Coronavirus: Entschädigung bei Flugausfall?
Die Ausbreitung des Coronavirus‘ führt aktuell zu zahlreichen Flugannullierungen. Zudem verwehren immer mehr Länder Passagieren aus Deutschland die Einreise oder verhängen Quarantäne.

Zuletzt aktualisiert am 20.03.2020
Bekomme ich bei einer Flugannullierung wegen des Coronavirus das Geld zurück?
Grundsätzlich gilt: Streicht die Fluggesellschaft einen Flug aufgrund des Coronavirus, ist sie verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten oder die Passagiere auf einen anderen Flug umzubuchen. Das gilt unabhängig davon, ob die Fluggäste zusätzlich einen Anspruch auf Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung haben.
Durch die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 18.03.2020 haben betroffene Passagiere mehr Wahlmöglichkeiten. Passagiere können entscheiden, ob sie lieber einen Ersatzflug haben möchten oder die Erstattung des Ticketpreises. Bei einer Buchung von Hin- und Rückflug empfiehlt die Kommission, dass nach Möglichkeit beide Flüge erstattet werden. Dies gilt in der derzeitigen Situation als Ausnahme. In der Regel ist es nicht möglich eine gesamte Buchung ohne Kosten zu stornieren.
Bekomme ich eine Entschädigung, wenn der Flug annulliert wird?
Die aktuelle Coronavirus-Pandemie liegt außerhalb der Verantwortung der Fluggesellschaften und gilt somit als außergewöhnlicher Umstand. Flüge in Gebiete, für die das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen hat, sind daher nicht entschädigungsberechtigt.
Seit Montag, den 16.03.2020 gilt in ganz Deutschland eine allgemeine Ein- und Ausreisewarnung. Viele Airlines annullieren seitdem die Flüge für die kommenden Wochen.
Laut Mitteilung der Europäischen Kommission gelten seit dem 18.03.2020 auch weitere Gründe zu den außergewöhnlichen Umständen. Beispiele hierfür sind eine Gefährdung der Crew durch Ansteckung mit dem Corona-Virus oder Annullierungen zur Vermeidung von Leerflügen und wirtschaftlichen Nachteilen durch zu geringe Nachfrage.
Normalerweise gilt, dass annullierte Flüge aufgrund wirtschaftlicher Gründen, etwa weil die Maschine nahezu leer ist, möglicherweise entschädigungsberechtigt sind. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist grundsätzlich, dass die Passagiere über den Flugausfall nicht früher als 14 Tage vor Abflug informiert wurden.
Bitte beachten Sie, dass sich durch die Änderungen der Situation auch die Aktualität dieser Informationen ändern kann. EUclaim beobachtet die Entwicklungen genau.
Kann ich meinen Flug selbst stornieren?
Wer seine Reise vorsorglich verschieben oder absagen möchte, muss die jeweilige Fluggesellschaft kontaktieren. Kostenlose Stornierungen sind unter Umständen möglich, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Urlaubsziel vorliegt. Die Airlines müssten den Ticketpreis dann innerhalb von zwei Wochen zurückerstatten. Eine einheitliche Regelung gibt es hierzu allerdings nicht. Es kann also sein, dass der Passagier dennoch auf den Kosten sitzen bleibt. Grundsätzlich empfehlen wir aktuell nach Möglichkeit nicht einfach so von dem Flug zurückzutreten, da es sein kann, dass der Passagier das Recht auf Kostenrückerstattung verliert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über kiwi.com Flüge gebucht.
Durch die aktuelle Situation wurden die
Flüge von Laudamotion annulliert.
Ich habe für die Flüge 413€ bezahlt.
Komischerweise bietet mit kiwi.com
nur 41,30€ also 10 Prozent als Entschädigung.
Telefonisch kommt man nicht durch.
Was kann hier tun?
