Flug umgeleitet – Entschädigung?

Ihr Flug wird spontan umgeleitet, Sie stranden an einem „fremden“ Flughafen oder kommen zwar am geplanten Ort, jedoch nicht zur geplanten Zeit an. Ein Ärgernis für jeden Passagier. Doch wie ist die Rechtslage? Steht Ihnen als Passagier nun eine Entschädigung zu oder nicht?

Es kann verschiedene Ursachen für solche Situationen geben. Neben Nachtlandeverboten und Notarzteinsätzen kann auch ein Fehler im Flugplan ursächlich für eine Umleitung bzw. einen „falschen“ Landeflughafen sein.

Erst im März landete eine Maschine der British Airways fälschlicherweise im schottischen Edinburgh statt im nordrein-westfälischen Düsseldorf. Die beiden Städte trennen etwa 840 Kilometer. Doch wie kann es zu einem solchen Fauxpas kommen und welche Rechte haben Passagiere, die zwangsläufig Teil eines solchen Fehlers werden?

Flugzeug landet auf falschem Flughafen – mögliche Entschädigung bei Umleitung

Landet euer Flugzeug nicht auf dem gebuchten Flughafen greifen je nach Grund für die Umleitung die EU-Fluggastrechte. Wenn der Flug zum Beispiel aufgrund eines Nachtlandeverbots umgeleitet wurde und ihr dadurch eine Verspätung am Endziel von mindestens drei Stunden habt, könnt ihr laut EU-Verordnung unter Umständen mit einer Entschädigung von bis zu 600 Euro rechnen – abhängig von der Länge der ursprünglich gebuchten Flugstrecke. Eine Umleitung gehört rein rechtlich nämlich zu den Flugausfällen.

  • Bei bis zu 1500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro
  • Bis 3500 km könnt ihr mit 400 Euro rechnen
  • Ab 3500 km und einem Ziel- oder Startflughafen außerhalb der EU beträgt die Entschädigung 600 Euro pro Person.

Der Anspruch auf Entschädigung gilt bis zu drei Jahre nach dem Flug. Nichtsdestotrotz solltet ihr diesen zeitnah geltend machen, damit noch ausreichend Zeit zum Einfordern der Entschädigung besteht, falls die Fluggesellschaft sich zunächst weigern sollte.

„Außergewöhnliche Umstände“: Wann eine Entschädigung zu erwarten ist – und wann nicht

Angenommen die Verspätung beträgt nun mehr als drei Stunden – ist dann eine Entschädigung sicher? Nein, denn manchmal lassen sich Zwischenlandungen oder Umwege nicht vermeiden. Im Fluggenre spricht man dann von „außergewöhnlichen Umständen“. Dazu gehören beispielsweise enorm schlechtes Wetter, Notarzteinsätze oder Flughafensperrungen. Startet der Flug wegen eines technischen Problems später als geplant und darf die Maschine aufgrund des Nachtlandeverbots nicht mehr am geplanten Flughafen landen oder ist menschliches Versagen Grund für eine Umleitung können Passagiere unter Umständen entschädigungsberechtigt sein.

Nachtflugverbote an ausgewählten deutschen Flughäfen

Wenn an Flughäfen Nachtflugverbote herrschen, kann dies dazu führen, dass eine nur leicht verspätete Maschine ausweichen muss und es so am Ende doch zu massiven Verspätungen kommt. In Deutschland herrscht an einigen Flughäfen Nachtflugverbot. Hierzu gehören u.a.:

  • Frankfurt am Main (23:00 bis 5:00 Uhr)
  • München (0:00 bis 5:00 Uhr)
  • Düsseldorf (22:00 bis 6:00 Uhr – Landungen von Flugzeugen, die ihre Basis in Düsseldorf haben, bis 0:00 Uhr, verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr)
  • Hamburg (23:00 bis 6:00 Uhr)
  • Leipzig/Halle (23:30 bis 5:30 Uhr)
  • Köln/Bonn und Nürnberg teilen sich eine besondere Verordnung: Hier dürfen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nur besonders leise Flugzeuge starten und landen.

Anspruch auf Ersatzbeförderung

Wenn ein Flug umgeleitet wird, habt ihr Anspruch auf eine entsprechende Ersatzbeförderung zum Endziel. Die von euch gebuchte Fluggesellschaft muss laut Gesetz dafür sorgen, dass ihr mit Bus, Bahn oder Taxi euer eigentlich gebuchtes Ziel erreicht. Sollte dies nicht organisiert werden, dürft ihr euch selbst ein Beförderungsmittel buchen. Um die Kosten zurückerstattet zu bekommen, solltet ihr natürlich sämtliche Belege und Quittungen aufbewahren.

Unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft Schuld an der Verspätung hat, gilt ggf. ein Anspruch auf Verpflegung und z.B. eine Hotelübernachtung. Dies ist abhängig davon, wie stark sich der Abflug verzögert.

Falsch geflogene Flugzeuge

Nicht nur der Pilot der British Airways sowie dessen Crew und Passagiere erlebten einen solchen Fehlflug. Im Januar flog eine Ryanair Maschine mit über 200 Passagieren nicht wie geplant von London nach Thessaloniki, sondern 800 Kilometer weiter nach Rumänien. 200 Kilometer vor Thessaloniki kam plötzlich starker Nebel auf, der den Piloten zur Entscheidung veranlasste, weiter nach Rumänien zu fliegen. Die Passagiere der Maschine mussten dann am rumänischen Flughafen Timișoara ausharren, bis sie mit einem neuen Flugzeug nach Griechenland weiterreisen durften.

Weniger weit daneben lag ein Pilot der spanischen Billigfluggesellschaft Vueling im vergangenen Jahr. Er wäre beinahe auf dem Airbus-Werksgelände in Hamburg-Finkenwerder gelandet, wollte aber eigentlich den Hamburger Flughafen in Fuhlsbüttel anfliegen. Da der Pilot per Sichtflug landen wollte, hatte er bereits mit den Fluglotsen in Bremen Kontakt aufgenommen. Diese sagten ihm, dass er die Landebahn bereits sehen könne. Das stimmte auch – er sah beide Landebahnen, entschied sich dann jedoch für die falsche. Die Fluglotsen in Bremen konnten ihn aber noch rechtzeitig auf den richtigen Kurs zurückbringen.

aktualisiert Oktober 2019

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