Die Flüge sind gebucht, die Koffer gepackt und die Vorfreude auf den anstehenden Urlaub steigt. Doch am Flughafen dann der Schock beim Blick auf die Anzeigetafel: Flug gestrichen. Wenn der Flieger annulliert wird, ist das nicht nur enttäuschend, sondern bedeutet auch eine Menge Stress und Warterei. Was viele nicht wissen: Ihr habt bei einer Flugannullierung verschiedene Rechte. Flug annulliert, was tun? Wir haben für euch die wichtigsten Antworten in Kürze.
Flug annulliert, was ist mit Verpflegung und Übernachtung?
Wurde der Flug gestrichen, muss die Fluggesellschaft sich um euch und euer leibliches Wohl kümmern. Bei einem kurzfristig gestrichenen Flug habt ihr während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung Anspruch auf Verpflegung am Flughafen. Wichtig ist nur, dass ihr alle Rechnungen für Essen und Getränke aufbewahrt, um sie später vorlegen zu können. Außerdem müsst ihr die Möglichkeit bekommen, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu verschicken. Sollte der Ersatzflug erst am Folgetag starten, habt ihr Anspruch auf eine Hotelübernachtung. Dazu gehört auch der Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück. Rechnet hier aber lieber nicht mit Luxus-Unterkünften. Meist sind es unspektakuläre Hotels in Flughafennähe.
Bekomme ich mein Ticket erstattet?
Wenn der Flug annulliert wurde, habt ihr ein Recht auf die Erstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Die Fluggesellschaft kann euch aber auch eine alternative Beförderung, zum Beispiel mit der Bahn oder einem Bus anbieten. Optional könnt ihr auch eigenständig einen anderen Flug suchen. Wichtig hierbei ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Fluggesellschaft.
Welche Fristen gelten bei einer Flugannullierung?
Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, habt ihr in vielen Fällen zusätzlich zur Erstattung des Flugtickets Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft. Das regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Recht auf Entschädigung nach Flugannullierung habt ihr nur bei Flügen, die in der EU starten oder landen oder von einer Gesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Die Entschädigungshöhe hängt von der Flugstrecke ab. Gemäß EU-Verordnung liegt sie zwischen 125 Euro und 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis. Übrigens: Auch, wenn der Flug vorverlegt wurde, gilt das laut BGH als Flugannullierung.
Außergewöhnliche Umstände
Falls sogenannte außergewöhnliche Umstände zur Flugstreichung führen, habt ihr leider keinen Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen in Deutschland zum Beispiel gewerkschaftlich organisierte Streiks oder Unwetter. In diesen Fällen hat die Fluggesellschaft keine Verantwortung für den Flugausfall und ist nicht zur Entschädigungszahlung verpflichtet. Allerdings nutzen viele Fluggesellschaften die außergewöhnlichen Umstände gern als Ausrede, um sich vor Zahlungen zu drücken. Lasst euch also nichts vormachen. Wenn euer Flug annulliert wurde, prüft in jedem Fall im Schnell-Check bei EUclaim, ob ihr Anspruch auf Entschädigung habt.
Wurde Ihr Flug aufgrund der Corona-Krise annulliert? Dann lesen Sie unsere FAQ zum Thema Rechte bei Flugausfall während der Corona-Krise.
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