Wäre für ihre Hilfe dankbar
Lieber Herr Sakka, leider können wir an der Stelle nur an kiwi.com verweisen. Wir kennen die genauen Vertragsbedingungen nicht und für die Klärung müssten Sie Kontakt mit Ihrem Vertragspartner aufnehmen. Sollten Sie da nicht weiterkommen, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Viele Grüße ~Vera von EUclaim
Sie veröffentlichen in einem Artikel zwei einander völlig widersprechende Aussagen: Bekomme ich bei einer Flugannullierung wegen des Coronavirus das Geld zurück? Grundsätzlich gilt: Streicht die Fluggesellschaft einen Flug aufgrund des Coronavirus, ist sie verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten oder die Passagiere auf einen anderen Flug umzubuchen. Bekomme ich eine Entschädigung, wenn der Flug annulliert wird? Die aktuelle Coronavirus-Pandemie liegt außerhalb der Verantwortung der Fluggesellschaften und gilt somit als außergewöhnlicher Umstand. Flüge in Gebiete, für die das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen hat, sind daher nicht entschädigungsberechtigt. Was nun? Ist die Fluggesellschaft zur Rückerstattung verpflichtet, weil die den Flug wegen… Lesen Sie mehr »
Lieber Herr Biedermann, vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Tat sind beide Aussagen korrekt, denn es ist zu unterscheiden zwischen einer Rückerstattung der Ticketkosten und dem Entschädigungsanspruch der durch die EU-Fluggastrechteverordnung geregelt wird. Den Anspruch auf Kostenrückerstattung haben Sie auch bei außergewöhnlichen Umständen. Einen zusätzlichen Anspruch auf pauschale Entschädigung haben Sie dann jedoch sehr wahrscheinlich nicht, da die Corona-Pandemie zu den außergewöhnlichen Umständen zählt. Entschädigungsanspruch und Anspruch auf Kosten-Rückerstattung sind somit ein Unterschied. Wann zusätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugannullierung bestehen kann, können Sie auch ganz ausführlich hier nachlesen: https://www.euclaim.de/flugannullierung Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stehen wir… Lesen Sie mehr »
Wie ist das zu verstehen? Bei einer Buchung von Hin- und Rückflug empfiehlt die Kommission, dass nach Möglichkeit beide Flüge erstattet werden. Dies gilt in der derzeitigen Situation als Ausnahme. In der Regel ist es nicht möglich eine gesamte Buchung ohne Kosten zu stornieren. Welche Kosten kommen auf einen zu, wenn nicht die ganze Buchung storniert werden kann? Wenn der Hinflug annuliert wird, ist es ja auch schlecht möglich den Rückflug in Anspruch zu nehmen. Genauer gefragt, was passiert mit dem Rückflug, wenn der Hinflug nicht angetreten werden kann? Ich habe noch eine weitere Frage: Was passiert mit den zusätzlichen… Lesen Sie mehr »
Liebe Sabine, vielen Dank für deine Frage. Unter normalen Umständen, könntest du einen möglichen Ersatzflug nicht annehmen und anders an dein Ziel gelangen. Somit könntest du den Rückflug dennoch in Anspruch nehmen. Aktuell hast du vermutlich Recht: Es wird schwer dennoch an dein Ziel zu gelangen, daher gibt es hier nun einfachere Regelungen. Zu deiner 2. Frage: Normalerweise sollten die Kosten der kompletten Buchung zurückerstattet werden. Bitte beachte, dass unsere Aussagen nicht zwingend pauschal gelten, da die exakten Regelungen in den jeweiligen Verträgen abweichen können. Viele Grüße ~Vera von EUclaim
Liebes Team! Vielen Dank für eure ausführlichen Berichte! Leider bin ich etwas verwirrt und weiß nicht, was ich nun tun soll… Gebucht habe ich über Flugladen für drei Personen mit KLM von DUS-AMS-LAX (30.04.20) und zurück über LAX-CDG-DUS (06.04.20) Ich weiß, dass wir nun nicht mehr einreisen dürfen und dies als außergewöhnlicher Umstand gewertet wird. Die Fluggesellschaft hat die Flüge von DUS-AMS AMS-LAX nun für den 30. gestrichen und mich auf den 29. umgebucht. Allerdings nur ab AMS. Ich kann bei KLM niemanden erreichen und bei Flugladen erhalte ich nur eine automatisch generierte Mail, dass mein Flug regulär stattfindet und… Lesen Sie mehr »
Lieber Dominic, vielen Dank für die ausführliche Nachricht. Wir versuchen sie Dir gerne im Rahmen des Möglichen zu beantworten: 1. Wird ein Flug annulliert, musst du den Ersatzflug grundsätzlich nicht annehmen und hast möglicherweise ein Recht auf eine Rückerstattung. Die EU Kommission teilte am 18.03. mit, dass Gutscheine nicht den Anspruch auf Kostenerstattung verwirken sollen. Das ist der aktuelle Stand den wir kennen. Allerdings ist die Bundesregierung aktuell dabei hier Anpassungen vorzunehmen, so dass zum Beispiel auch Gutscheine angeboten werden können und somit keine weitere Rückerstattung erfolgen muss. In einzelnen Fällen kann es hier allerdings auch vertragliche Sonderregelungen mit der… Lesen Sie mehr »
Guten Tag,
wir haben einen Flug von Malaga über Düsseldorf nach Hamburg am 10.04.2020 bei Eurowings gebucht. Dieser Flug ist annulliert worden. Eurowings will den Flugpreis nicht erstatten und billigt lediglich eine Umbuchung zu. Das kann doch rechtlich nicht ok sein, oder?
Guten Tag, nach heutigem Stand sind Sie nicht verpflichtet einen Ersatzflug anzunehmen. Wir haben auch vermehrt gehört, dass Gutscheine angeboten werden. Auch dazu ist man unseres Wissens nach aktuell nicht verpflichtet, sondern es könnte eine Rückerstattung gefordert werden. Allerdings denkt die Bundesregierung aktuell über eine Änderung der Rechtslage nach, ob eine Anpassung dahingehend erfolgt, dass auch Gutscheine statt einer Erstattung möglich sind. So lange sich hieran offiziell allerdings noch nichts geändert hat, sollte eine Rückerstattung weiter möglich sein. Sollte das nicht funktionieren, können Sie sich mit der Frage auch noch mal an eine Rechtsberatung wenden, diese kann Ihnen an der… Lesen Sie mehr »
Außergewöhnlicher Umstand gegeben? Wir waren auf Zypern und hatten einen regulären Rückflug über easyjet EJU4728 für den 24.3.2020 gebucht. Am 15.3.2020 sehen wir zufällig!, dass der Flug gecancelt wurde. Von easyjet haben wir keine Nachricht bekommen. Eine offizielle Reisewarnung gab es doch erst am 18.3.2020, somit dürfte hier nicht corona der Grund für die Stornierung gewesen sein, sondern die wirtschaftliche Auslastung. Was meint ihr? Wie gehen wir nun vor?
