Streik Dänemark
Ist der Grund für die Probleme mit Ihrem Flug ein Streik des Personals der Airline, von der Sie das Ticket haben? Und hat Ihr Flug mehr als 2 Stunden Verspätung? Dann haftet die Airline dafür und Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung.
In vielen Fällen können Sie wegen des Streiks in Dänemark keinen Antrag auf Entschädigung einreichen
keinen Sinn, einen Antrag auf Entschädigung einzureichen. Das liegt daran, dass Sie mit dem Kauf des Tickets eine Verbindlichkeit mit der Airline eingegangen sind, die Sie von A nach B fliegen muss. Kann die Airline aufgrund eines Streiks, auf den sie keinen Einfluss hat, diese Aufgabe nicht ausführen, haben Sie auch keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Wann haben Sie das Recht auf eine Entschädigung?
Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Streik nicht vom Personal der Airline, sondern von anderen Angestellten verursacht wurde.
Zum Beispiel:
- Streik bei der Luftverkehrskontrolle
- Streik des Sicherheitspersonals
- Streik der Mitarbeiter in der Gepäckverarbeitung
- Streik von anderem Bodenpersonal
Worauf Sie doch Anspruch haben, wenn Sie vom Streik in Dänemark betroffen sind
Auch wenn Sie aufgrund des Streiks in Dänemark Verspätung haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline nicht dafür verantwortlich ist.
Wenn Sie mehr als 2 Stunden Verspätung haben, hat die Airline allerdings eine Betreuungspflicht. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Essen und Trinken haben. Und wenn es sehr lange dauert, muss die Airline auch eine Übernachtung für Sie organisieren. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, können Sie sich auch selbst darum kümmern und später die Belege einreichen.
Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung Ihres Flugs
Haben Sie bei der Ankunft an Ihrem Zielort mehr als 3 Stunden Verspätung und die Airline ist dafür haftbar zu machen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Bei einer Entfernung von weniger als 1.500 Kilometer haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro pro Ticket. Dieser Betrag erhöht sich auf bis zu 600 Euro, wenn die Entfernung mehr als 3.500 Kilometer beträgt.
Haben Sie Schwierigkeiten aufgrund des Streiks in Dänemark?
Dann haben Sie eventuell Anspruch auf eine Entschädigung. Ob das wirklich so ist, können Sie ganz einfach prüfen, indem Sie die Flugnummer in unserer Datenbank eingeben. Wir teilen Ihnen direkt mit, ob Sie einen Antrag auf Entschädigung einreichen können.
Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung? Wir helfen Ihnen gerne dabei, zu Ihrem Recht zu kommen.