Flug umgeleitet – Entschädigung?
Flugzeug landet auf falschem Flughafen – mögliche Entschädigung bei Umleitung
Landet euer Flugzeug nicht auf dem gebuchten Flughafen greifen je nach Grund für die Umleitung die EU-Fluggastrechte. Wenn der Flug zum Beispiel aufgrund eines Nachtlandeverbots umgeleitet wurde und ihr dadurch eine Verspätung am Endziel von mindestens drei Stunden habt, könnt ihr laut EU-Verordnung unter Umständen mit einer Entschädigung von bis zu 600 Euro rechnen – abhängig von der Länge der ursprünglich gebuchten Flugstrecke. Eine Umleitung gehört rein rechtlich nämlich zu den Flugausfällen.- Bei bis zu 1500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro
- Bis 3500 km könnt ihr mit 400 Euro rechnen
- Ab 3500 km und einem Ziel- oder Startflughafen außerhalb der EU beträgt die Entschädigung 600 Euro pro Person.
„Außergewöhnliche Umstände“: Wann eine Entschädigung zu erwarten ist – und wann nicht
Angenommen die Verspätung beträgt nun mehr als drei Stunden – ist dann eine Entschädigung sicher? Nein, denn manchmal lassen sich Zwischenlandungen oder Umwege nicht vermeiden. Im Fluggenre spricht man dann von „außergewöhnlichen Umständen“. Dazu gehören beispielsweise enorm schlechtes Wetter, Notarzteinsätze oder Flughafensperrungen. Startet der Flug wegen eines technischen Problems später als geplant und darf die Maschine aufgrund des Nachtlandeverbots nicht mehr am geplanten Flughafen landen oder ist menschliches Versagen Grund für eine Umleitung können Passagiere unter Umständen entschädigungsberechtigt sein.Nachtflugverbote an ausgewählten deutschen Flughäfen
Wenn an Flughäfen Nachtflugverbote herrschen, kann dies dazu führen, dass eine nur leicht verspätete Maschine ausweichen muss und es so am Ende doch zu massiven Verspätungen kommt. In Deutschland herrscht an einigen Flughäfen Nachtflugverbot. Hierzu gehören u.a.:- Frankfurt am Main (23:00 bis 5:00 Uhr)
- München (0:00 bis 5:00 Uhr)
- Düsseldorf (22:00 bis 6:00 Uhr - Landungen von Flugzeugen, die ihre Basis in Düsseldorf haben, bis 0:00 Uhr, verfrühte Landungen ab 5:00 Uhr)
- Hamburg (23:00 bis 6:00 Uhr)
- Leipzig/Halle (23:30 bis 5:30 Uhr)
- Köln/Bonn und Nürnberg teilen sich eine besondere Verordnung: Hier dürfen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nur besonders leise Flugzeuge starten und landen.