Hallo Steffi,
wir haben uns den Flug noch mal angesehen. Nach unserer Einschätzung besteht sehr wahrscheinlich kein Anspruch auf Entschädigung. Hintergrund ist, dass die Regierung in Zypern selbst alle Reisen von Passagieren aus einem anderen Land verboten hat. Diese Regulierung gehört unserer Einschätzung nach ebenfalls zu den außergewöhnlichen Umständen, auch wenn die Reisewarnung für Deutschland noch nicht gegeben war.
Wir hoffen für dich, dass du dennoch gut wieder zu Hause angekommen bist.
Liebe Grüße
Liebes Team,
wir (8 Personen) wollten am 18.03. von Los Angeles zurück über München nach Berlin fliegen.
Durch Zufall haben wir am 16.03. entdeckt, dass unser Rückflug von Lufthansa annulliert wurde.
Es wurde leider kein Ersatzflug angeboten. Nach langen Warten in der Telefonschleife haben wir Gottseidank für den 19.03. einen Rückflug über Chicago und Frankfurt nach Berlin erhalten.
Dass wir keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung bekommen, damit müssen wir uns anscheinend abfinden.
Aber was passiert mit den Kosten für die weitere Übernachtung, Verpflegung und die Verlängerung unseres Mietwagenvertrages?
Können wir von Lufthansa dort eine Erstattung bekommen/erwarten?
Vielen Dank im Voraus
Lieber Felix, vielen Dank für Deine Rückfrage und schön, dass ihr am Ende gut wieder zu Hause angekommen seid. Am 18.03. hat die EU Kommission Richtlinien zum Umgang mit Passagier-Rechten in der Corona-Krise herausgegeben. Demnach sind die Fluggesellschaften nicht von den Betreuungsleistungen befreit und müssen für die Betreuung bei Annullierungen und Verspätungen weiterhin Sorge tragen. Demnach, sollten angefallene Kosten, sofern sie in angemessenem Umfang erfolgt sind, von der Fluggesellschaft übernommen werden. Ob das in Eurem Fall im vollen Umfang erfolgen kann, können wir an dieser Stelle nicht bewerten. Fragt die Erstattung am besten bei der Fluggesellschaft direkt an. Solltet ihr… Lesen Sie mehr »
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Flüge von MUC via FRA nach CUN wurden seitens Condor storniert. Die Flüge wurden über einen Reisevermittler gebucht und auch dort bezahlt. Wer haftet für die Rückerstattung des Preises? Kann ich diesen direkt bei Condor geltend machen oder haftet der Vermittler?
Liebe Frau Wittmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen an dieser Stelle keine genaue Antwort geben, da dies von der vertraglichen Grundlage abhängt. Wenden Sie sich am besten zunächst an den Vermittler oder prüfen Sie zunächst die Vertragsgrundlage. Wenn Sie keine klaren Aussagen erhalten, beziehungsweise nicht weiterkommen, empfehlen wir Ihnen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Wie sieht es denn mit einer Umbuchung eines Fluges aus? Unser Flug wurde annuliert und wir wurden auf einen 24h früheren Flug umgebucht.
Zudem haben wir in Summe 3 Flüge gebucht, allerdings fand nur einer statt. Kann ich die Fluggebühren von der Airline, die den ersten Flug annulliert hat einfordern? Sowie auch die Kosten für einen Mietwagen+Kraftstoff, die als Konsequenz der Annulierung entstanden sind?
Danke und Gruß
Hallo Chris, eine Umbuchung auf einen anderen Flug ist laut Fluggastrechteverordnung durchaus möglich. Wenn kein Alternativflug angeboten wird, sollte eine Kostenrückerstattung erfolgen. Allerdings haben wir vermehrt gehört, dass nun alternativ Gutscheine angeboten werden. Zur Zeit ist noch nicht offiziell geklärt, ob dies eine Alternativlösung darstellt. In dem Leitfaden den die EU Kommission am 18.03. veröffentlicht hat, werden die Fluggesellschaften nicht von den sogenannten Betreuungsleistungen befreit. So sind die Fluggesellschaften auch während der Corona-Krise für die Versorgung der Passagiere verantwortlich. Angefallene Kosten sollten somit zurückerstattet werden können, sofern sie in einem angemessenen Umfang getätigt wurden. Ob und in welchem Umfang die… Lesen Sie mehr »
Hallo,
ich bin aktuell in Uruguay bei meiner Familie und mein Rückflug sollte am 20.04.20 mit Latam nach Deutschland über Brasilien stattfinden. Gebucht über Opodo. Wenn ich nun bei Opodo nach meinem Rückflug schaue ist alles normal. Bei Latam wird mir allerdings gesagt das es Änderungen gibt. Ich finde aber nur Änderungen zum Hinflug, der hat aber doch schon stattgefunden vor paar Wochen. Zum Rückflug finde ich nichts mehr absolut nichts, keine Daten, keine Einsicht über Latam zwecks der Reservierung nichts. Soll ich noch abwarten ob noch was kommt wegen dem Rückflug?
Liebe Grüße
Liebe Melissa, danke für deine Nachricht. Leider können wir dir an dieser Stelle keine genaue Antwort geben. Um den Flugstatus zu erfahren kannst du die Fluggesellschaft kontaktieren oder noch einige Zeit warten. Normalerweise erhalten Passagiere im Falle einer Annullierung eine Mail. Liebe Grüße ~Rebecca von EUclaim
Hallo. KLM erschwert es einem leider sehr eine Rückerstattung des Geldes zu bekommen. Unser Flug wurde annulliert es wird aber nur ein Voucher anngeboten. Wie sollte man hier vorgehen?
