Coronavirus: Das sollten Reisende jetzt wissen
Viele Fluggesellschaften streichen immer mehr Flüge und bei den Reisenden wächst die Unsicherheit. Was Passagiere, die einen Flug gebucht haben, nun wissen sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wir haben in der letzten Zeit viele Fragen erhalten. Hier lesen Sie die häufigsten Fragen zum Thema Rechte bei Flugausfall während der Corona-Krise.
16.03.2020
Auswirkungen auf den Flugverkehr – USA und Türkei
Nachdem in der letzten Woche Präsident Donald Trump einen Einreisestopp in die USA für viele europäische Länder verhängt hat, sind nun auch andere Länder wie die Türkei diesen Schritt gegangen. Inzwischen haben immer mehr Fluggesellschaften den Flugbetrieb stark eingeschränkt oder sogar komplett eingestellt. Vielerorts ist eine Einreise kaum noch möglich. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen informieren sie sich am besten direkt bei Ihrer Fluggesellschaft, sollten sie Flüge geplant haben
27.02.2020
Update zum Flugverkehr in China
Der Flugverkehr in China hat wieder rasant zugenommen. Dies betrifft allerdings primär Inlandsflüge. Internationale Flüge nehmen allerdings weiterhin stetig ab. Singapore Airlines hat beispielsweise bis Mai hunderte Flüge aus dem Flugplan genommen. Die Lufthansa reduziert Flüge aufgrund der Corona-Krise so sehr, dass durch Verluste bereits Sparprogramme eingeleitet werden.
Kann ich aufgrund des Coronavirus noch nach Italien fliegen?
Flüge nach Italien werden aktuell weiterhin planmäßig durchgeführt. Fluggesellschaften nehmen allerdings Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor. So dürfen Mitarbeiter der Lufthansa beispielsweise Atemmasken auf Italien-Flügen nutzen.
30.01.2020
Fluggesellschaften streichen China-Flüge wegen Coronavirus
In der Provinz Wuhan breitet sich das Coronavirus weiter aus. Viele Fluggesellschaften treffen nun Vorkehrungen und streichen Flüge zu den chinesischen Großstädten.
So gab Lufthansa am 29. Januar bekannt, dass sie alle Flüge nach China bis einschließlich zum 9. Februar gestrichen habe. Ebenfalls von den Flugannullierungen betroffen seien die Töchter Swiss und Austrian. Auch British Airways hat alle Flüge nach Festlandchina gestrichen. Die Fluggesellschaften Cathay Pacific und Cathay Dragon gaben bekannt die Kapazität der Flüge bis Ende März um 50% zu reduzieren. Air Canada, KLM und Finnair planen deutlich weniger Flüge nach China durchzuführen.
Auswirkungen der Flugannullierungen auf China-Touristen
Viele Reisende müssen aufgrund der Flugannullierungen ihre Pläne canceln und damit verbunden auch Hotelunterkünfte, Mietwagen und Geschäftstermine. Die Fluggesellschaften planen die noch in China gestrandeten Passagiere zeitnah zurück nach Deutschland zu fliegen.
Unabhängig vom Grund der Flugannullierung haben Passagiere Recht auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Getränke, Mahlzeiten und Hotelübernachtungen. Darüber hinaus können Passagiere die Rückerstattung der Ticketkosten fordern.
Coronavirus: Entschädigung für Flugannullierungen?
Um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben dürfen laut EU-Verordnung 261 keine außergewöhnlichen Umstände Grund für den Flugausfall sein. Die Virusausbreitung und die damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen der Fluggesellschaften können als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden. In dem Fall könnten die Fluggesellschaften nicht für die Flugstreichungen verantwortlich gemacht werden und müssten auch keine Entschädigung zahlen. Jedoch annullieren inzwischen viele Fluggesellschaften Flüge aufgrund wirtschaftlicher Gründe, zum Beispiel, wenn die Maschine nicht augelastet ist. In dem Fall ist es möglich, dass Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung haben.
Laudamotion hat meinen Flug welcher Anfang April stattfindet „auf Grund des Coronavirus“ gestrichen – von Wien nach Stuttgart … ? Welche Rechte habe ich ?
