Schnee – und das im Winter!

Man sollte daher meinen, dass Fluggesellschaften durchaus damit rechnen, dass es an einem winterlichen Zielort wie Innsbruck auch schneien könnte. Da bekanntlich in Deutschland im Winter ebenfalls Schnee fällt, müsste dasselbe eigentlich auch für den Start- oder Zielort der Reise in Deutschland gelten. Offensichtlich weit gefehlt.

In mehreren von EUclaim Deutschland betreuten Verfahren ging es nun, passend zur Jahreszeit, um Vorfälle, bei denen Flüge wegen der vermeintlich schlechten Witterungsbedingungen am Start- oder Zielort nicht oder nur verspätet durchgeführt werden konnten, so z.B. für den Flug AB 2139 von Fuerteventura (FUE), Kanarische Inseln, nach Düsseldorf (DUS), den Flug AB 2346 von Düsseldorf (DUS) nach Las Palmas (LPA), Gran Canaria, oder den Flug AB 8953 von Innsbruck (Österreich) nach Berlin. Sie alle sollten im Monat Dezember stattfinden.

Die Verteidigung der der Fluggesellschaft klang im ersten Moment plausibel – das Wetter sei von der Fluggesellschaft nicht zu kontrollieren. Fast schon amüsant waren dann aber die weiteren Ausführungen. So wurde behauptet, die wetterbedingten Verzögerungen seien “„nicht vorhersehbar” gewesen, weshalb auch keine Maßnahmen zur Vermeidung der Verzögerung hätten ergriffen werden können. In Zeiten, in denen jede Nachrichtensendung mit der Wetteraussicht auf die kommenden Tage endet, überzeugte dieses Argument aus der Sicht des Gerichts nicht. Der Clou: Die verklagte Fluggesellschaft zeigt auf ihrer eigenen Internetseite direkt nebeneinander Informationen z.B. über den Flughafen Innsbruck und die Wetterdaten der kommenden drei Tage an.

Der Flug von Innsbruck nach Berlin konnte, so die Fluggesellschaft, seinerzeit nicht durchgeführt werden, da es den ganzen Tag in Innsbruck geschneit hätte und der Start daher nicht möglich gewesen sei. Innsbruck schien im Schnee versunken zu sein. Dank einer Analyse durch die EUclaim-Datenbank konnte EUclaim belegen, dass von den für diesen Tag geplanten 18 Starts 15 sowie 16 der geplanten 18 Landungen durchgeführt werden konnten. Diese Sachlage hat das Gericht dann dazu bewogen, der Klage Aussicht auf Erfolg zu bescheinigen.

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