Hallo, nach heutigem Stand ist man nicht verpflichtet einen Gutschein anzunehmen. Allerdings werden mittlerweile anscheinend häufiger nur noch Gutscheine angeboten. Die Bundesregierung denkt aktuell über eine Änderung der Rechtslage nach, ob eine Anpassung dahingehend erfolgt, dass auch Gutscheine statt einer Erstattung möglich sind. So lange sich hieran offiziell allerdings noch nichts geändert hat, sollte eine Rückerstattung weiter möglich sein. Sollte das nicht funktionieren, kann man eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Diese kann dir an der Stelle dann noch besser weiterhelfen. Für weitere Informationen schau gerne auch hier: https://www.euclaim.de/blog/flugausfall-coronavirus-meistgestellte-fragen Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Ich habe einen Hin- und Rückflug diesen Samstag nach Kanada über gotogate gebucht, der aber offensichtlich von TAP annuliert wurde.
Weder TAP noch das online Portal haben mich bis jetzt (2 Tage vor geplantem Flug) über den Flugausfall oder meine Rechte kontaktiert.
Raten Sie mich unverbindlich mit TAP oder Onlineportal in Verbindung zu setzten oder zu warten bis der Flug geflogen wäre am Samstag?
Ich hoffe auf eine Rückerstattung der Tickets, da ich von mir aus keine Stornierungsversicherung abgeschlossen habe.
Wie gehe ich am besten vor?
Vielen Dank
Hallo Angie, auch wenn Du noch keine offizielle Information erhalten hast, solltest du dich an das Portal oder die Fluggesellschaft wenden können. Welche Rechte du genau hast, hängt von den vertraglichen Bedingungen ab, unter denen du gebucht hast. Schau am besten noch mal in die Vertragsbedingungen. Wenn du weder mit dem Vertrag, noch bei Fluggesellschaft oder dem Portal weiterkommst, empfehlen wir dich an eine Rechtsberatung zu wenden. Liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Hallo, vielen Dank fuer eine Antwort.
Ich hatte einen Hin- und Rueckflug von Muenchen nach Australien mit Etihad gebucht. Der Rueckflug wurde wegen Corona 4 Tage vor Ruckflug Abflug annuliert.
Bei der kostenlosen Pruefung bekomme ich die Nachricht, dass es sich um einen Flug von einer Nicht EU Fluglinie aus einem Nicht EU Land handelt. Stimmt das, auch wenn ich ihn mit oben genannten Daten gebucht habe?
In der Etihad hotline werden mir nur die Flughafensteuern angeboten. Es gibt nur das Feedback Formular um eine Beschwerde einzureichen. Wie kann ich eine Erstattungsanforderung in die Wege leiten? Ueber das feedback Formular?
Danke
Hallo Daniel, Die Aussage, die dir in unserem Kalkulator gegeben wurde ist korrekt. Für den Hinflug hingegen hätte das EU-Recht angewandt werden können. Da du als Begründung aber Corona angibst, hättest du in dem Fall vermutlich auch aufgrund außergewöhnlicher Umstände keinen Anspruch. Bitte verwechsle dies nicht mit dem Recht auf Rückerstattung der Kosten. Wenn die Fluggesellschaft dich nicht befördern konnte, stehen dir nach EU-Recht immer noch die Ticket-Kosten zu. Welche Möglichkeiten du hast, Ethihad zu erreichen, können wir dir leider nicht sagen. Wenn Du es über keinen der dir bekannten Wege schaffst eine Rückmeldung zu erhalten, empfehlen wir Dir Dich… Lesen Sie mehr »
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Schwägerin hatte mit zwei Kindern für den 17.03.2020 einen Flug von Las Palmas nach Basel Muhlhouse mit Easyjet gebucht (EZS1140) über Lastminute.de. Am 15.3. erhielt sie von Lastminute einen Hinweis, dass Easyjet sich entschieden habe, ab dem 17.3.2020 alle Flüge ab, nach und innerhalb Spaniens zu annullieren. Die Annullierung wurde mit der Entscheidung der spanischen Behörden, Reisebeschränkungen für Flüge in Spanien zu erlassen, begründet. Beim Kundenservice von Easyjet herrschte Dauerschleife, so dass meine Schwägerin für 2000 Euro einen Flug mit Iberia am 16.3. für denselben Tag buchte, um mit ihren Kindern noch nach Hause… Lesen Sie mehr »
Liebe Josephine, Die Beschreibung von Dir ist sehr schwer zu belegen, zumal die Fluggesellschaft für ihre Passagiere verantwortlich ist und ist somit auch bei Flugannullierung dazu verpflichtet Passagiere entsprechend zu betreuen. In diesem Fall, müsste eigentlich auch ein Ersatzflug gestellt werden, da der Passagier zurücktransportiert werden müsste. Eine Entschädigung zu erzielen ist aus unserer Sicht unter den beschriebenen Voraussetzungen sehr schwer, da vermutlich nachweislich Corona für die Annullierung verantwortlich gemacht werden kann und somit außergewöhnliche Umstände vorliegen. Deine Schwägerin kann die Kosten für den Alternativflug allerdings bei der Fluggesellschaft einreichen und versuchen, die Kosten für den Ersatzflug zurückzuerhalten. Ob dies… Lesen Sie mehr »
Hallo,
Wir sollten mit der Condor DE2254 am 24.03 von Tobago nach Frankfurt kommen. Leider wurde der Flug ein paar Tage vorher gestrichen. Zwei Wochen später, mit der Condor Maschine (Rückholaktion des AA) kamen wir dann endlich nach Frankfurt zurück. Jetzt sollen wir den Rückholflug auch noch bezahlen, obwohl der eigentliche Rückflug nicht stattgefunden hat. Haben wir denn eine Chance auf Kostenerstattung des Rückfluges DE2254 ?
