Studio47 Interview: Passagierrechte während der Corona-Krise

Die Osterferien stehen bevor und der geplante Sommerurlaub rückt auch immer näher. Doch aktuell gibt es eine Reisewarnung für ganz Deutschland. Der Duisburger Lokalsender Studio47 hat sich mit der Frage beschäftigt wie mit bereits geplanten Urlauben umgegangen werden kann und uns dabei zum Thema Passagierrechte befragt.
Interview mit Studio47

Viele stellen sich nun die Frage, was mit dem Urlaub passiert, auf den man sich so lange gefreut hat. Reisebüros, Reiseveranstalter und auch Fluggesellschaften haben nun alle Hände voll damit zu tun alle Fragen zu beatworten. Aber auch wir können helfen, wenn es um die Frage geht, welche Rechte in Bezug auf geplante Flüge bestehen.

Was sind meine Rechte wenn der Flug wegen der Corona-Pandemie annulliert wurde?

Wenn der Flug ausfällt, hat der Passagier unabhängig der Corona-Krise ein Recht auf die Erstattung der Ticketkosten, sofern kein Ersatzflug angeboten wird, bzw. genutzt wird. Dies ist auch aktuell der Fall.

Kann ich als Passagier auch eine Entschädigung für die Annullierung erhalten?

Nein, das ist nicht möglich. Rechte können nur geltend gemacht werden, wenn die Fluggesellschaft für den Flugausfall verantwortlich gemacht werden kann und sich nicht auf so genannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Seit Montag dem 16.03. besteht eine allgemeine Reisewarnung für ganz Deutschland. Dies liegt nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaft und somit gelten außergewöhnliche Umstände. Am 18.03. hat die Europäische Kommission die Begründungen für außergewöhnliche Umstände zudem erweitert. Beispiele hierfür sind eine Gefährdung der Crew durch Ansteckung mit dem Corona-Virus oder Annullierungen zur Vermeidung von Leerflügen und wirtschaftlichen Nachteilen durch zu geringe Nachfrage.

Normalerweise können Annullierungen aus wirtschaftlichen Gründen durchaus entschädigungsberechtigt sein. Zusammen aus den neuen Regelungen und der allgemeinen Reisewarnung ergibt sich, dass aktuell kaum ein Flug entschädigungsberechtigt sein wird. Anders verhält es sich mit Flügen die vor den Regulierungen stattgefunden haben. Hier kann immer noch ein Anspruch bestehen, sofern nicht andere außergewöhnliche Umstände die Ursache waren.

Kann ich meinen Flug vorsorglich einfach selbst stornieren?

Viele Passagiere sind aktuell verunsichert und möchten daher gegebenenfalls auch einen Flug stornieren, der erst im Sommer stattfindet. Ist das einfach so möglich?

Natürlich kann man einen Flug stornieren. Wir empfehlen aber, nicht ohne Rücksprache zu stornieren, sondern in jedem Fall zunächst Kontakt mit der Fluggesellschaft aufzunehmen, bzw. bei pauschal gebuchten Reisen mit Ihrem Reisebüro oder mit dem Reiseveranstalter direkt. Insbesondere wenn der Flug erst im Sommer stattfinden soll, wo es aktuell keine Reisewarnung gibt, können andernfalls trotzdem Kosten entstehen. Da es keine einheitliche Regelung dazu gibt, ob Kosten zurück erstattet werden müssen, sollte man vor einer Stornierung am besten, unabhängig davon wann der Flug geplant ist, zunächst Rücksprache halten, da es sehr unterschiedlich gehandhabt werden kann und von der vertraglichen Grundlage abhängt

Das Interview ist Teil der täglichen Corona-Sondersendung von Studio47 und wurde am 24.03.20 ausgestrahlt. Bis zur nächsten Sondersendung am 25.03. um 18:00 Uhr, können Sie den vollen Betrag zu jeder vollen Stunde im Livestream sehen. Danach können Sie den Beitrag ebenfalls auch später noch in der Mediathek von Studio47 ansehen.

Wurde Ihre Frage nicht beantwortet? Dann lesen Sie unsere FAQ zum Thema Rechte bei Flugausfall während der Corona-Krise.

Prüfen Sie Ihren Flug

Coronavirus: Maßnahmen der Fluggesellschaften

Coronavirus: Maßnahmen der Flughäfen
Fragen?
1 1