Ryanair-Streik: Vier Länder betroffen
Streik bei Ryanair
Vom 22. bis 23. August rufen die Pilotenvereinigungen zum Streik auf: Sollte es bis dahin keine Einigung mit der Airline geben, legen die britischen, irischen und italienischen Ryanair-Piloten dann für 48 Stunden ihre Arbeit nieder. Zusätzlich planen die Piloten aus Großbritannien, vom 2. bis 4. September in den Ausstand zu treten. Mit dem Streik wollen die Ryanair-Piloten gegen niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen protestieren.
Streikwelle in Spanien
In Spanien rief die Flugbegleitergesellschaft Sictpla zu einem zehntägigen Streik im September auf: Am 1., 2., 6., 8., 13., 15., 20., 22., 27. und 28. September sollen die spanischen Ryanair-Flugbegleiter ihre Arbeit nicht antreten. Das Personal will verhindern, dass die Airline ihre Standorte Gran Canaria, Teneriffa und Gerona schließt. Kommt es zum Streik, wären auch deutsche Urlauber betroffen, die von Düsseldorf, Köln und Memmingen mit Ryanair nach Mallorca fliegen möchten.
Passagierrechte beim Ryanair-Streik
Seit einem wegweisenden Urteil des EuGH im letzten Jahr gilt nicht mehr jeder Flugausfall in Folge eines Streiks als „außergewöhnlicher Umstand“. Passagiere, deren Flug sich wegen des Ryanair-Streiks mehr als drei Stunden verspätet oder ganz ausfällt, haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Wir nehmen vorbehaltlich der ungeklärten Rechtslage Fälle betroffener Fluggäste an, um die europäischen Passagierrechte weiter zu stärken. Erfahrt hier, welche Rechte ihr im Falle eines Streiks zusätzlich habt.