Flughafen Verspätung

Nachtflugverbot: Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Starten oder landen? Nicht in der Nacht! Das gilt an vielen deutschen Flughäfen, zumindest für
Passagiermaschinen. Was passiert also, wenn mein Flug so verspätet ist, dass er in die verbotenen
Stunden fällt? EUclaim klärt auf.

Nachtflugverbot

Es passiert schneller als gedacht – gerade in den Stoßzeiten, wenn viele Maschinen an den großen
internationalen Verkehrsflughäfen landen wollen. Wer ist nicht schon mal eine halbe Stunde, eine
Stunde oder noch länger über dem Zielflughafen Schleifen geflogen, bis endlich grünes Licht für die
Landung da war? Und schon hat der Flug Verspätung – erst recht, wenn man bereits nicht
flugplanmäßig in die Luft gegangen ist.

Nachtflugverbot – bei jedem Airport anders geregelt

Tagsüber ist das alles kein Problem. Aber was passiert in den späten Abend- und Nachtstunden?
Dann dürfen an den meisten deutschen Flughäfen keine Passagierflugzeuge starten und landen,
meist zwischen 6 und 22 oder 23 Uhr. So sollen Anwohnende vor schlafstörendem Lärm geschützt
werden. Die genauen Zeiten sind für jeden Flughafen anders geregelt. Wie genau, können Sie in
unserer Übersicht über die großen Flughäfen in Deutschland weiter unten sehen.

Langstreckenflüge besonders betroffen

Sie meinen spätabends oder frühmorgens gäbe es keine Staus am Himmel? Stimmt nicht ganz.
Zwar ist die Gefahr kleiner, da in dieser Zeit nur wenig innereuropäische Flüge unterwegs sind. Aber
die sogenannten Tagesrandzeiten sind die Hauptabflug und -ankunftszeiten für alle
außereuropäischen Flüge, etwa aus Asien oder den amerikanischen Kontinenten. Und bei solchen
Flügen kann schon eine halbe Stunde Verzögerung bedeuten, dass sie ins Nachtflugverbot fallen.
Und dann?

Verspätete Landungen – die Ausnahme von der Regel

Bei den meisten deutschen Flughäfen ist bei dem Nachtflugverbot ein Puffer eingebaut, mal eine
halbe, mal eine ganze Stunde. In dieser Zeit dürfen verspätete Passagiermaschinen ausnahmsweise
noch starten oder landen. Ob das auch bei Ihrem großen deutschen Start- oder Zielflughafen der
Fall ist, können Sie ebenfalls in unserer Übersicht weiter unten sehen.

Und was passiert, wenn die Verspätung so groß ist, dass auch der Puffer nicht ausreicht? Dann wird
die Maschine umgeleitet, an einen möglichst nahegelegenen Flughafen, der noch offen ist. Flüge
Richtung Düsseldorf landen dann zum Beispiel in Köln/Bonn. Maschinen mit dem Ziel Hamburg
werden nach Hannover umgeleitet. Und wer eigentlich nach München wollte, findet sich
vermutlich in Nürnberg wieder.

Flugumleitung – bin ich dann gestrandet?

Dass Sie als Passagier aufgrund des Nachtflugverbots irgendwo in der Provinz stranden, müssen Sie
übrigens nicht befürchten. Die Airlines müssen Sie an das von ihnen gebuchte Ziel bringen.
Manchmal stehen deshalb Busse für die betroffenen Fluggäste bereit, manchmal erhalten
Passagiere Gutscheine für Zugfahrten oder Mietwagen zum Zielort.

Ist das alles nicht möglich und Sie müssen am Umleitungsort übernachten, steht Ihnen eventuell
die Übernahme der Kosten zu – je nachdem, wie lange Sie auf den Transport zum Zielort warten
müssen. Unternimmt die Airline nichts und Sie müssen die Reise zum Zielort selbst organisieren?
Dann lassen Sie sich unbedingt für alles Quittungen geben und fordern Sie Ihre Ausgaben von der
Fluggesellschaft zurück.

Nachtflugverbot – wann gibt es eine Entschädigung?

Kommen Sie mindestens drei Stunden später am gebuchten Zielort an, als ursprünglich von der
Airline angekündigt, können Sie den Flugpreis eventuell anteilig oder sogar ganz erstattet
bekommen. Die Betonung liegt auf „eventuell“. Denn auch bei Verspätungen aufgrund des
Nachtflugverbots gilt: Bei außergewöhnlichen Umständen gibt es kein Recht auf Entschädigung. Ist
Ihre Maschine zum Beispiel wegen extrem schlechten Wetters verspätet, wegen einer
Naturkatastrophe oder einer Bombendrohung so verspätet, dass sie umgeleitet werden musste?
Dann müssen Sie das leider so hinnehmen. Das gilt teilweise auch bei Streiks.

Gute Aussichten auf Entschädigung für einen Nachtflug haben Sie dagegen, wenn die Verspätung
wegen eines technischen Defekts, Problemen bei der Enteisung oder der Erkrankung der Crew so
verspätet war, dass sie umgeleitet werden musste.

EUClaim-Tipp:
Wird Ihre Maschine wegen des Nachtflugverbots umgeleitet, lassen Sie in jedem Fall Ihren Anspruch auf Entschädigung checken. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Und hier noch die Übersicht über die Nachtflugverboten an allen großen deutschen Flughäfen:

 

FlughafenBetriebszeiten für PassagierflügeSonderregelungen für Passagierflüge
Berlin-Brandenburg5:30 – 23:30 UhrVerspätete Starts und Landungen ab 5 und bis 24 Uhr möglich.
Bremen6 – 22:30 UhrVerspätete Starts und Landungen bis 24 Uhr möglich.
Dresden05:30 – 23:30 UhrVerspätete Starts und Landungen ab 5 bis 24 Uhr möglich.
Düsseldorf6-23 UhrVerspätete Landungen bis 23:30 Uhr möglich.
Erfurt0 – 24 Uhr
Frankfurt5 – 23 UhrVerspätete Landungen bis 24 Uhr möglich.
Hamburg6 – 23 UhrVerspätete Starts und Landungen bis 24 Uhr möglich.
Hannover0 – 24 Uhr
Köln-Bonn0 – 24 Uhr
Leipzig-Halle5:30 – 23:30 UhrVerspätete Starts und Landungen ab 5 und bis 24 Uhr möglich.
München6 – 22 UhrVerspätete Starts und Landungen ab 5 und bis 24 Uhr möglich.
Münster-Osnabrück0 – 24 Uhr
Nürnberg0 – 24 Uhr
Saarbrücken6 – 22 UhrVerspätete Starts und Landungen bis 24 Uhr möglich
Stuttgart6 – 23:30 UhrVerspätete Landungen bis 24 Uhr möglich.
Weeze6 – 22 UhrVerspätete Landungen bis 24 Uhr möglich.
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