Streik bei Lufthansa am Donnerstag und Freitag

Lufthansa-Streik am 12. Februar: Tausende Passagiere betroffen

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Ein großer Streik bei Lufthansa steht bevor. Piloten und Kabinenpersonal legen am Donnerstag, den 12. Februar, für 24 Stunden die Arbeit nieder. Hintergrund ist ein Konflikt über Pensionen und Arbeitsbedingungen.

Zehntausende Passagiere könnten dadurch von Annullierungen oder langen Verspätungen betroffen sein. Fliegen Sie mit Lufthansa von oder nach Deutschland? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie eine Entschädigung beantragen können.

Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Wird Ihr Flug annulliert oder erreichen Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Da es sich um einen internen Streik des Personals handelt, kann sich Lufthansa voraussichtlich nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen. In vielen Fällen ist die Airline daher verpflichtet, eine Ausgleichszahlung zu leisten.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km
  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € bei Flügen über 3.500 km

Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert? Oder sind Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung angekommen? Dann stehen Ihre Chancen auf eine Entschädigung gut.

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Anspruch auf Betreuung, Erstattung oder Umbuchung

Bei einer Annullierung oder erheblichen Verspätung haben Sie nicht nur möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, sondern auch auf Betreuung und Wahlfreiheit.

1. Betreuungsleistungen (Fürsorgepflicht)
Während der Wartezeit muss Lufthansa Ihnen Folgendes anbieten:

  • Mahlzeiten und Getränke
  • Hotelunterbringung bei notwendiger Übernachtung
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel

Diese Pflicht gilt unabhängig von der Ursache der Störung.

2. Wahl zwischen Erstattung oder Umbuchung
Im Falle einer Annullierung haben Sie Anspruch auf:

  • Vollständige Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen, oder
  • Schnellstmögliche Umbuchung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen, oder
  • Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)

Entscheiden Sie sich für eine Erstattung, endet Ihr Anspruch auf Beförderung. Wählen Sie eine Umbuchung, bleibt die Betreuungsverpflichtung bestehen, bis Sie Ihr Ziel erreicht haben.

Wichtig: Sie müssen keinen Gutschein akzeptieren, wenn Sie eine Rückerstattung in Geld bevorzugen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Was steckt hinter dem Lufthansa-Streik?

Der Streik wurde von der Pilotenvereinigung Vereinigung Cockpit sowie der Kabinengewerkschaft UFO ausgerufen. Der 24-stündige Arbeitskampf dauert von 00:01 bis 23:59 Uhr am 12. Februar und betrifft voraussichtlich alle Lufthansa-Abflüge von deutschen Flughäfen, darunter die großen Drehkreuze Frankfurt und München.

Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Pensionsregelungen und Arbeitsbedingungen. Die Piloten fordern höhere Arbeitgeberbeiträge zu ihren Pensionsplänen. Auch das Kabinenpersonal streikt im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen und Umstrukturierungsplänen, darunter die Schließung von Lufthansa CityLine.

Frühere Streiks bei Lufthansa führten zu Hunderten gestrichenen Flügen und Hunderttausenden gestrandeten Passagieren. Auch dieser Streik könnte erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Flugverkehr haben.

Das sagen Passagiere über EUclaim

Geschrieben von Jerrymie

Jerrymie Marcus wandte sich wegen einer vierstündigen Verspätung an EUclaim. Dank EUclaim erhielt der Vermarkter eine Entschädigung in Höhe von 600 €.

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