Der Sommer 2018 war nicht nur außergewöhnlich warm und trocken, sondern für viele Flugreisende auch äußerst nervenaufreibend. Denn noch nie zuvor gab es so viele Flugausfälle und Verspätungen, wie in diesem Jahr. Allein zwischen Juni und September fielen fast 13.000 Flüge von oder nach Deutschland komplett aus. Dazu hatten über 4.000 Maschinen mehr als drei Stunden Verspätung.
IATA-Chef vermutet Verspätungs-Chaos in 2019
Jetzt warnt der Chef des Airline-Verbands IATA, Alexandre de Juniac, dass der nächste Sommer noch schlimmer werden könnte. Laut des Verbandsvertreters fehlen angesichts weiter steigender Passagierzahlen die nötigen Investitionen bei den Flughäfen sowie bei den Fluglotsen. Tatsächlich hatten schon in diesem Sommer Streiks der Flugsicherung in Frankreich und Italien zu vielen Verspätungen und Annullierungen geführt. Auch der Personalmangel bei den Fluglotsen sorgte für einige Verzögerungen im Flugverkehr.
Sorgt der Brexit für mehr Flugausfälle?
Der Chef des Airline-Verbands sieht im Brexit eine zusätzliche Gefahr. Sollte es einen ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU geben, sei unklar, ob Piloten überhaupt die nötigen Fluglizenzen hätten, um von und nach Großbritannien zu fliegen.
Die schlimmsten Reisetage des Sommers
In diesem Sommer waren allerdings andere Gründe für die schlimmsten Reisetage von Passagieren in Deutschland verantwortlich. Besonders hart traf es Fluggäste am 28. Juli am Flughafen München. Allein an diesem Tag zählte die Flugdatenbank von EUclaim 592 Ausfälle und Verspätungen. Grund: Eine Sicherheitspanne im Terminal. Auch der Stromausfall am Hamburger Flughafen Anfang Juni ließ tausende Passagiere stranden. An diesem Tag konnten 465 Verbindungen gar nicht oder nur mit stundenlanger Verspätung starten.
In vielen Fällen winkt Entschädigung
So nervig eine Verspätung oder ein Flugausfall auch ist. In vielen Fällen haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung für die Wartezeit. Je nach Flugstrecke müssen die Airlines 250 bis 600 Euro zahlen – so regelt es die EU-Fluggastrechteverordnung 261. Lediglich bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen, etwa bei einem Vulkanausbruch oder einer Flughafensperrung, haben Flugreisende keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Mit unserem Entschädigungskalkulator finden Passagiere in Sekundenschnelle heraus, ob und wie hoch eine Entschädigung ausfallen kann. Dazu reicht es, einfach Flugnummer und Flugdatum einzugeben.
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