Orkantief „Sabine“ – hunderte Flugausfälle

Bereits über 1.400 gestrichene Flüge. Das Orkantief „Sabine“ sorgt in Deutschland für zahlreiche Flugannullierungen und Verspätungen. Wir erklären, was Passagiere jetzt wissen müssen.
Sturm und Gewitter am Flughafen

Orkantief – Flugannullierungen in Deutschland

Aufgrund des Orkantiefs „Sabine“ wurden am Sonntag, den 09.02.2020, rund 766 Flüge von und nach Deutschland gestrichen und 11 Flüge hatten eine Verspätung von mehr als 3 Stunden. Auch am Montag sah es nicht viel besser aus. Zwar hatten wir das Schlimmste hinter uns, doch der Sturm war noch stark genug, um den Flugverkehr weiterhin stark zu beeinträchtigen. Laut unserer Datenbank wurden für Montag viele weitere Flüge von und nach Deutschland gestrichen. Insbesondere Eurowings und Lufthansa haben zahlreiche Flüge an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf im Laufe des Vormittags annulliert. In München gab es am Montag den ganzen Tag erhebliche Probleme, da die Abfertigung eingestellt werden musste. Die Auswirkungen des Sturms sind auch am Dienstag noch zu spüren.

Neben den vielen Flugverspätungen und Ausfällen profitierte ein Flug von dem Rückenwind ganz besonders. In nur 4 Stunden und 56 Minuten flog die British-Airways-Maschine von New York nach London. So schnell wie der British-Airways-Flug BA112 schaffte es bislang nur die Concorde. In der Regel dauert der Flug etwa 6 bis 6,5 Stunden. 

Muss ich pünktlich zum Flughafen trotz Flugverspätung?

Haben Sie einen Flug gebucht und sehen auf der Webseite der Fluggesellschaft, dass Ihr Flug erst später stattfindet? Dennoch sollten Sie pünktlich am Flughafen sein, denn es kann sein, dass die Fluggesellschaft den Flug doch früher durchführen kann oder einen früheren Ersatzflug organisiert. Diesen könnten Sie ansonsten verpassen.

Ihre Rechte bei Flugannullierungen wegen Orkantief

Wenn Ihr Flug aufgrund des Orkantiefs nicht durchgeführt werden kann, dann haben Sie Recht auf einen Ersatzflug oder die Rückerstattung der Ticketkosten. Darüber hinaus stehen Ihnen am Flughafen ab 2 Stunden Flugverspätung Betreuungsleistungen zu. Dazu zählen Snacks, Getränke und gegebenenfalls eine Unterbringung im Hotel, wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfindet.

Entschädigung bei Flugausfall wegen Orkantief?

Ein Sturmtief kann dafür sorgen, dass Flüge nicht sicher durchgeführt werden können. Insbesondere beim Start und bei der Landung können starke Winde ein Sicherheitsrisiko darstellen. Oftmals müssen daraufhin Flüge gestrichen werden oder es kommt zu stundenlangen Flugverspätungen. Laut EU-Verordnung steht Passagieren bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden oder einer Flugannullierung eine Entschädigung zu. Das gilt jedoch nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Unwetter oder ein Orkantief gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände. Das heißt, dass die Fluggesellschaft für die Flugannullierungen nicht verantwortlich ist. Passagiere sind also voraussichtlich nicht entschädigungsberechtigt.

Aber Achtung! Nicht alle Flüge müssen vom Sturm betroffen sein. Manchmal behaupten Fluggesellschaften zu Unrecht, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelte. Wichtig ist zudem, dass die Fluggesellschaften alles Zumutbare unternehmen, um den Flug zeitnah durchzuführen.

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