Vielen Dank und LG
Wojti.
Hallo Wojti,
laut geltendem Recht ist die Fluggesellschaft für deinen Rücktransport verantwortlich. Bei einer Stornierung ohne gestellten Ersatzflug sollten die Kosten rückerstattet werden. Da es sich um eine besondere Situation handelt, können wir dir leider nicht sagen, wie es sich mit den Kosten für den Rücktransport verhält. Wende dich für eine genauere Auskunft am besten an deine Rechtsschutzversicherung. Für uns ist eine eindeutige Bewertung leider nicht möglich.
Wir hoffen, du bist mittlerweile gut wieder zu Hause angekommen und hast dich von dem Trip erholt.
Alles Gute und liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Liebe Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren, für den Zeitaum Dezember 2020 (Hinflug) bis Januar 2021 (Rückflug) habe ich von Lufthansa Flugtickets inkl. Sitzplatzreservierung nach Afrika erworben. Nun wurde der Hinflug gestrichen. Nach telef. Anfrage bekomme ich einen Ersatz-Rückflug via Email mitgeteilt. Die Auskunft habe ich vor einer Woche erhalten und mir liegt noch kein Ersatzflug vor. Am liebsten würde ich die Reise gerne komplett stornieren. Steht mir auf Grund der Annullierung des Rückfluges die kostenfreie Rückerstattung der Flugtickets, sprich Hin- und Rückflug inkl. Sitzplatzreservierung zu? Zudem sieht die Flugticket Kategorie keine Erstattung vor. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen… Lesen Sie mehr »
Hallo Sibel, wenn ein Flug annulliert wird, dann kann man auf die Rückerstattung der Ticketkosten bestehen. Man ist also nicht dazu verpflichtet den angebotenen Ersatzflug zu akzeptieren. Wenn du also für den annullierten Rückflug den Ersatzflug nicht in Anspruch nehmen möchtest, dann kannst du das Geld zurück fordern. Da du auch schreibst, dass der Hinflug ebenfalls gestrichen wurde, kannst du laut aktueller Rechtslage auch hierfür die Ticketkosten zurück fordern. Sollte die Fluggesellschaft dies nicht tun, kannst du beispielweise deine Rechtsschutzversicherung kontaktieren. Alles Gute und liebe Grüße ~Rebecca von EUclaim
Liebe Rebecca,
herzlichen Dank für Deine klare Antwort 😊
Leider ist mir bei der Beschreibung ein Fehler unterlaufen. Nur der Rückflug wurde gestrichen. Der Hinflug bleibt planmäßig. Kann ich mir den Hinflug auch kostenfrei erstatten lassen, weil der Rückflug gestrichen wurde?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen 🙏
Liebe Grüße Sibel
Hallo Sibel, wir können dir dazu keine genaue Antwort geben, da das nicht in unserem Geschäftsbereich liegt. Wir drücken dir die Daumen, dass du das ohne Schwierigkeiten mit der Fluggesellschaft klären kannst. Bei Problemen kannst du zum Beispiel auch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Liebe Grüße ~Rebecca von EUclaim
Liebes EUclaim Team,
die Lufthansa hat mir meinen Rückflug im Januar 2021 gestrichen und ich werde auf einen Ersatz-Rückflug verzichten und die Erstattung des Ticketpreises veranlassen.
Wie sieht es mit dem Hinflug aus? Kann ich mir diesen auch erstatten lassen, weil der Rückflug gestrichen wurde? Ich möchte die Reise nicht mehr antreten und die komplette Erstattung der Tickets erreichen.
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße
Robin
Hallo Robin, wir können dir dazu aber leider keine genaue Antwort geben, da das nicht in unserem Geschäftsbereich liegt. Wir hoffen, dass du das ohne Probleme mit der Fluggesellschaft klären kannst. Ansonsten kannst du beispielsweise eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Liebe Grüße ~Rebecca von EUclaim
Was ist wenn die Flüge (erst für Juni + Juli 2020) nach Spanien – noch NICHT annulliert wurden – ABER LAUDA nun versucht per email einen dazu zu bewegen die Flüge zu stornieren und einen neuen Flug zu beantragen weil sich ANGEBLICH die Flugzeit von jedem Hin-u. Rückflug in BEIDEN Monaten geändert hat! Wenn man das Kleingedruckte liesst steht dort aber das man darauf nur ein Recht hat wenn die Flugzeit um mehr als 3 Stunden geändert wurde. LAUDA ändert aber pauschal die Flugzeiten um genau nur 2 Stunden. Bitte um Ihren Rat. Die Links in den emails NICHT bestätigen,… Lesen Sie mehr »
Hallo Sylivia,
leider können wir dir hierzu keine Antwort geben. Welche Möglichkeiten du zur Stornierung der Flüge hast, hängt von deinen Vertragsbedingungen ab. Wenn Du Dir unsicher bist, empfehlen wir dir Unterstützung von deiner Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, da diese Rückfrage leider nicht in unser Bearbeitungsgebiet fällt. Liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Unser Flug Paderborn-Palma a, 10.04. wurde annulliert. Auf das erste Schreiben an Eurowings bzgl. Erstattung des Flugpreises wurde nicht reagiert und die Frist ist verstrichen. Ich wollte nun nochmal eine Mail schreiben, welche Frist kann ich nutzen ?
