Ein Jahr nach Air Berlin: EUclaim im Interview mit 1Live
Genau vor einem Jahr, am 15. August 2017, startete das Insolvenzverfahren von Air Berlin. Viele Passagiere warten seitdem auf ihr Geld für ausgefallene Flüge. Pünktlich zum Jahrestag fragte 1Live bei EUclaim nach, ob sie noch mit einer finanziellen Entschädigung nach der EU-Verordnung rechnen dürfen.
Auswirkungen der Insolvenz
Nachdem Air Berlin im Sommer letzten Jahres in eine wirtschaftliche Schieflage geriet, blieben zahlreiche Flieger der Fluggesellschaft am Boden. Viele Kunden warten noch heute auf ihr Geld für die ausgefallenen Flüge. Schätzungsweise über eine Million Fluggäste sind von der Pleite der Airline betroffen.
Kaum Chancen für Entschädigungen
Der Beitrag macht klar: Passagiere, deren Flüge als Folge der Insolvenz ausfielen, haben zwar juristisch einen Anspruch auf Entschädigung, werden ihr Geld aber wohl dennoch nicht wiedersehen: Alle Ausgleichsansprüche aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die bis zur Insolvenzeröffnung entstanden sind, sind grundsätzlich Insolvenzforderungen.
Air Berlin hat hohe Schulden
„Rechtlich gesehen bleiben Entschädigungsansprüche auch im Falle eines Insolvenzverfahrens bestehen, doch wirtschaftlich gesehen ist der Entschädigungsanspruch so gut wie nutzlos“, erklärt unser Vice President Stefanie Winiarz im 1Live-Interview. Air Berlin hat etwa 150 Millionen Euro Schulden beim Staat. Diese Schulden haben Vorrang vor anderen Entschädigungszahlungen. Dass danach noch Geld übrigbleibt, um die Passagiere zu entschädigen, ist eher unwahrscheinlich.
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