Die Rechte der von einer Verspätung oder Annullierung ihres Fluges betroffenen Flugreisenden sind in einer europäischen Verordnung aus dem Jahre 2004 klar geregelt. In einer Handvoll wichtiger Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Rechte der Passagiere weiter gestärkt und konkretisiert. Der EuGH stellte insbesondere klar, dass eine Verspätung einer Annullierung gleichzustellen ist; das heißt in Fällen einer Verspätung von über drei Stunden am Endziel besteht eine Ausgleichspflicht für die verlorene Zeit gegenüber den verspätet beförderten Fluggästen genauso wie im Falle der Annullierung.
In der Praxis stellt sich die Durchsetzung der Ansprüche der Betroffenen gegenüber der Fluggesellschaft allerdings alles andere als leicht dar. Von vergeblichen Bemühungen der Fluggäste ihren Anspruch bei der Fluggesellschaft selbst durchzusetzten, von den Tricks der Fluggesellschaften beim Abwimmeln und welche Hilfe EUclaim bieten kann, berichtete nun die Sendung Markt des Westdeutschen Rundfunks.
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