Flug annulliert, was ist mit Verpflegung und Übernachtung?

Wurde der Flug gestrichen, muss die Fluggesellschaft sich um euch und euer leibliches Wohl kümmern. Bei einem kurzfristig gestrichenen Flug habt ihr während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung Anspruch auf Verpflegung am Flughafen. Wichtig ist nur, dass ihr alle Rechnungen für Essen und Getränke aufbewahrt, um sie später vorlegen zu können. Außerdem müsst ihr die Möglichkeit bekommen, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu verschicken. Sollte der Ersatzflug erst am Folgetag starten, habt ihr Anspruch auf eine Hotelübernachtung. Dazu gehört auch der Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück. Rechnet hier aber lieber nicht mit Luxus-Unterkünften. Meist sind es unspektakuläre Hotels in Flughafennähe.

Bekomme ich mein Ticket erstattet?

Wenn der Flug annulliert wurde, habt ihr ein Recht auf die Erstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Die Fluggesellschaft kann euch aber auch eine alternative Beförderung, zum Beispiel mit der Bahn oder einem Bus anbieten. Optional könnt ihr auch eigenständig einen anderen Flug suchen. Wichtig hierbei ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Fluggesellschaft.

Welche Fristen gelten bei einer Flugannullierung?

Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, habt ihr in vielen Fällen zusätzlich zur Erstattung des Flugtickets Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft. Das regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Recht auf Entschädigung nach Flugannullierung habt ihr nur bei Flügen, die in der EU starten oder landen oder von einer Gesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Die Entschädigungshöhe hängt von der Flugstrecke ab. Gemäß EU-Verordnung liegt sie zwischen 125 Euro und 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis. Übrigens: Auch, wenn der Flug vorverlegt wurde, gilt das laut BGH als Flugannullierung.

Außergewöhnliche Umstände

Falls sogenannte außergewöhnliche Umstände zur Flugstreichung führen, habt ihr leider keinen Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen in Deutschland zum Beispiel gewerkschaftlich organisierte Streiks oder Unwetter. In diesen Fällen hat die Fluggesellschaft keine Verantwortung für den Flugausfall und ist nicht zur Entschädigungszahlung verpflichtet. Allerdings nutzen viele Fluggesellschaften die außergewöhnlichen Umstände gern als Ausrede, um sich vor Zahlungen zu drücken. Lasst euch also nichts vormachen. Wenn euer Flug annulliert wurde, prüft in jedem Fall im Schnell-Check bei EUclaim, ob ihr Anspruch auf Entschädigung habt.

Wurde Ihr Flug aufgrund der Corona-Krise annulliert? Dann lesen Sie unsere FAQ zum Thema Rechte bei Flugausfall während der Corona-Krise.
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Mein Flug nach Österreich für den kommenden Sonntag wurde annulliert.
Bekomme ich mein Geld automatisch zurück oder muss ich mich erst bei der Airline melden?

Ich habe einen Hin- und Rückflug mit Ryanair (durchgeführt von Laudamotion) am 15.4. (Hinflug) und am 6.5.20 (Rückflug) gebucht. Nun wurde wegen Corona der Hinflug annuliert, der Rückflug (bereits auch eingecheckt) ist jedoch nicht von der Annulierung betroffen. Wenn ich nicht hinfliegen kann, wie soll ich denn zurückfliegen??? Für den Hinflug ist von Ryanair eine Kostenerstattung angekündigt worden. Warum kann ich den Rückflug ebenfalls nicht zurückerstatten lassen? Gibt es hierfür Hinweise auf entsprechende Bestimmungen?

Ich habe 5 Tage vor Abflug erfahren, dass mein Flug ab München gestrichen wurde und ich jetzt ab Frankfurt fliegen soll. Muss ich das hinnehmen? Zudem ich in Kanada ja im Moment gar nicht einreisen darf.

Flug gestrichen und die Fluggesellschaft bietet Umbuchung oder Voucher an, keinen refund. Ist das rechtens?

Mein Hinflug wurde von Lufthansa anulliert, ich habe keine Entschädigung oder Umbuchungsoption angeboten bekommen. Jetzt habe ich etwas überhastet alles storniert. Habe ich trotzdem noch Anspruch auf Rückerstattung bzw. Umbuchung? Wie soll ich nun vorgehen? Vielen Dank im Voraus

Hallo
Mir wurde der Flug mit der Air Canada storniert, abflug 10. März, zurück 16 April. Sehe aber dass diese Route immer noch angeboten wird, ist das Rechtens? Angeblich sind alle Passagieren dieses Fluges betroffen. Verstehe nicht das allen Reisenden der Flug cancelliert wurde…..und auf allen Webseiten genau dieser Flug angeboten wird, hier stinkt doch etwas gotts erbärmlich
MFG
M. Zürcher

Unser Rückflug wurde gut 1 Stunde vorm Boarding storniert und am gleichen Tag ging kein Flug mehr.
Wir haben einen Großteil des gesamten Flugpreises erstattet bekommen – aber nicht 100 Prozent. Ist das ein Kürzung aufgrund des ja erfolgten Hinfluges?

