Coronavirus: Das sollten Reisende jetzt wissen
Wir haben in der letzten Zeit viele Fragen erhalten. Hier lesen Sie die häufigsten Fragen zum Thema Rechte bei Flugausfall während der Corona-Krise.
16.03.2020
Auswirkungen auf den Flugverkehr – USA und Türkei
Nachdem in der letzten Woche Präsident Donald Trump einen Einreisestopp in die USA für viele europäische Länder verhängt hat, sind nun auch andere Länder wie die Türkei diesen Schritt gegangen. Inzwischen haben immer mehr Fluggesellschaften den Flugbetrieb stark eingeschränkt oder sogar komplett eingestellt. Vielerorts ist eine Einreise kaum noch möglich. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen informieren sie sich am besten direkt bei Ihrer Fluggesellschaft, sollten sie Flüge geplant haben
27.02.2020
Update zum Flugverkehr in China
Der Flugverkehr in China hat wieder rasant zugenommen. Dies betrifft allerdings primär Inlandsflüge. Internationale Flüge nehmen allerdings weiterhin stetig ab. Singapore Airlines hat beispielsweise bis Mai hunderte Flüge aus dem Flugplan genommen. Die Lufthansa reduziert Flüge aufgrund der Corona-Krise so sehr, dass durch Verluste bereits Sparprogramme eingeleitet werden.
Kann ich aufgrund des Coronavirus noch nach Italien fliegen?
Flüge nach Italien werden aktuell weiterhin planmäßig durchgeführt. Fluggesellschaften nehmen allerdings Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor. So dürfen Mitarbeiter der Lufthansa beispielsweise Atemmasken auf Italien-Flügen nutzen.
30.01.2020
Fluggesellschaften streichen China-Flüge wegen Coronavirus
In der Provinz Wuhan breitet sich das Coronavirus weiter aus. Viele Fluggesellschaften treffen nun Vorkehrungen und streichen Flüge zu den chinesischen Großstädten.
So gab Lufthansa am 29. Januar bekannt, dass sie alle Flüge nach China bis einschließlich zum 9. Februar gestrichen habe. Ebenfalls von den Flugannullierungen betroffen seien die Töchter Swiss und Austrian. Auch British Airways hat alle Flüge nach Festlandchina gestrichen. Die Fluggesellschaften Cathay Pacific und Cathay Dragon gaben bekannt die Kapazität der Flüge bis Ende März um 50% zu reduzieren. Air Canada, KLM und Finnair planen deutlich weniger Flüge nach China durchzuführen.
Auswirkungen der Flugannullierungen auf China-Touristen
Viele Reisende müssen aufgrund der Flugannullierungen ihre Pläne canceln und damit verbunden auch Hotelunterkünfte, Mietwagen und Geschäftstermine. Die Fluggesellschaften planen die noch in China gestrandeten Passagiere zeitnah zurück nach Deutschland zu fliegen.
Unabhängig vom Grund der Flugannullierung haben Passagiere Recht auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Getränke, Mahlzeiten und Hotelübernachtungen. Darüber hinaus können Passagiere die Rückerstattung der Ticketkosten fordern.
Coronavirus: Entschädigung für Flugannullierungen?
Um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben dürfen laut EU-Verordnung 261 keine außergewöhnlichen Umstände Grund für den Flugausfall sein. Die Virusausbreitung und die damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen der Fluggesellschaften können als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden. In dem Fall könnten die Fluggesellschaften nicht für die Flugstreichungen verantwortlich gemacht werden und müssten auch keine Entschädigung zahlen. Jedoch annullieren inzwischen viele Fluggesellschaften Flüge aufgrund wirtschaftlicher Gründe, zum Beispiel, wenn die Maschine nicht augelastet ist. In dem Fall ist es möglich, dass Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung haben.