Sperrung des Flughafens Köln/Bonn

Aufgrund eines Asphaltschadens auf der großen Start- und Landebahn war der Flugverkehr heute für drei Stunden eingeschränkt.
Flughafen Köln/Bonn Loch im Asphalt

© Köln-Bonn-Airport (Änderungen wurden vorgenommen) (Lizenz CC BY 2.0) von Andreas Trojak

Sperrung aufgrund von Asphaltschaden auf der Start- und Landebahn

Gegen 10 Uhr am Dienstagvormittag wurde eine defekte Asphaltdecke auf der Rollbahn entdeckt, woraufhin der Flugverkehr stark eingeschränkt war. Flugzeuge mussten umgeleitet werden, da Landungen nicht möglich waren, und Flüge, die in Köln/Bonn starten sollten, mussten annulliert werden. Zudem kam es zu zahlreichen Verspätungen. Wie der Airport Köln/Bonn mitteilt, steht die Start- und Landebahn seit 13 Uhr wieder zur Verfügung. Doch auch am Nachmittags sei noch mit Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr zu rechnen. Hinzu kommt, dass eine weitere Start- und Landebahn saniert wird.

Ansprüche der Passagiere bei einer Sperrung

Da Asphaltschäden am Flughafen nicht im Verantwortungsbereich von Fluggesellschaften liegen, haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Unabhängig davon haben sie jedoch ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Versorgungsleistungen. Dazu gehören Speisen und Getränke.

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