Geschäftsreisende verzichten auf Millionenansprüche
Morgens Besprechung in Berlin, mittags Meeting in London: Für Geschäftsreisende gehört der Stress an den Flughäfen schon zum Alltag. Durch verspätete Flüge sammeln sich für die Vielflieger jedes Jahr Entschädigungsansprüche in Millionenhöhe an – ohne, dass die Fluglinien dafür belangt werden. Dabei ist der Rechtsanspruch klar geregelt.
Mit Flugreisen verbinden viele Sonne, Strand und Meer. Für Manager oder Kundenberater sieht die Wirklichkeit in den Fliegern oft anders aus. Sie hetzen von Termin zu Termin und schon geringe Verzögerungen bringen den straffen Terminkalender durcheinander. Beträgt die Verspätung mehrere Stunden oder fällt der Flug gleich ganz aus, war es das oftmals mit dem wichtigen Meeting. Der Kunde ist sauer, der Chef auch und den Ärger hat der Angestellte.
Viele wissen nicht, wem die Entschädigung zusteht
Nur wenige Betroffene pochen anschließend auf ihr Recht und verlangen eine Ausgleichszahlung von der Airline. Denn viele denken, dass die Entschädigung dem Unternehmen zusteht oder sie wollen ihrem Arbeitgeber keine zusätzlichen Probleme übertragen. Was viele nicht wissen: In der EU-Verordnung 261/2004 wird nicht zwischen Geschäfts- oder Urlaubsreisenden unterschieden. Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben die Geschäftsreisenden selbst, unabhängig davon wer den Flug gebucht hat. Hinzu kommt, dass die Ansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Um einen Ausgleich einzufordern, genügt allein die Bordkarte.
Ansprüche in Millionenhöhe
2015 buchten deutsche Unternehmen mehr als 180 Millionen Geschäftsreisen. Dabei haben sich Entschädigungsansprüche in Millionenhöhe angesammelt. EUclaim setzt sich dafür ein, dass Fluggäste, ob Urlaubs- oder Geschäftsreisende, bekommen, was ihnen zusteht – unkompliziert, kostenlos und unverbindlich, mit einer Erfolgsquote von über 98 Prozent.
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