EUclaim berät den Tagesspiegel

Der Streik am Frankfurter Flughafen am Freitag, den 21. Februar 2014 hat zu massiven Wartezeiten geführt. Viele Flüge wurden annulliert, einige starteten erst nach Stunden Verspätung. Der Tagesspiegel berichtete über den aktuellen Stand und informierte darüber, welche Möglichkeiten Fluggäste bei solch außergewöhnlichen Umständen haben.
massive Wartezeiten

EUclaim-Geschäftsführer Jan Rameken wurde zur Rechtslage von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 befragt und gab gerne Auskunft. Diese Ausgleichsansprüche bestehen leider nicht, da ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Somit können keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Doch der Passagier hat Rechte und die Fluggesellschaften haben Pflichten. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.

Bildquelle: Pixabay 

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