Der dem Fall zugrunde liegende Flug TU 647 von Frankfurt am Main nach Enfidha in Tunesien sollte am Abend des 14. Juli 2012 am Zielflughafen ankommen. Tatsächlich erreichten die Flugreisenden ihr Ziel erst mit einem Tag Verspätung am Morgen des 15. Juli. Die Klägerin eine Mutter forderte nun für sich und ihre Tochter eine Entschädigung für die unstreitige Verspätung von knapp 10 Stunden. Diese Forderung lehnte die Beklagte ab und das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung der Entschädigung auch des Kindes.
Das erkennende Gericht führt in seinem Urteil aus, dass sich die Beklagte ihrer Pflicht zur Zahlung der Entschädigung nicht dadurch entziehen könne, dass sie behaupte der Zeitverlust von Schuldkindern könne nicht dem von Erwachsenen gleichgestellt werden. Der Richter wies im Urteil darauf hin, dass eine erhebliche Verspätung für kindliche wie erwachsene Fluggäste gleichermaßen ein Ärgernis sei und große Unannehmlichkeiten bereite. Die Beklagte möge sich bitte in ein Kind hineinversetzten, für das Reisestress oftmals höher ausfalle als für Erwachsene, denen es regelmäßig leichter falle, sich zu beschäftigen und mit neuen unangenehmen Situationen umzugehen. Kinder seien daher womöglich sogar stärker von einer verzögerten Beförderung betroffen, als Erwachsene.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Ihre Frage wird nicht in unseren FAQ beantwortet? Wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Unsere Mitarbeiter finden mit Ihnen eine Lösung.
Wir machen derzeit eine Pause und sind daher geschlossen.
Wir werden Ihre Nachricht innerhalb von drei Arbeitstagen beantworten.
Welkom bij Euclaim
Was het eigenlijk de bedoeling om naar Miss Casey te gaan? Dat kan kloppen.
Miss Casey is tegenwoordig onderdeel van EUclaim.
Alle informatie over uw rechten bij problemen rondom uw vlucht of bagage kunt u vinden op EUclaim.nl
Bent u een bestaande klant van Miss Casey, dan kunt u gewoon inloggen met de gegevens die bij u bekend zijn.
Vragen over uw claim bij Miss Casey? Neem dan gerust contact op met onze customer care via 088-0066466 of
customercare@euclaim.nl
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermöglichen. Wenn Sie auf unserer Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermögliche
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermögliche
Funktionelle Cookies
legen fest, ob Webseitenbesucher an Studien teilnehmen oder nicht. Besucher werden dadurch nur einmal gefragt ob sie dies möchten oder nicht.
sind ein Jahr gültig.
Analytische Cookies
Über Google Analytics werden anonymisierte Daten über das Surfverhalten erhoben. Auf diese Weise können wir sehen, wie Besucher wie Sie die Website nutzen, und die Website basierend darauf verbessern.
Tracking Cookies
liefern Daten um Statistiken zu Webseitenbesuchern zu erstellen und
Cookies sind Computerdateien die eine kleine Menge an Informationen über den Besucher und den Computer des Besuchers enthalten. Diese Informationen werden auf dem Computer des Besuchers gespeichert und dienen dem Anbieter der Webseite zum Erstellen von Webseitenstatistiken. Cookies speichern verschiedene Arten an Informationen. So kann der Besucher sich zum Beispiel beim nächsten Besuch dieser Webseite automatisch einloggen. Cookies schaden keinerweise Ihrem Computer oder Ihnen selbst. Zudem haben Sie die Möglichkeit die gespeicherten Cookies in Ihrem Browser wieder zu entfernen. Auf EUclaim.de werden ausschließlich die folgenden Cookies
Sorry, wij bieden geen ondersteuning voor Internet Explorer
Om veiligheidsredenen biedt onze website niet langer ondersteuning voor Internet Explorer. Microsoft onderhoudt niet langer de beveiligingsupdates van Internet Explorer en daarom is het niet meer veilig om online te gaan met Internet Explorer. Meer informatie kunt u hier vinden. Download een geschikte browser als Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Brave of Google Chrome in de onderstaande buttons: