Außergewöhnlicher Umstand oder entschädigungsberechtigt?
Starke Winde fallen in der Regel unter die sogenannten außergewöhnlichen Umstände. Laut EU-Verordnung 261/2004 gibt es demnach keine Entschädigung für die betroffenen Passagiere.
Doch aufgepasst: Ausschlaggebend ist, ob die Fluggesellschaft ihr Bestes versucht hat, um für eine angemessene Alternative zu sorgen. Eine Maßnahme könnte eine zeitnahe anderweitige Beförderung sein. Ob dies der Fall war und ob unter Umständen ein Entschädigungsanspruch besteht, muss im Nachhinein geprüft werden.
Doch abgesehen von einer möglichen finanziellen Entschädigung haben die Passagiere gemäß der Fluggastrechteverordnung noch weitere Ansprüche. Die Fluggesellschaften müssen für angemessene Betreuungsleistungen sorgen, wie beispielsweise Verpflegung und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft.
Laut Medienberichten wurden einige Flüge auf die Nachbarinsel Porto Santo umgeleitet. Von dort aus sei es dann mit dem Schiff weiter nach Madeira gegangen. Voraussichtlich sollen jedoch ab Donnerstag wieder Flugzeuge von Air Berlin auf Madeira landen. Wir drücken Madeira-Urlaubern die Daumen, dass das Wetter mitspielt.
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