und Vorschriften. Lesen Sie jetzt weiter und vermeiden Sie unnötige Probleme an der Sicherheitskontrolle!Lesen Sie hier mehr
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04.04.2023
Fliegen mit Erkältung
Erkältet fliegen? Das kann sehr unangenehm sein. Außerdem kann man andere anstecken, was natürlich kein guter Start in den Urlaub ist. Was können Sie also tun, wenn Sie erkältet sind und bald in den Urlaub fliegen? Fliegen oder zu Hause bleErkältet fliegen? Das kann sehr unangenehm sein. Außerdem kann man andere anstecken, was natürlich kein guter Start in den Urlaub ist. Was können Sie also tun, wenn Sie erkältet sind und bald in den Urlaub fliegen? Fliegen oder zu Hause bleiben? Und in letzterem Fall: Wie steht es um eine Kostenerstattung, wenn Sie Ihren Flug nicht antreten?iben? Und in letzterem Fall: Wie steht es um eine Kostenerstattung, wenn Sie Ihren Flug nicht antreten?Lesen Sie hier mehr
Fluggastentschädigung – Wir kennen Ihre Rechte
Seit 2007 kümmern wir uns erfolgreich um die rechtmäßigen Entschädigungen von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen von Privat- und Geschäftsflügen. Wann Sie eine Entschädigung erhalten ist in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt.
Viele Fluggesellschaften zeigen sich dennoch uneinsichtig und stellen sich als zähe Kontrahenten heraus, wenn es um berechtigte Ansprüche von Passagieren geht. Gerne schieben sie die Gründe für Flugprobleme auf außergewöhnliche Umstände, häufig zu Unrecht. Der Weg zur Entschädigung kann für Sie lang und stressig werden, falls Sie überhaupt zu Ihrem Recht kommen. Wir kennen uns aus im Paragraphen-Dschungel und dank unserer umfassenden Datenbank haben wir die Beweise, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Das spart Ihnen Zeit und Nerven.
Mit EUclaim zur Entschädigung
Reichen Sie Ihren Fall bei uns ein und zeigen Sie der Fluggesellschaft, dass Sie nicht einfach klein beigeben. Sollte die Fluggesellschaft weiter auf stur schalten, ziehen wir vor Gericht – ohne Mehrkosten für Sie. So haben wir bereits über 100 Millionen Euro für Fluggäste erstritten. Unsere langjährige Erfahrung ist Ihre Stärke.