Liebe Manja, das tut uns sehr leid. Einen Anspruch auf Entschädigung hast du voraussichtlich leider nicht, da es sich vermutlich um einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand handelt. Jedoch haben Passagiere in der Regel Anspruch auf die Rückerstattung der Ticketkosten oder eine Ersatzbeförderung. Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Ist es wirklich so? Wenn ein Flug nicht z.B. nach China oder Italien geht(jetzt zwischen AT und DE) ist es doch aus betriebswirtschaftlichen Gründen annulliert, oder?
Lieber Nick, von außergewöhnlichen Umständen spricht man, wenn der Flugausfall außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt und das ist bei einer Coronavirus-Pandemie der Fall. Wenn jedoch Flüge gestrichen werden, weil aufgrund der gesunkenen Reisebereitschaft die Flüge nicht ausgebucht sind, dann handelt es sich um einen betriebswirtschaftlichen Grund und es kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Um möglicherweise einen Anspruch auf Entschädigung zu haben müssen die Annullierungsfristen nicht eingehalten worden sein. Das heißt unter anderem, dass weniger als 14 Tage vor Abflug darüber informiert wurde. Unsere Experten beobachten die Entwicklungen ganz genau und es muss täglich neu bewertet werden. Wir empfehlen… Lesen Sie mehr »
Heißt Ersatzbeförderung auch durch eine andere Fluggesellschaft (zB eurowings), wenn Laudamotion alle Flüge von Wien nach Stuttgart gestrichen hat?
Vielen Dank & LG
Lieber Stefan, viele Airlines versuchen Kunden eine Ersatzbeförderung anzubieten. Lufthansa kann bei der Organisation von Ersatzflügen durchaus die Passagiere in Maschinen der Tochterunternehmen z.B. Eurowings unterbringen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Laudamotion Kunden als Ersatz einen Flug bei Wettbewerbern wie Eurowings organisiert, aber durchaus möglich. Wenn der Passagier weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurde und die Airline einen Ersatz organisiert, dann ist es wichtig wie viel später man mit dem Flug am Ziel ankommt. Genaueres zu den Annullierungsfristen findet du hier: https://www.euclaim.de/flugannullierung Wenn der Ersatzflug jedoch selbst gebucht werden musste, weil die Airline keinen Flug… Lesen Sie mehr »
Aeroflot hat unseren Anschlussflug von Moskau nach Hamburg 2 Tage vorher abgesagt , uns aber keinen Alternativflug angeboten. Der Flug war gemeinsam mit dem Flug von Phuket nach Moskau gebucht worden. Wir mussten neue Flüge buchen, um nach Hause zu kommen. Muss Aeroflot uns die Ticketkosten erstatten ? Haben sie nicht eine Beförderungspflicht, wenn wir Tickets haben ? LG Bettina
Liebe Frau Haugg, das tut uns sehr Leid. Wenn Aeroflot Ihren Flug annulliert hat ohne Sie mit einem Ersatzflug ans Ziel zu bringen, dann muss Aeroflot Ihnen in der Regel die Ticketkosten zurück erstatten. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Passagiere nach einer Flugannullierung Anspruch auf die Rückerstattung der Ticketkosten oder einen Ersatzflug haben. Darüber hinaus könnte Ihnen möglicherweise eine Entschädigung zustehen. Um das herauszufinden brauchen Sie nur ein paar Angaben in unserem Entschädigungskalkulator machen https://www.euclaim.de/Pruefen-Sie-Ihren-Flug . Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Hallo, wir haben bei KLM für den 11. Juni einen Flug von Amsterdam nach Vancouver gebucht. Was ist, wenn der Flug gestichen wird ? Haben wir Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten ? Welche Möglichkeiten haben wir ?
Liebe Angela, wie lange die aktuellen Maßnahmen gelten ist derzeit nicht bekannt. Laut Medienberichten werden auch im Juni viele Flüge von KLM annulliert. Grundsätzlich gilt, dass die Ticketkosten erstattet werden oder ihr auf einen anderen Flug umgebucht werdet, wenn der Flug nicht stattfindet. Ihr seid jedoch nicht verpflichtet den angebotenen Ersatzflug anzunehmen. Wenn ihr weniger als 14 Tage vor Abflug von der Annullierung informiert werdet, dann prüft ganz einfach mit unserem Kalkulator, ob ihr möglichweise einen Anspruch auf Entschädigung habt. Ich drücke die Daumen, dass sich bis dahin alles etwas beruhig hat und ihr fliegen könnt. 🙂 Viele Grüße ~Rebecca… Lesen Sie mehr »
Vielen dank für die Info.
