EUclaim ertappt EasyJet bei Falschvortrag

So behauptete die Beklagte EasyJet auch in diesem Fall vor dem Amtsgericht in Königs Wusterhausen gegenüber ihren Passagieren (Kläger), eine zweistündige Flughafenschließung habe zur Verspätung ihres Fluges von Paris (ORY) nach Schönefeld (SXF) geführt. Überprüfen können die Reisenden die Behauptungen der Fluggesellschaft in der Regel nicht. Mittels der von EUclaim gespeicherten Daten konnte im Verfahren nachgewiesen werden, dass der Vortrag der Fluggesellschaft nicht der Wahrheit entsprach.

Während des Verfahrens der klagenden Fluggäste vor dem Amtsgericht in Königs Wusterhausen behauptete EasyJet als Beklagte, dass der streitgegenständliche Flug am 28. Juni 2010 verspätet durchgeführt wurde, da am Flughafen in Paris Orly in der Zeit von 19.20 Uhr bis 21.20 Uhr keinerlei Flüge starten oder landen konnten. Dafür benannten Sie einen Mitarbeiter als Zeugen, der auch in einem bereits abgeschlossenen Verfahren ausgesagt hatte, es habe in der fraglichen Zeit keine Starts oder Landungen gegeben. Aufgrund der Daten, die in der Datenbank von EUclaim gespeichert sind, konnten die Vertragsanwälte von JBB Rechtsanwälte in Berlin unter Nennung der Flugnummern von 60 Flügen und Angabe der genauen Start- und Landezeiten innerhalb der angeblich start- und landungsfreien Zeit darlegen, dass EasyJet nicht wahrheitsgemäß vorträgt. Der Richter schloss sich diesem Vortrag auf der Grundlage der Daten von Euclaim an und sprach den Klägern ihre Entschädigung zu. EasyJet ermahnte er, ihren Vortrag in Zukunft genauer zu prüfen und Falschinformationen zu unterlassen. EUclaim hofft, dass EasyJet ihren Passagieren gegenüber künftig ehrlicher Auskunft erteilt.

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