Hallo Sandra, vielen Dank für Deine Nachricht. Leider haben wir nicht die Möglichkeit Aussagen über Fristen zu tätigen. Wir bearbeiten nur Entschädigungen im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung und können dir in dem Fall leider nicht helfen. Für eine Auskunft dieser Art wende dich am besten an deine Rechtsschutzversicherung oder an einen Anwalt.
Liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Hallo,
meine Flüge für den Sommerurlaub im Juli 2020 wurden bereits letzte Woche von Lufthansa gestrichen/ gecanceled.
Habe ich das richtig verstanden, dass der Voucher nur bis April 2021 gilt? Ich würde die Reise nämlich gerne einfach auf den nächsten Sommer verschieben, dazu müsste der Gutschein aber bis Juli 2021 gelten (für Rückflug)
Vielen Dank
Liebe Birgit,
vielen Dank für deine Nachricht. Soweit wir wissen gibt es keine einheitliche Gutscheinregelung. Daher wende dich am besten mit deinem Anliegen direkt an die Fluggesellschaft. Selbst wenn der Gutschein nur bis April gültig ist (das können wir nicht beurteilen), könnten sie bei einer direkten Umbuchung auch kulant sein. Nur die Fluggesellschaft selber, wird dir diese Frage aber im Detail beantworten können. Wir können ebenfalls nur spekulieren.
Wir drücken dir jedenfalls die Daumen und hoffen für dich, dass der Urlaub im nächsten Jahr dann ein Erfolg wird.
Liebe Grüße ~Vera von EUclaim
wir haben schon in Jan. 2020 einen Flug DUS – MNL Ende März hin, zurück Anfang Mai bei Flugladen (China Southern) gebucht, zwischen stop in China dies wurden storniert da in Manila keine Flügen mehr aus China landen durften. Dan haben wir ein neue Flug bei Flugladen mit KLM gebucht gleicher Datum, Danach war Flugladen nicht mehr erreichbar, eine spätere Umbuchung die wir dann direkt bei KLM für Mai hin und zurück Anfang July, auch diese wurde storniert. Können Sie uns helfen. Wir habe von Flugladen nicht ein Mal einen Vorschlag erhalten noch eine normale Antwort auf unsere Fragen.
Lieber Kunde, leider ist uns nicht klar, welche Frage Sie genau haben. Kann Ihnen die Fluggesellschaft keinen Ersatzflug anbieten, müssen laut EU-Recht die Kosten erstattet werden. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen einen Gutschein anbietet, können Sie diesen annehmen, dürfen aber auch die Kosten zurückfordern (Siehe hierzu auch: https://www.euclaim.de/neuigkeiten/eu-gegen-gutschein). Wenn Sie eine Umbuchung oder Neubuchung wünschen, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Unser Bearbeitungsgebiet beschränkt sich auf den Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Wenn Sie weitergehende Fragen zu Ihren Buchungen haben, wenden Sie sich am besten an die Fluggesellschaft oder an den Reisevermittler. Sollten Sie darüber nicht weiterkommen, können Sie auch… Lesen Sie mehr »
Hallo,
ich hatte im Mai einen Hin- und Rückflug nach Singapur gebucht. Jetzt wurde nur der Hinflug gestrichen aber der Rückflug nicht. Die Reise werde ich also nicht mehr antreten…aber was kann ich bezüglich des Rückflugs tun der nicht gestrichen wurde? Soll ich einfach abwarten ob dieser auch noch gestrichen wird? Und muss ich bezüglich des Geldes etwas tun oder wird das mir automatisch erstattet?
Danke!
Liebe Jasmin,
vielen Dank für deine Nachricht. Da sich deine Anfrage außerhalb unseres Bearbeitungsgebietes bewegt und wir zudem deine genauen Vertragsbedingungen nicht kennen, können wir die Frage leider nicht beantworten. Am besten wendest du dich direkt an deine Fluggesellschaft und versuchst es direkt mit ihnen zu klären. Solltest Du nicht weiterkommen, wende dich am besten an deine Rechtsschutzversicherung.
Liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Guten Tag,
wir haben über ein Reisebüro mit KLM einen Flug von Hamburg über Amsterdam nach Sao Paulo/Brasilien für den 20.5.2020 gebucht.
Der Flug wurde zwischenzeitlich auf eine spätere Tageszeit verlegt.
Nunmehr hat Brasilien ein Einreiseverbot für ausländische Fluggäste erlassen, welches bis zum 28.5. gilt.
