Wegen extremer Hitze wird dein Flug annulliert: Entschädigung tatsächlich ausgeschlossen?

Du sitzt am heißesten Tag des Jahres am Flughafen fest, weil nichts mehr geht? Wie sieht es eigentlich aus, wenn wegen extremer Hitze dein Flug annulliert wird? Eine Entschädigung kannst du dir dann wohl grundsätzlich abschminken – so wirkt es zumindest auf den ersten Blick. Schließlich können Fluglinien bei solchen Wetterphänomenen „außergewöhnliche Umstände“ geltend machen. Treten diese auf, sind die Unternehmen von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Wir erklären, in welchen Fällen es sich die Fluglinien da eventuell ein bisschen zu einfach machen.
Flugzeug während des Flugs

 Wieso kann extreme Hitze deine Flugpläne platzen lassen?

Denken wir an extreme Wettersituationen mit dem Potential, einen ganzen Flughafen lahmzulegen, fallen uns spontan folgende Szenarien ein: Gewaltige Orkane, die Bäume entwurzeln, brutale Schneestürme, bei denen man keinen Schritt vor die Tür wagen sollte, oder extreme Gewitter, die zur lebensbedrohlichen Gefahr werden. Aber auch große Hitze kann Mensch und Material an die Grenzen der Belastbarkeit und in Gefahr bringen!

So geschehen vor über zwei Jahren in Arizona. Temperaturen bis zu 48°C sorgten dafür, dass zahlreiche Flüge annulliert werden mussten. Was viele nämlich nicht wissen: Nicht nur starker Wind kann ein Flugzeug beim Abheben in die Lüfte beeinträchtigen. Bei starker Hitze und hoher Trockenheit sinkt die Luftdichte deutlich. Diese physikalische Veränderung sorgt dafür, dass ein Flugzeug beim Start möglicherweise nicht den notwendigen Auftrieb entwickeln und aufsteigen kann. In solchen Fällen ist die Rechtslage für dich als Fluggast eindeutig: Das Flugunternehmen kann sich auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen. Damit ist man dir gegenüber bei Flugverspätungen oder einer Annullierung von Flügen nicht entschädigungsgspflichtig.

Hitze kann jedoch auch noch andere Auswirkungen auf den Flugverkehr haben. Extreme Temperaturen können zu Materialschäden an Flugzeugen führen und auf deren Instandhaltung und qualitativen Zustand haben Fluglinien durchaus einen Einfluss! Darüber hinaus sind auch Schäden an der Start- und Landebahn des Flughafens möglich.

„Außergewöhnliche Umstände“ oder mangelnde Vorsorge? Wann du wirklich eine Chance auf Rückerstattung wegen extremer Hitze hast!

Spektakuläre Schäden verursachte die ungewöhnliche Sommerhitze im letzten Jahr am Flughafen Hannover-Langenhagen. Hier verhinderte nicht die heiße Luft das Abheben der Flugzeuge, sondern ein sogenannter „Blow-Up“ auf der Start- und Landebahn. Durch die Hitze waren dort drei Asphaltplatten in der Mitte aufgebrochen! Der Flugverkehr lag für zwölf Stunden komplett lahm und etwa 15.000 Reisende saßen fest. Einige hundert Fluggäste mussten auf Feldbetten kampieren und warteten bis zu 30 Stunden auf ihren Ersatzflug!

Auf die Luftdichte haben Fluggesellschaften keinen Einfluss. Fragwürdig ist, ob die entstandenen Verwerfungen durch vorsorgliche Kühlung mit Wasser zu verhindern gewesen wären. Außerdem spielt eine Rolle, ob der Asphalt der Landebahn möglicherweise gar nicht mehr heutigen Qualitätsstandards entspricht. Schäden an der Start- und Landebahn liegen jedoch im Verantwortungsbereich der Flughäfen. Fluggesellschaften müssen also keine Entschädigung zahlen, müssen sich jedoch um ihre Maschinen kümmern und Vorkehrungen treffen, damit Schäden vermieden werden.

Deine Ansprüche vor Ort bei Flugannullierung wegen extremer Hitze

Wenn du wegen extremer Hitze am Flughafen festsitzen, ist es meist nicht möglich, direkt eine Entscheidung über eine mögliche Entschädigung zu treffen. Darüber muss im Streitfall ein Gericht entscheiden. Doch selbst, wenn die Fluglinie wegen der extremen Wetterbedingungen nicht haftbar gemacht werden kann, hast du als Fluggast gewisse Rechte! Die sogenannten Betreuungsleistungen stehen dir zu, unabhängig davon, warum dein geplanter Flug zur geplanten Zeit nicht für dich bereitsteht. Entstehen durch Annullierung oder durch Verzögerung Wartezeiten von über zwei Stunden, hast du ein Recht auf die Versorgung mit Getränken und Mahlzeiten. Auch kostenlose Telefonate und E-Mails muss dir die Fluggesellschaft ermöglichen. Verzögert sich deine Weiterreise um einen ganzen Tag, muss dir darüber hinaus eine Unterkunft und der Transfer dorthin finanziert werden.

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