Hallo, ich habe einen Flug mit KLM für Mitte April nach Toronto gebucht. Aktuell fliegt KLM noch hin, aber ich als Deutscher darf nicht einreisen. UNd es gibt ja die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. KLM bietet jetzt an kostenlos umzubuchen oder einen Gutschein, der 1 Jahr gültig ist an. Da wir eigentlich unsere Tochter in Kanada besuchen wollten, die dort bis Juni2020 ist, hat sich das für uns erledigt. Haben wir auch ein Recht auf Erstattung der Ticketkosten oder müssen wir uns auf diesen Deal einlassen?
Liebe Moni, letzte Woche gab es eine Mitteilung der Europäischen Kommission, in der auch diese Frage nochmals geklärt wurde. Laut dieser Mitteilung stehen dir voraussichtlich die Rückerstattung der Ticketkosten für Hin- und Rückflug zu. Schau mal hier: https://www.euclaim.de/neuigkeiten/coronavirus-passagierrechte
Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Unser Hinflug bei KLM wurde annulliert, eine Umbuchung von Seiten der Airline wurde nur für einen Teil des Rückflugs vorgenommen. Aber den können wir natürlich ohne Hinflug nicht antreten. Ich weiß, dass uns keine Entschädigung zusteht, aber wir müssen nicht die angebotenen Voucher oder Umbuchung annehmen, ist das korrekt? Können wir auch eine Rückerstattung des Ticketpreises in bar verlangen?
Hallo Jessica, in der Regel hast du die Wahl, ob du die Umbuchung, den Voucher oder aber die Rückerstattung der Ticketkosten bevorzugst. Mehr Informationen zu dem Thema findest du hier: https://www.euclaim.de/neuigkeiten/coronavirus-passagierrechte
Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim
Mein Flug von Deutschland nach Teneriffa am 29.3.20 wurde annulliert und die Fluggesellschaft Corendon beruft sich auf außergewöhnliche Umstände wegen Corona-Virus.
Ich möchte meinen Ticketpreis zurückerstattet bekommen. Dies wird mir aber verwehrt und es wird nur angeboten, dass das Ticket auf Eis gelegt wird und ich innerhalb eines Jahres neu buchen kann. Ist das rechtens? Wie komme ich an eine Erstattung?
Lieber Stephan,
am 18.03. hat die EU Kommission neue Regelungen in Bezug auf die Corona-Krise erlassen. Demnach müssen Gutscheine nicht angenommen werden. Leider fällt dies nicht in unserer Bearbeitungsgebiet, so dass du Kontakt zur deiner Rechtsschutz oder Reiserversicherung aufnehmen solltest, um diese Frage final zu klären. Eine pauschale Entschädigung kann nicht geltend gemacht werden.
Viele Grüße ~Vera von EUclaim
Vueling 20.04. Gruppenflug gestrichen – ich möchte nur meine Ticketkosten zurück!
Lieber Rudolf,
vielen Dank für deine Nachricht. Das können wir sehr gut verstehen. An der Stelle müssen wir dich allerdings an deine Fluggesellschaft, also an Vueling selbst verweisen. Wir können dich nur im Rahmen pauschaler Entschädigungen im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung unterstützen.
