Aktuelle Gerichtsurteile

Fluggesellschaften müssen Reisende über Rechte bei Flugverspätungen informieren, ein Powerbank-Brand ist ein außergewöhnlicher Umstand und was passiert eigentlich wenn der Zug zum Flug Verspätung hat?
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Airline hat eine Informationspflicht

Das Amtsgericht Hannover (Az.: 450 C 2336/16) hat entschieden: Fluggesellschaften müssen ihre Passagiere über ihre Rechte informieren, wenn es zu einer Flugverspätung oder Annullierung kommt. Sollten sie dies nicht tun, kann der betroffene Passagier neben der ihm zustehenden finanziellen Entschädigung (nach EU-Verordnung 261/2004) auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstattet bekommen.

Brand einer Powerbank nicht entschädigungsberechtigt

Fluggäste bekommen keine finanzielle Entschädigung, wenn das Flugzeug aufgrund eines Powerbank-Brand notlanden muss. Solch ein Brand gilt als außergewöhnlicher Umstand und liegt nicht im Verantwortungsbereich der ausführenden Fluggesellschaft, so urteilte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az.: 205 C 85/16).

Reiseveranstalter haftet für angebotenen Zug zum Flug

Wenn der Zug zum Flug als Leistung im Reiseangebot enthalten ist, muss der Reiseveranstalter auch für entstandene Probleme mit dem Zug aufkommen, so das Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 419 C 8989/16). Ein Pärchen sollte mit dem Zug zum Frankfurter Flughafen um von dort aus auf die Malediven zu fliegen. Da der Zug aber einen Defekt hatte, kam das Pärchen zu spät am Flughafen an und verpasste seinen Flug. Nach einer Übernachtung am Flughafen, konnten die beiden erst am nächsten Tag ins Paradies fliegen. Der Reiseveranstalter musste sowohl für die Ersatztickets, die Übernachtung, die Verpflegung und auch für den verloren gegangenen Reisetag entschädigen.

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