Flugdaten-Statistik: Streiks und “Niklas” sorgen für Probleme

Doppelt so viele Annullierungen, fast 50 Prozent mehr Verspätungen: Die Lufthansa-Streiks und das Sturmtief Niklas haben die Zahl der Problemflüge im deutschen Flugverkehr im ersten Quartal 2015 deutlich in die Höhe schnellen lassen.
Flugverspätung Statistik

Das geht aus einer Auswertung unserer Datenbanken hervor. Demnach wurden von Januar bis März 2015 insgesamt 6.196 gestrichene Flüge mit Start- oder Zielflughafen in Deutschland registriert. Das sind mehr als doppelt so viele Annullierungen wie im ersten Quartal 2014, als 3.022 Flüge ausfielen.

Die Zahl der Flüge, die mindestens drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankamen, stieg im gleichen Zeitraum um fast die Hälfte – von 855 im ersten Quartal 2014 auf jetzt 1.236.

Jeder vierte Ausfall wegen Lufthansa-Streiks

Eine Ursache für den rasanten Anstieg der Problemflüge sind die Streiks im Luftverkehr: Fast jede vierte Annullierung war demnach den viertägigen Piloten-Streiks bei der Lufthansa im März geschuldet.

Weitere sechs Prozent der Ausfälle gehen auf das Konto der Streiks des privaten Sicherheitspersonals an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn am 29. Januar.

Eine weitere Ursache war das schlechtere Wetter im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere das Sturmtief Niklas “verhagelte” die Statistik: Für jeden zehnten Problemflug im gesamten Quartal waren die Stürme in den letzten Märztagen verantwortlich.

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

So ärgerlich die Flugausfälle für die Passagiere auch sind: Als Betroffener können Sie nicht unbedingt auf eine Entschädigung nach EU-Recht hoffen. Streiks und schlechte Wetterverhältnisse werden in der Regel als “außergewöhnliche Umstände” gewertet, für die Fluggesellschaften nicht haften.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, können Sie dies unter www.EUclaim.de in Sekundenschnelle tun – und das noch bis zu drei Jahre nach dem betroffenen Flug.

Wir helfen Ihnen als betroffenem Fluggast auch gern bei der Durchsetzung ihres Anspruchs gegenüber Ihrer Fluggesellschaft. Das ist für Privatpersonen in der Regel deutlich schwerer.

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