Kann ich den Flugpreis zurückfordern? Derzeit bietet KLM nur Gutscheine an.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
Hallo lieber Michael,
vielen Dank für Deine Nachricht. Die EU-Kommission hat die Gutschein-Lösung für annullierte Flüge letzte Woche abgelehnt. Wir haben hier die wichtigsten Infos zusammengefasst: https://www.euclaim.de/neuigkeiten/eu-gegen-gutschein. Solltest du deinen Flug selbst storniert haben, können andere Bedingungen gelten, welche du deinem Vertrag entnehmen können solltest. Solltest du mit der Fluggesellschaft keine Einigung erzielen, empfehlen wir dir beispielsweise Unterstützung von deiner Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Empfehlenswert ist es außerdem alles bestmöglich zu dokumentieren, um später alle Schritte belegen zu können.
Wir wünschen Dir viel Erfolg und alles Gute.
Liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Hallo, ich habe einen Flug in die USA über United gebucht (Hin und Rückflug sowieo Inlandsflug), im Rahmen der Star Alliance wird der Hinflug aber von Lufthansa durchgeführt. Dieser wurde jetzt auch annulliert (zufällig gesehen), die anderen Flüge wurden nur geändert aber nicht gestrichen. An wen wende ich mich jetzt bezüglich Erstattung? Bezahlt wurde alles an United. Ich habe ja auch keine Möglichkeit den Rückflug aus den USA wahrzunehmen, es gibt also keinen Ersatzflug und weiterhin sowieso ein Einreiseverbot für Europäer.
Hallo Martin,
da wir die Details Deiner Buchung nicht kennen und die Rückerstattung von Kosten bei Annullierungen nicht in unserem Bearbeitungsgebiet liegen, können wir Dir nur bedingt weiterhelfen. Am besten wendest du dich zunächst an United, da du hier gebucht hast. Du solltest aus den Vertragsbedingungen entnehmen können, welche Regelungen gelten. Solltest du nicht weiterkommen, kannst du dich am besten an deine Rechtsschutzversicherung wenden. Diese kann dir eine verbindlichere Auskunft geben.
Liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Hallo , Ich habe direkt bei Lufthansa gebucht ,nun ist der Hinflug storniert worden , der Rückflug allerdings nicht.
Bekomme ich für beide Flüge das Geld zurück? Lufthansa will nur einen Gutschein anbieten.
Lieber Jörg,
vielen Dank für deine Nachricht. Grundsätzlich gilt, dass du einen Gutschein annehmen kannst, aber nicht musst. Wenn der Flug gestrichen wurde, kannst du auf die Erstattung der Flugtickets bestehen. Bei deiner anderen Fragen können wir dir leider nicht weiterhelfen, da sie sich außerhalb unseres Bearbeitungsgebietes bewegt und wir deine genauen Vertragsbedingungen nicht kennen. Du kannst dich direkt an deine Fluggesellschaft wenden und versuchst es direkt mit ihnen zu klären oder deine Rechtsschutzversicherung kontaktieren.
Liebe Grüße ~Rebecca von EUclaim
Wir haben über Flugladen Flugtickets nach Bali gebucht mit Zwischenstopp in Dubai am 16.03. Ich habe noch vor Reisetag die Fluggesellschaft Emirates kontaktiert als auch Flugladen versucht zu kontaktieren, da es bereits eine Reisewarnung für Bali gab. Am 16.03. Haben wir dann vor Antritt eine Nachricht bekommen, dass der Flug nur bis Dubai fliegt und von dort aus nicht mehr weiter. Ich habe in der Zwischenzeit auch mehrere Mails an Flugladen und auch an Emirates mit dem Wunsch auf Rückerstattung geschrieben. Emirates verwies mich nur auf Flugladen und Flugladen schickte mir nur automatisch generierte Mails. Ich habe bis heute (nach… Lesen Sie mehr »
Leider können wir an der Stelle nicht wirklich weiterhelfen, da wir keine Rechtsberatung machen dürfen. Da Sie selber offensichtlich nicht weiter kommen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Rechtsschutzversicherung zu wenden, da diese Ihnen weiterhelfen können wird.
Wir wünschen weiterhin viel Erfolg bei der Kostenrückerstattung und liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Hallo zusammen,
Ryanair hat am 05.06.2020 unseren Flug, der am 09.08.2020 stattfinden sollte anuliert.
Der Kundenservice meinte, dass eine Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft nicht möglich sei, da die Annullierung zwei Monate vor dem Flugdatum bekannt gegeben wurde.
Ich kann nirgendswo Informationen zur dieser zwei Monatigen Regelung finden. Was sagt das EU Recht in solch einem Fall?
Lieber Kunde,
vielen Dank für die Nachricht. Laut EU-Verordnung ist eine Annullierung in Ordnung sofern sie mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgt.. Sie haben laut EU-Verordnung bei einer Flugannullierung allerdings das Recht auf Kostenrückerstattung.
Ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Viele Grüße ~Vera von EUclaim
Mein Flug wurde nur eine Woche nach Buchung und 17 Tage vor Abflug annulliert. Ich habe den hin- und Rückflug einzeln gebucht. Der Annullierte Flug ist der Rückflug. Kann ich einen alternativen Rückflug buchen und die Mehrkosten erstattet bekommen? Der Flug wurde kurzfristig angesetzt und wieder gestrichen, da finde ich es eine Frechheit jetzt auf Erstattung des Ticketpreises für den Flug hoffen zu müssen und dann auch noch für den Rückflug drauf zahlen zu müssen, wenn es einige Airlines gibt, die diese Stecke fliegen. Covid 19 gab es schon als der Flug angesetzt wurde, ihn deshalb zu streichen finde ich… Lesen Sie mehr »
Liebe Stefanie,
vielen Dank für deine Nachricht. Es tut uns Leid, dass dein Flug annulliert wurde. Grundsätzlich gilt, wird ein Flug annulliert, dann muss die Fluggesellschaft für einen Ersatzflug sorgen oder die Ticketkosten erstatten. Für den Fall, dass du selbst einen neuen Flug buchst und sollte dieses Ticket teurer sein, dann wird die Fluggesellschaft voraussichtlich nicht für die Mehrkosten aufkommen. Einen Anspruch auf Entschädigung hast du leider nicht, da dein Flug mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde. Wir wünschen dir alles Gute.
Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Hallo zusammen,
Unser Flug wurde annulliert(bzw.sunExpress hat die Flugzeuge eingestellt)vor einigen Tagen(Abflug 03.07)Normalerweise würden wir (weil es unter 14 Tagen ist)eine bis zu 600€ Pro Person Entschädigung bekommen.Aber wegen der aktuellen Lage,wäre meine Frage ob wir das Geld nun bekommen oder die Entschädigung doch nicht bekommen.
Hallo Peter,
danke für deine Nachricht. Da die Fluggesellschaft liquidiert wird und nicht insolvent ist, gehen wir aktuell weiterhin davon aus, dass wir die Entschädigung einfordern können. Am besten prüfst du deinen Flug einmal selbst mit unserem Kalkulator. https://www.euclaim.de/Pruefen-Sie-Ihren-Flug
Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Hallo, mein Hinflug wurde von Ryanair storniert aber der Rückflug mit Airlingus nicht. Bekomme ich trotzdem mein Geld erstattet?
Danke schon mal für Ihre Antwort.
Hallo Daniel,
danke für deine Nachricht. Es tut uns Leid, dass dein Flug annulliert wurde. Grundsätzlich gilt, wird ein Flug annulliert, dann muss die Fluggesellschaft für einen Ersatzflug sorgen oder die Ticketkosten erstatten. Falls Hin- und Rückflug getrennt gebucht wurden, dann ist eine Stornierung voraussichtlich nur nach AGB möglich. Am besten wendest du dich direkt an deine Fluggesellschaft und versuchst es direkt mit ihnen zu klären.
Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Guten Tag!
Ich habe einen Flug nach New York gebucht, der von der Airline nun storniert wurde. Der Rückflug 2 Wochen später geht von Seattle aus und findet laut Airline wie geplant statt. Ich kann den Rückflug aber nicht antreten, da es keinen Ersatzflug für den Hinflug gibt und eine Einreise in die USA derzeit ohnehin nicht möglich ist. Muss die Airline in diesem Fall sowohl Hin- als auch Rückflug erstatten? Gebucht sind alle Flüge auf einem einzigen Ticket. Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!
Hallo Carina,
vielen Dank für deine Nachricht. Es tut uns Leid, dass dein Flug gestrichen wurde. Wenn die Fluggesellschaft dir keinen Ersatzflug anbieten kann und beide Flüge gemeinsam gebucht wurden, dann sollten dir beide Flüge ersttatet werden. Am besten wendest du dich direkt an deine Fluggesellschaft und versuchst es direkt mit ihnen zu klären.
Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Hallo, wir haben Hin- und Rückflug bei zwei verschiedenen Fluggesellschaften gebucht. Hinflug Ende August bei corendon wurde von der Fluggesellschaft storniert. Der Rückflug Anfang September scheint wie geplant statt zu finden. Wir können die Reise ohne Hinflug (es fliegt wirklich nichts zu der Zeit, wenn dann nur mit mehr als 24h Reisezeit für eine Strecke mit normalerweise 3-4h Reisezeit) nicht antreten. Haben wir eine Chance, eine Erstattung für den Rückflug durchzudrücken oder sollten wir bis zuletzt warten, ob die Fluggesellschaft von selbst den Rückflug storniert? Beide Flügen haben wir bereits im Januar gebucht (nie wieder!!). Danke für Ihre Rückmeldung!
Hallo Rita, es tut uns Leid, dass dein Flug annulliert wurde. Wenn dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde, dann hast du unter Umständen Anspruch auf Entschädigung. Das findest du ganz einfach mit unserem Kalkulator heraus: https://www.euclaim.de/Pruefen-Sie-Ihren-Flug Zusätzlich gilt: Wenn ein Flug annulliert wird, dann bekommst du entweder die Ticketkosten für den stornierten Flug zurück oder einen Ersatzflug. Da der Rückflug separat gebucht wurde, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet die Ticketkosten für den Rückflug zu erstatten. Eine Stornierung ist voraussichtlich nur nach den AGB möglich. Darüber hinaus können wir dir leider nicht helfen, da das außerhalb unseres… Lesen Sie mehr »
Hallo,
mein Rückflug wurde annulliert aber der Hinflug nicht. Ich habe Hin und Rückflug auf travelgino zusammen gebucht. Habe ich ein Recht auf die komplette Erstattung der Ticketkosten ?
Vielen dank für Ihre nachricht. Wenn nur die Rückflug annuliert ist, habe Sie Recht auf Erstattung der Ticketkosten der Rückflug. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit Ihnen mit Travelgenio in Verbindung zu setzen, um nach einem Ersatzflug oder die Ticketkostenerstattung zu fragen oder Sie kontaktieren Ihre Rechtsschutzversicherung für eine Rechtsberatung. Viele Grüße ~ Jolande von EUclaim