WDR Markt Reportage über EUclaim
Die Rechte der von einer Verspätung oder Annullierung ihres Fluges betroffenen Flugreisenden sind in einer europäischen Verordnung aus dem Jahre 2004 klar geregelt. In einer Handvoll wichtiger Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Rechte der Passagiere weiter gestärkt und konkretisiert. Der EuGH stellte insbesondere klar, dass eine Verspätung einer Annullierung gleichzustellen ist; das heißt in Fällen einer Verspätung von über drei Stunden am Endziel besteht eine Ausgleichspflicht für die verlorene Zeit gegenüber den verspätet beförderten Fluggästen genauso wie im Falle der Annullierung.

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