Streik: Was Passagiere jetzt wissen müssen

Seit heute Morgen ist es wieder so weit: An deutschen Flughäfen wird gestreikt – ein Ärgernis für etliche Passagiere. Wie sich Betroffene am besten verhalten und welche Rechte sie haben, lesen sie hier.
Flugzeug der Lufthansa am Flughafen

Welche Flüge sind betroffen?

Wichtige Informationen finden sich auf den Webseiten der Flughäfen und Airlines. Reisende können sich auch per Hotline oder direkt am Schalter erkundigen, ob ihre Linie von dem Streik betroffen ist. Pauschalurlauber melden sich bei ihrem Reiseveranstalter.

Trotz Streik pünktlich sein

Selbst wenn eine große Verspätung des eigenen Fluges absehbar ist, sollten Passagiere pünktlich zum ursprünglichen Check-In am Terminal sein. Hin und wieder bieten die Airlines kurzfristig einen Ausweichflug an.

Rechte bei Verspätung

Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, ihre Kunden zu betreuen. Dazu zählen Telefonate, Verpflegung und bei einer notwendigen Übernachtung auch die Unterbringung.

Je nach Reisestrecke haben Passagiere ab einer Wartezeit von zwei Stunden Anspruch auf Betreuung. Ab fünf Stunden Verspätung können sie den Flug stornieren und den Preis für ihr Ticket zurückverlangen. Stellt die Airline keine Verpflegung oder Unterbringung zur Verfügung, sollten Reisende dringend alle Quittungen für diese Ausgaben aufheben und die Kosten bei der Gesellschaft in Rechnung stellen.

Ersatzangebote der Airlines nutzen

Bei Annullierung oder langer Verspätung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Ersatzbeförderung anzubieten. Oft sind dies Umbuchungen auf andere Linien.

Das kann auf innerdeutschen Strecken aber auch eine Zugfahrt zum Zielort oder einem anderen Airport sein.

Entschädigung im Streikfall?

Ein Streik gilt als „außergewöhnlicher Umstand“, wodurch Airlines nicht zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet sind. Auch nicht, wenn der Ausstand lange im Voraus angekündigt war. Dennoch gibt es Ausnahmen: etwa wenn ein Flug nicht in der Streikphase liegt, aber der Streik Auswirkungen auf diesen hat. Dies ist der Fall, wenn alle Maschinen wieder regulär starten und landen und der gebuchte Platz an einen vom Streik betroffenen Passagier vergeben wurde. Ist ein annullierter Flug Bestandteil eines Pauschangebotes, können Betroffene bei ihrem Veranstalter eine anteilige Erstattung des Reisepreises einfordern.

Ansprüche prüfen

Ob Passagiere ein Anrecht auf eine Entschädigung haben, können sie schnell und kostenlos auf euclaim.de prüfen. Einfach Flugnummer und -datum in den Schnellkalkulator auf der Startseite eingeben – die EUclaim-Experten prüfen mithilfe der umfangreichen Flugdatenbank, ob und in welcher Höhe Ansprüche geltend gemacht werden können.

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