Fluggastrechte bei Unwetter

Gewitterstürme im Sommer, dichter Nebel im Herbst und starkes Schneetreiben im Winter: widrige Wetterbedingungen machen vielen Passagieren zu schaffen. Bei Unwetter werden oft dutzende Flüge gestrichen, teilweise ganze Flughäfen gesperrt. Welche Rechte haben Fluggäste, wenn ihre Maschine wegen schlechten Wetters nicht abheben kann?
Unwetter am Flughafen

Wenn es draußen gewittert, starke Stürme wehen oder Blitzeis auftritt, streichen Airlines aus Sicherheitsgründen häufig ihre Flüge. Bei besonders heftigen Unwettern kommt es auch vor, dass der Flughafen zeitweise gesperrt wird und keine Maschine starten oder landen kann. Passagiere müssen dann oft mit langen Verspätungen oder Annullierungen rechnen. Die Fluggastrechte regeln, welche Ansprüche Reisende bei Gewitter, Schneesturm und Co. haben.

Fluggastrechte bei Unwetter

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn ihr Flug wegen schlechtem Wetter annulliert wird oder sich stark verspätet. Denn widrige Wetterbedingungen zählen zu den sogenannten außergewöhnlichen Umständen. Das heißt, die Fluggesellschaften können diese Situation weder beeinflussen noch verhindern, da in der Regel die Flugsicherung die Anweisung bei Unwetter gibt, dass alle oder eine bestimmte Anzahl an Flügen nicht durchgeführt werden dürfen. Fluggesellschaften sollten jedoch versuchen alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen um Verzögerungen im Flugverkehr so gering wie möglich zu halten.

Recht auf Betreuungsleistungen

Allerdings haben Passagiere, deren Flug wegen des Wetters annulliert wurde, Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen. Ab einer Wartezeit von zwei Stunden stehen Fluggästen eine kleine Mahlzeit sowie Getränke zu. Die Fluggesellschaft muss auch dafür sorgen, dass die wartenden Passagiere telefonieren oder eine Mail schreiben können. Falls der Flug erst am nächsten Tag starten kann, muss die Airline auch eine Hotelübernachtung inklusive Transfer ermöglichen. Wichtig ist es, dass Fluggäste immer alle Belege aufbewahren, um später die entstandenen Kosten bei der Fluggesellschaft einreichen zu können. Auch sollten sich Passagiere immer den konkreten Grund für den Flugausfall oder die Verspätung von der Airline schriftlich bestätigen lassen.

Unwetter als Ausrede

Die Fluggastrechte bei Wetter, das den Luftverkehr beeinflusst, sind klar geregelt. Doch viele Airlines nutzen schlechtes Wetter nicht selten als Ausrede bei Flugausfällen und Verspätungen. Ein Indiz dafür kann sein, wenn andere Flüge bei dem Wetter starten, doch der eigene Flieger nicht. Wir können dank unserer weltweit einzigartigen Flugdatenbank übrigens schnell und sicher analysieren, wieso der Flug tatsächlich ausgefallen ist. Unter anderem erfasst unsere Abteilung Flight Intelligence täglich mehr als 15.000 Wettermeldungen. Die Informationen, sogenannte METARs, stammen unter anderem von tausenden Flughäfen rund um den Globus.

Heftige Gewitter sorgen für Flugausfälle

Auch in diesem Sommer haben Gewitter schon für viel Chaos im Luftverkehr gesorgt. Tief „Frank“ sorgte Anfang Juni mit Starkregen, Hagel und Sturmböen für rund hundert Flugannullierungen am Flughafen Frankfurt. Und an den Berliner Flughäfen stand Mitte Juni zeitweise der Verkehr still, als hunderte Blitze und Starkregen die Flugzeugabfertigung unmöglich machten.

Bei Gewitter fallen oft Flüge aus, weil die Bodencrews nicht mehr sicher arbeiten können. Das Be- und Entladen der Flugzeuge kann wegen der Gefahr von Blitzeinschlägen unmöglich werden. Dazu kommen starke Sturmböen und Hagel, die für die Piloten Start und Landung erheblich erschweren. Für die Passagiere und Crews im Flugzeug sind Blitze übrigens recht ungefährlich. Die metallische Verkleidung des Flugzeugs wirkt – ähnlich wie bei einem Auto – als Faradayscher Käfig, die Spannung des Blitzes wird durch die Metallhülle der Maschine einfach abgeleitet.

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