Alles Gute und liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Reise am 29.5.2020 von Frankfurt mit Air Canada mit einem Businessclass-Ticket nach Calgary und am 24.6.2020 wieder zurück. Habe bisher noch keinen Kontakt zu Air Canada aufgenommen, da ich erst mal abwarten will, ob der Flug in Zeiten von Corona doch vielleicht stattfindet. Sollte der Flug gecancelt werden, hätte ich Anspruch auf die Gesamtticketkosten nach EU 261/04. Ich weiß von vielen Leuten, die im März von ausgefallenen Flügen bei unterschiedlichen Airlines die Ticketkosten nicht zurückbekommen. Man will vielmehr Gutscheine an die Kunden verteilen. Gestern kam über die Presse, das unsere Bundesregierung derzeit prüft, ob Gutscheine rechtens sind. Man will die… Lesen Sie mehr »
Lieber Herr Bing, vielen Dank für die ausführliche Nachricht. Wir haben ebenfalls vermehrt gehört, dass Gutscheine angeboten werden. Ob dies in der aktuellen Situation möglich ist, wird wie Sie bereits sagen, aktuell noch geklärt. Wir können uns durchaus vorstellen, dass es zu diesen Zeiten Sonderregelungen geben wird. In den Niederlanden zum Beispiel wurde in der letzten Woche bereits ein Gutschein-System eingeführt, die sogenannten „Corona-Gutscheine“. Der Passagier muss den Gutschein dort zunächst annehmen, kann aber nach 6 Monaten das Geld einfordern, wenn er den Gutschein nicht nutzen möchte. Somit kann der Passagier sein Geld zwar nicht sofort, aber dennoch zurückerhalten. Ob… Lesen Sie mehr »
Hallo, wir sind seit dem 13.03.2020 in der Karibik. Eurowings hat unseren Rückflug am 10.04.2020 gestrichen. Für Barbados gibt es keine Flugbeschränkungen, die Flugabsage erfolgte aus rein wirtschaftlichen Gründen. Eine Benachrichtigung haben wir bis heute nicht erhalten, obwohl schon klar ist, dass der Flug nicht stattfindet, auch kein alternatives Rückreiseangebot. Das Auswärtige Amt macht uns derzeit keine Aussicht auf einen Sonderflug, da Barbados regulär angeflogen werden kann. Alle verfügbaren Flüge nach Deutschland sind mehrere tausend Euro teuer und haben vor allem Wegzeiten von über 50 Stunden, mit einem dreijährigen Kind in Corona-Zeiten kommt dies keinesfalls in Frage. Was für Möglichkeiten… Lesen Sie mehr »
Liebe Frau Müller, es tut uns sehr leid für Sie. In diesem Fall können wir Ihnen leider nicht genau sagen was der richtige Weg ist. Am besten versucht man immer zunächst über alle Wege Kontakt mit der Fluggesellschaft aufzunehmen. Wenn Sie nicht weiterkommen, wenden Sie sich am besten an eine Rechtsberatung, denn diese kann genau sagen welche Schritte möglich sind. Die Europäischen Kommission hat am 18.03.20 zudem eine Mitteilung veröffentlicht, welche die Passagierrechte während der Corona-Krise definiert: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/legislation/c20201830_de.pdf , Darin wird unter anderem die Absage eines Fluges aus wirtschaftlichen Gründen oder zum Schutz der Crew als außergewöhnlicher Umstand gezählt. Nicht… Lesen Sie mehr »
Hallo zusammen,
KLM hat unseren Flug von Stuttgart nach Las Vegas am 19 Mai storniert. Von Expedia erhielten wir eine Email in der uns gesagt wurde, dass wir einen Gutschein erhalten würden.
Diese Gutscheinlösung ist EU-Weit jedoch noch nirgends auf Stein gemeißelt, sprich ich hätte eigentlich Anspruch auf Rückerstattung meines Kaufpreises, oder nicht?
Wie soll ich vorgehen, wenn ich aufgrund des Reisetermines aus der Leitung geworfen werde?
mfg
Alex
Hallo Alex, leider können wir dir nicht helfen, da dein Anfrage nicht in unserem Bearbeitungsgebiet liegt. Wenn Du bei der Fluggesellschaft bzw. bei Expedia selber nicht weiter kommst, raten wir Dir Hilfe von deiner Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Wenn Du es zunächst weiter selber versuchen möchtest, versuche alles so gut es geht schriftlich zu dokumentieren. Liebe Grüße ~Vera von EUclaim
Hallo, haben einen Flug nach London gebucht, wir würden eigentlich am 03.06.2020 starten und haben heute eine Mail bekommen, dass unser Flug storniert wurde.
Reisebeschränkungen gelten soweit ich gelesen habe nur bis zum 31.5. Airline wäre British Airways.
Auch habe ich gelesen, dass es für deutsche Fluggäste keinen Eireisestopp nach England aus Seite der Britischen Regierung gibt, nur einzelne Einreise sperren und verstärkte Einreise Kontrollen.
Bitte um Hilfe – es geht um Flüge im Gesamtwert von 940€.
Hallo Sandra, die weltweite Reisewarnung wird noch einmal verlängert https://www.euclaim.de/neuigkeiten/weltweite-reisewarnung-verlaengert Grundsätzlich gilt jedoch, wenn die Fluggesellschaft deine Flüge annulliert, dann stehen dir entweder Ersatzflüge zu – die du nicht zwingend annehmen musst – oder die Rückerstattung der Ticketkosten. Viele Grüße ~Rebecca