Niki stellt Insolvenzantrag

Nach Air Berlin meldet nun auch die Fluggesellschaft Niki Insolvenz an. Die Air Berlin-Tochter hat den Flugbetrieb bereits eingestellt. Etwa 10.000 Reisende sollen laut Medienberichten zufolge betroffen und rund 800.000 Tickets wertlos sein.
Niki Insolvenzantrag

©”Flugzeug NIKI AirBerlin” zugeschnitten (Lizenz CC BY 2.0) von Andreas Trojak

Lufthansa hat Kaufangebot zurückgezogen

Die Lufthansa hatte kurz zuvor ihr Angebot zur Übernahme von Niki zurückgezogen. Der Grund soll die offensichtlich ablehnende Haltung der EU-Kommission zu einem Verkauf von Niki sein . Es heißt, eine schnelle Freigabe sei abgelehnt, eine längere Prüfung angedacht gewesen. Daraufhin teilte die Lufthansa mit, dass ein Kaufvertrag nicht zustande kommen wird.

Keine alternativen Käufer

Lufthansa sei Nikis letzte Chance gewesen. „Alternative Käufer für Niki standen und stehen bis heute nicht zur Verfügung, trotz allerlei öffentlicher Ankündigungen und intensiven Bemühens des Generalbevollmächtigten von Air Berlin“, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch. „Insolvenz und Grounding von Niki sind jetzt die Folge.“

Von der Insolvenz sollen rund 1.000 Beschäftige von Niki betroffen sein. Im Laufe des Tages wolle der Insolvenzverwalter einen Notverkauf prüfen. Hierfür verhandelt er mit drei Unternehmen.

Was passiert mit den Flugtickets?

Niki empfiehlt Pauschalreisenden auf seiner Webseite, sich direkt an ihren Reiseveranstalter zu wenden. Für Passagiere, die bei Niki gebucht haben, „organisieren mehrere Fluggesellschaften derzeit eine Rückholaktion auf Standby-Basis gegen ein geringes Entgelt aus dem Ausland nach Deutschland, Österreich und die Schweiz“, so Niki. Auf der Webseite von Niki finden Sie Telefonnummern der Fluggesellschaften, die sich an der Rückholaktion beteiligen. Diese wird voraussichtlich bis zum 31.12.2017 laufen.

Generell gilt, dass bei einer Insolvenz Unsicherheit über eine Erstattung des Ticketpreises besteht. Buchungen, die vor Bekanntgabe der Insolvenz getätigt wurden, werden in der Regel nicht erstattet. Mögliche Forderungen müssten zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

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