Entschädigung bei technischen Defekten

Was viele nicht wissen: Fluggesellschaften müssen in vielen Fällen nicht nur Entschädigung bis zu 600 Euro zahlen. Sie müssen oft auch Folgekosten, wie Hotelübernachtungen oder Zugtickets erstatten. Geregelt werden solche Haftungsfragen für die Luftfahrt im sogenannten Montrealer Übereinkommen. Wichtig dabei: Die Airline muss für die Verzögerung verantwortlich sein.

Entschädigung bei technischen Defekten

Bei technischen Defekten an der Maschine oder falscher Personalplanung ist die Angelegenheit eindeutig: Die verantwortliche Fluggesellschaft muss euch in der Regel entschädigen. Streiks wiederum sind als Einzelfälle zu beurteilen. Seit 2018 zum Beispiel gelten wilde Streiks nicht mehr in jedem Fall als außergewöhnliche Umstände. Ihr habt also Chancen auf eine Entschädigung. In anderen Fällen, wie einem Fluglotsenstreik, gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung. Bei Unwetter oder Notlandungen aufgrund medizinischer Zwischenfälle müssen die Fluggesellschaften nicht zahlen, da sie sich auf Einflüsse „höherer Gewalt“ berufen.

Ausrede außergewöhnliche Umstände

Mit der Begründung auf die sogenannten außergewöhnlichen Umstände sind Fluggesellschaften aber nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Sollte ein Flugzeug im Winter wegen Vereisung nicht starten können, muss der Fluganbieter nachweisen, dass dies trotz aller Maßnahmen unvermeidlich war. Können zum Beispiel am gleichen Flughafen Maschinen anderer Fluggesellschaften pünktlich abfliegen, spricht vieles dafür, dass die außergewöhnlichen Umstände lediglich eine Ausrede der Fluggesellschaft sind, damit sie keine Entschädigung zahlen muss. Unser Tipp: Lasst euren verspäteten oder ausgefallenen Flug unabhängig von der kommunizierten Ursache prüfen, um möglicherweise doch noch eine Entschädigung zu erhalten.

Keine doppelte Entschädigung

2019 hat der BGH in Karlsruhe entschieden, dass Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Folgekosten wie Zug- oder Taxitickets zu übernehmen. Erhaltet ihr für euren ausgefallenen Flug bereits eine Entschädigung von der Fluggesellschaft, kann es sein, dass eure Zusatzkosten mit dieser Summe verrechnet werden. Laut BGH dient die Entschädigungssumme der Fluggesellschaft nämlich dafür, diese Folgekosten zu decken. Den ausgefallenen Flug von München nach Berlin also einfach durch eine Taxifahrt zu ersetzen, würden wir euch nicht empfehlen. Behaltet in jedem Fall immer alle eure Belege für Zusatzkosten auf, um sie der Fluggesellschaft vorzeigen. Vielleicht bekommt ihr ja doch noch eine weitere Entschädigung.

6 responses to “Folgekosten: Was müssen Fluggesellschaften zahlen?”

  1. Julia says:

    Hallo liebes EU Claim Team,
    ryanair hatte bei unserem Flug mehr als 3 Stunden Verspätung und deshalb mussten wir bei unserem Mietwagen 100 Euro extra zahlen. Ryanair weigert sich aber die Folgekosten zu übernehmen. Was kann ich tun?

    • Rebecca Tackenberg says:

      Hallo Julia,
      das ist sehr ärgerlich. Falls du den Flug über einen Reiseveranstalter gebucht hast, kannst du dich auch bei diesem melden. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kann sie dir in deinem Fall vielleicht weiter helfen. Wir drücken dir die Daumen! Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim

  2. Emilia says:

    Hallo liebes EU Claim Team,

    wenn mein Flug storniert und mir auch kein Alternativflug angeboten wird, der mich an den Zielort bringt, muss die Airline dann den Preis für ein Zugticket zahlen?

    • Rebecca Tackenberg says:

      Hallo Emilia,
      bei einer Annullierung hast du grundsätzlich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Rückerstattung der Ticketkosten. Am besten wendest du dich hierfür direkt an die Fluggesellschaft. Falls du weniger als 14 Tage vor Abflug von der Annullierung informiert wurdest, kannst du unter Umständen zusätzlich Anspruch auf Entschädigung haben. Das findest du mit unserem Kalkulator heraus. Viele Grüße ~Rebecca von EUclaim

  3. Franziska Taubert says:

    Hallo,
    sind mit der Zahlung von 400,- € Entschädigung (inner EU Flug) mein Mietwagen, den ich gebucht und zu 100% bezahlt habe aber nie abholen konnte (auch nicht stornieren konnte) abgedeckt oder kann ich dem Schaden zusätzlich fordern. Es wurde kein Ersatzflug gestellt und ich musste aus eigener Tasche einen neuen Flug für über 500,- kaufen.

    • Lisanne Verbeek says:

      Sehr geehrte Frau Taubert,

      entschuldigen Sie, dass wir uns erst jetzt bei Ihnen zurückmelden. Benötigen Sie noch unsere Hilfe? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
      Zudem können Sie bereits mithilfe unserer Datenbank kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben: https://www.euclaim.de/pruefen-sie-ihren-flug

      Mit freundlichen Grüßen
      Das EUclaim-Team

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