Passagierrechte bei einem Sturm

Wind kann Fluggästen ganz schön zu schaffen machen. Denn er sorgt dafür, dass die Maschine mitunter ordentlich wackelt und ruckelt. Vor allem der Start und die Landung können dann holprig werden. Da ist es gut zu wissen, dass selbst ein orkanartiger Sturm einem Passagierflugzeug nichts anhaben kann.
Flugzeug am Flughafen im Landeanflug

Sturm kann Flugverspätungen und Annullierungen verursachen

Stürme verursachen regelmäßig Verspätungen und Ausfälle im Flugverkehr. Hintergrund ist, dass bei hohen Windstärken größere Sicherheitsabstände zwischen den Flugzeugen eingehalten werden müssen. In Folge können weniger Flugzeuge abgefertigt werden als üblich. Sicher starten und landen können moderne Passagierjets selbst bei extremen Regen, schlechter Sicht oder starken Winden. Bei heftigen Winden können Landungen jedoch unangenehm werden. Denn auf dem Boden kommt es zu zusätzlichen Luftverwirbelungen. Sollte ein Pilot Bedenken haben, bricht er eine Landung kurzerhand ab – und startet durch. Sorgen machen muss sich der Fluggast hierbei nicht: Das Durchstarten ist ein Flugmanöver, das Piloten regelmäßig trainieren.

Kein Anspruch auf Entschädigung, aber auf Betreuungsleistungen

Passagiere, die aufgrund eines Sturms von Verzögerungen im Luftverkehr betroffen sind, haben nach der EU-Fluggastrechteverordnung keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Bei Unwettern handelt es sich nämlich um einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand, die Airline kann nicht für Flugverspätung oder -ausfall verantwortlich gemacht werden. Dennoch gehen Passagiere nicht leer aus. Ab zwei Stunden Wartezeit haben Betroffene nämlich Anspruch auf Betreuungsleistungen am Airport. Dazu gehören beispielsweise Snacks und Getränke sowie ein Anruf oder eine Mail. Treten sie selbst in Vorleistung, sollten sie in jedem Fall die Belege aufbewahren. Diese können sie nachträglich bei der Fluggesellschaft zur Erstattung einreichen. Vor Reiseantritt sollten sie sich auf der Website ihrer Airline erkundigen, ob ihr Flug von einer möglichen Verspätung oder Annullierung betroffen ist – so vermeiden sie unnötige Anfahrten.

Sturmwarnung Januar und Februar 2020

Im Januar 2020 wurde in vielen Städten vor starken Strumböen gewarnt, unter anderem in Frankfurt, München, Stuttgart und Berlin. Im Februar kam es dann sogar zu einem Orkantief mit vielen Flugausfällen in Deutschland.

Sturmtief „Bennet“ brachte 2019 Flugverkehr durcheinander

Wie stark Winde den Flugverkehr beeinflussen können, zeigte sich am Rosenmontag in 2019: Sturmtief „Bennet“ sorgte nicht nur für Probleme bei den Karnevalsumzügen, auch der Flugverkehr hatte mit Beeinträchtigungen zu kämpfen: Am Flughafen München konnten drei Flugzeuge nicht landen und eines nicht starten, rund 60 Maschinen sammelten Verspätungen von mehr als einer halben Stunde an. In Frankfurt am Main musste die Zahl der Landungen laut der Deutschen Flugsicherung sogar von 60 auf 44 pro Stunde reduziert werden.

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