Flugreisende sollten sich auch für ihre Anreise zum Flughafen vorab informieren, ob sich die Anfahrt zum Flughafen aufgrund von Straßensperren verzögern wird. Am Flughafen selber wird es voraussichtlich zu Verspätungen kommen. Ein Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder bei einer Annullierung besteht für betroffene Flugreisende indes nicht. Die Fluggesellschaften haben die anberaumten Sicherheitsvorkehrungen nicht zu vertreten. Es liegt ein die Fluggesellschaften entlastender außergewöhnlicher Umstand vor. Wir wünschen allen Passagieren trotz dieser Umstände zwei reibungslose Reisetage.
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