Kanada: Neue Fluggastrechte für Passagiere

Flugreisende, die in Kanada unterwegs sind, haben laut mehreren einstimmigen Medienberichten bei Verspätungen nun festgelegte Rechte. Verspätet sich der Flug um mindestens drei Stunden, stehen den Fluggästen je nach Größe der Airline bis zu 680 Euro zu. Auch Passagiere aus der EU profitieren von der neuen Regelung.
Maschine von Air Canada am Flughafen

Pauschale Rechte für Flüge in Kanada

Die neuen Fluggastrechte gelten für alle Flüge von und nach Kanada sowie innerhalb des Landes. Nach europäischem Recht hatten Reisende bisher einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug entweder in der EU gestartet ist oder sie außerhalb gestartet, aber in der EU gelandet sind und die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat. Ein Flug mit Lufthansa von Deutschland nach Kanada würde demnach unter die EU-Verordnung fallen, ein Rückflug von Kanada nach Deutschland mit Air Canada jedoch nicht. Laut Medienberichten sind Passagiere dieser Flüge nun nach kanadischem Recht entschädigungsberechtigt.

Höhe der Entschädigung richtet sich nach Größe der Airline

Wie hoch die Entschädigung für die Passagiere ausfällt, richtet sich danach, wie groß die Airline ist und wie viel Verspätung der Flug hatte. Fluggesellschaften, mit denen in den letzten zwei Jahren jeweils mindestens zwei Millionen Passagiere geflogen sind, müssen ihre Fluggäste höher entschädigen als kleinere Airlines. Verspätet sich der Flug um mindestens drei Stunden, stehen ihnen 400 kanadische Dollar zu (rund 270 Euro), ab sechs Stunden 700 kanadische Dollar (rund 480 Euro) und ab neun Stunden 1.000 kanadische Dollar (rund 680 Euro). Kleinere Fluglinien müssen weniger zahlen: Ab drei Stunden Verspätung stehen ihren Passagieren 125 kanadische Dollar (rund 85 Euro) zu, ab sechs Stunden sind es 250 kanadische Dollar (rund 170 Euro) und ab neun Stunden 500 kanadische Dollar (rund 340 Euro).

Sicherheitsgründe sind Ausnahmen

Die neuen Rechte gelten auch für Anschlussflüge innerhalb Kanadas. Damit die EU-Verordnung greift, muss der erste Flug der Buchung in der EU starten. Kommt es beispielsweise zu Problemen auf dem Flug von Frankfurt nach Vancouver mit Zwischenstopp in Toronto sind Passagiere voraussichtlich nach EU-Recht entschädigungsberechtigt. Anschlussflüge ohne Start in der EU können künftig möglicherweise unter das neue Recht fallen. Während in Deutschland Ansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend gelten, haben Reisende nach dem neuen kanadischen Recht ein Jahr Zeit, die Entschädigung bei ihrer Fluggesellschaft einzufordern. Verspätet sich der Flug aus Sicherheitsgründen oder wurde die Verspätung mindestens zwei Wochen vorher angekündigt, steht den Fluggästen keine Entschädigung zu. Einen parallelen Anspruch auf Entschädigung, sowohl nach kanadischem als auch nach europäischem Recht, haben Passagiere nicht.

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