Hund erhält Entschädigung nach Flugannullierung

Erster Hund mit Entschädigung nach Flugannullierung
Wer sagt eigentlich, dass die Entschädigung nur an menschliche Passagiere gezahlt werden muss? Diese Frage stellte sich wohl auch das Herrchen von Jack. Der Fall ging vor Gericht und es wurde entschieden: Die Airline muss 250 € Entschädigung zahlen. Damit handelt es sich um den ersten Hund, der jemals eine Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261 von einer Fluggesellschaft erhalten hat.
Es ging um den annullierten Flug von Palermo auf Sizilien auf die Insel Lampedusa am 14. Januar. Laut Medienberichten soll das Ticket des Vierbeiners in der Kabine 27 € gekostet haben.
Aufregung über Entschädigung für Hund
Die Charter-Airline Danish Air Transport (DAT) ist natürlich alles andere als erfreut über das Urteil. Auch andere Stimmen, wie die des Verbandes der europäischen Regionalfluggesellschaften, werden laut bei diesem Thema. Es wird auf die Dringlichkeit, dass die EU-Verordnung überarbeitet werden müsse, hingewiesen. Dieser Fall zeige, wie sich auf Kosten der Fluggesellschaften bereichert wird.
Kann mein Hund auch eine Entschädigung erhalten?
Natürlich gilt das Urteil nicht per se. Es kann durchaus sein, dass nicht jedes Gericht derselben Auffassung ist. Das Urteil kann somit beispielsweis in einem anderen Land ganz anders aussehen.
Ausschlaggebend dafür, dass der Hund eine Entschädigung erhalten hat, war unter anderem, dass ein Ticket für den Hund gekauft wurde. In der Regel werden Hunde jedoch als Handgepäck oder im Gepäckraum des Flugzeugs transportiert.
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