In diesem Fall ist das schwer zu sagen. Vielleicht wurde Ihnen eine Entschädigung für den annullierten Flug gezahlt. Wenn wir jedoch davon ausgehen, dass Ihnen die Kosten für Ihren Flug erstattet wurden, dann für den Flug, der annulliert wurde, und nicht für Ihren ersten Flug. Ohne alle Informationen kann ich jedoch keine vollständige Antwort geben. Hoffentlich sind Sie gut nach Hause gekommen.

Meine Flugbuchung bestand aus vier Flugsegmenten, je zwei auf dem Hinweg und dem Rückweg. Die Fluglinie hat anderthalb bis zwei Monate vor Antritt des Hinfluges mitgeteilt, dass das erste Segment des Rückfluges annuliert worden sei. Das zweite Segment machte damit keinen Sinn mehr, da ich mich vom Ort der Zwischenlandung über 2000 Kilometer entfernt aufhielt. Die Fluglinie war nicht in der Lage, einen Ersatzflug zum Zwischenlandungsort oder eine komplette Ersatzverbindung am selben Tag oder einen Tag vorher oder nachher anzubieten. Daher habe ich selbständig mit einer anderen Fluglinie eine andere Verbindung zurück gebucht.

Um den Hinflug nicht zugefährden stornierte ich nach dem Hinflug das zweite Element des Orginalrückfluges und forderte die Fluglinie auf, den gesamten Rückflug (also das von ihr annulierte Flugsegment plus das von mir später stornierte Flugsegment) zu erstatten. Überschlägig erwartete ich damit etwa den hälftigen Ticketpreis zurück, tatsächlich allerdings lag die Erstattung bei 60 bis 70 Prozent.

Ich habe den Verdacht, dass die Fluglinie nachträglich die Kosten für die üblicherweise höheren Ticketpreise nur des Hinfluges angesetzt hat und die Differenz zwischen dem von mir für Hin- und Rückflug entrichteten Ticketpreis und dem fiktiven Hinflugpreis bei Buchung ohne Rückflug erstattet hat. Besteht irgendeine Möglichkeit, an konkrete Zahlen zu kommen und ggf eine Nachforderung zu stellen?

Guten Tag,

entschuldigen Sie, dass wir uns erst jetzt bei Ihnen zurückmelden. Benötigen Sie noch unsere Hilfe? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zudem können Sie bereits mithilfe unserer Datenbank kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben: https://www.euclaim.de/pruefen-sie-ihren-flug

Mit freundlichen Grüßen
Das EUclaim-Team

Unser Hinflug mit Fluglinie A wurde mehr als 14 Tage vor Abflug storniert. Es gibt keine passende Alternative. Gibt es irgendeine Chance, die Kosten für den Rückflug mit Fluglinie B erstatten zu lassen?

Vielen Dank!

Sehr geehrter Herr Müller,

entschuldigen Sie, dass wir uns erst jetzt bei Ihnen zurückmelden. Benötigen Sie noch unsere Hilfe? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zudem können Sie bereits mithilfe unserer Datenbank kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben: https://www.euclaim.de/pruefen-sie-ihren-flug

Mit freundlichen Grüßen
Das EUclaim-Team

Mein Flug von München nach Bangkok wurde wegen Streik wenige Stunden vorher gecancelt. Diesen habe ich erstattet bekommen. Mein Rückflug von Bangkok nach München, der 14 Tage später gehen würde, wird nicht erstattet, obwohl ich wegen der Annullierung gar nicht nach Bangkok gekommen bin. Man redet sich damit heraus, dass Hin- und Rückflug zwei unterschiedliche Referenznummern haben, was ich aber bei der Buchung gar nicht beeinflussen konnte. Danke für Hilfe Stefan Weise

Hallo Stefan,

Wer hat denn gestreikt? Wenn das Personal der Fluggesellschaft streikt, haben Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung.
Sie können einen Ersatzflug buchen, auch die Mehrkosten werden Ihnen erstattet. Leider haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung für den Rückflug.

Geben Sie hier Ihre Flugdaten ein, um zu sehen, ob Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung für den Hinflug haben: https://www.euclaim.de/pruefen-sie-ihren-flug

Lisanne

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